Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80   

Pflegesätze

Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 60, 154
  • NJW 1980, 2764
  • MDR 1981, 256



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07  

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Durch die Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist das Betreiben von Krankenhäusern dem Wettbewerb nicht entzogen worden (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C 2.80 - BVerwGE 60, 154 = Buchholz 451.731 KHG Nr. 3 S. 21 f.).

    Dass die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser auch und erst recht nicht mit Blick auf den anderen Hauptzweck des Gesetzes, zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen, dem Schutz der Krankenhäuser vor Konkurrenz dienen soll, hat der Senat für das Pflegesatzrecht bereits entschieden (Urteil vom 22. Mai 1980 a.a.O. S. 156 f. bzw. S. 19 f.).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84  

    Transparenzliste

    Ordnet man die wirtschaftliche Wettbewerbsfreiheit dem Schutzbereich des Alt. 2 Abs. 1 GG zu (vgl. BVerwGE 17, 306 [309]; 30, 191 [198]; 60, 154 [159]; 65, 167 [174]), so ergibt sich nichts anderes.

    So hat es einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) angenommen, wenn der Staat durch die einseitige Subventionierung eines Konkurrenten die Wettbewerbslage verzerrt und die wirtschaftliche Stellung des nicht begünstigten Unternehmers in unerträglichem Maße und unzumutbar schädigt (BVerwGE 30, 191 [197 ff.]; 60, 154 [160]; 65, 167 [174]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - Buchholz 415.1 Nr. 16 S. 19; ähnlich für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb BVerwGE 36, 248 [251]).

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94  

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; RVO § 368f Abs. 1 S. 3, 4, §

    Subjektive Rechte in diesem Sinne sind dann gegeben, wenn die betreffenden Rechtsvorschriften nicht nur öffentlichen Interessen, nämlich ausschließlich der Durchsetzung von Interessen der Allgemeinheit, sondern - zumindest auch - Individualinteressen zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfGE 27, 297, 307; BVerwGE 60, 154, 156; 78, 40, 41 f; BVerwG JZ 1988, 404 ).
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