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   BVerwG, 24.04.1980 - II C 26.77   

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https://dejure.org/1980,423
BVerwG, 24.04.1980 - II C 26.77 (https://dejure.org/1980,423)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1980 - II C 26.77 (https://dejure.org/1980,423)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1980 - II C 26.77 (https://dejure.org/1980,423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft - Einstufung einer Pflicht zur Bereithaltung für einen möglichen Rückruf als Dienstpflicht - Anforderungen an die Feststellung des Verlusts von Dienstbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 118
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1971 - I WB 152.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77
    Eine besondere Zuständigkeit, wie sie § 121 BDO (jetzt gültig in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 [BGBl. I S. 869]) für Verfahren bei Fernbleiben vom Dienst bei Beamten enthält (vgl. hierzuBeschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [RiA 1976, 70]), besteht für Soldaten nicht (vgl. BVerwGE 43, 197 ff.).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77
    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beamte während einer bloßen Rufbereitschaft keinen Dienst leistet mit der Folge, daß ihm dafür weder grundsätzlich ein Anspruch auf Freizeitausgleich noch ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zusteht (vgl.Urteile vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - [Dok.Ber., Teil B, 1980, S. 29] und vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 96.78 - [beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77
    Eine besondere Zuständigkeit, wie sie § 121 BDO (jetzt gültig in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 [BGBl. I S. 869]) für Verfahren bei Fernbleiben vom Dienst bei Beamten enthält (vgl. hierzuBeschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [RiA 1976, 70]), besteht für Soldaten nicht (vgl. BVerwGE 43, 197 ff.).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77
    Die vorläufige Dienstenthebung setzt voraus, daß die Einleitungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu der Überzeugung gelangt ist, daß ein weiteres Verbleiben des Beamten im Dienst und die weitere Wahrnehmung von Dienstgeschäften durch ihn bis zu einer Klärung der gegen ihn erhobenen disziplinarischen Vorwürfe auch unter Berücksichtigung der Belange des Beamten nicht mehr tragbar erscheint (vgl. BVerfGE 46, 17 [27]; Claussen-Janzen, Bundesdisziplinarordnung [3. Aufl. 1976] § 91 RdNr. 3).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77
    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Beamte während einer bloßen Rufbereitschaft keinen Dienst leistet mit der Folge, daß ihm dafür weder grundsätzlich ein Anspruch auf Freizeitausgleich noch ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zusteht (vgl.Urteile vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - [Dok.Ber., Teil B, 1980, S. 29] und vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 6 C 96.78 - [beide zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt]).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Ist der Beamte krankheitsbedingt dienstunfähig und leistet vorübergehend keinen Dienst wie hier , so trifft ihn auch aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht zum Dienstherrn im Rahmen seiner Pflichten gemäß § 54 Satz 1 BBG die Nebenpflicht, sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen seiner Dienststelle unverzüglich erreichen können (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2002 a.a.O., vgl. dazu auch Beschluss vom 8. August 1996 BVerwG 1 DB 10.96 DokBerB 1996, 307; Urteil vom 24. April 1980 BVerwG 2 C 26.77 BVerwGE 60, 118 und Urteil vom 7. September 2004 BVerwG 1 D 20.03 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 28).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

    Der vom Beamten geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraumes an einem bestimmten Ort die jeweils übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (vgl. Urteile vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 ; vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 und vom 25. September 2003 - BVerwG 2 C 49.02 - ).
  • BVerwG, 15.02.2010 - 2 B 126.09

    Disziplinarrecht: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

    a) Der für die Beurteilung der Verfahrensrüge maßgebende Rechtsstandpunkt des Oberverwaltungsgerichts, der Tatbestand des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst könne auch nach der vorläufigen Dienstenthebung des Beamten verwirklicht werden, entspricht nicht der Rechtsauffassung des Senats (vgl. Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 = Buchholz 235 § 9 BBesG Nr. 2).
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