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   BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79   

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BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79 (https://dejure.org/1980,796)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1980 - 7 A 2.79 (https://dejure.org/1980,796)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1980 - 7 A 2.79 (https://dejure.org/1980,796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Staatsverträge - Zustimmung des Landtags - Gesetzgebung - Kündigung des Staatsvertrages - Norddeutscher Rundfunk - Recht der Gliedstaatsverträge - Regelungslücke - Ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 162
  • NJW 1980, 2826
  • MDR 1980, 1048
  • DVBl 1980, 845
  • DÖV 1980, 679
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Verweigern die übrigen Länder sich einer einvernehmlichen Lösung, könnte darüber hinaus über den bundesrechtlichen Grundsatz von der "clausula rebus sic stantibus" - wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - dem Land ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen (vgl. zur clausula auch BVerwGE 60, 162 - Juris Rn. 96; Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1984, Art. 50 Rn. 28; Mittag, in: Baumann-Haske/Kunzmann , Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl. 2011, Art. 65 Rn. 23; Lenz, in: Epping u.a. , Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung, 2012, Art. 35 Rn. 22 Fn. 45).

    Eine Kündigung des Staatsvertrages würde entsprechend § 35 Abs. 3 Satz 3 GlüStV nur zum Ausscheiden des Landes Baden-Württemberg und nicht zur Auflösung des Staatsvertrages insgesamt führen, zumal auch sein Inkrafttreten nach Art. 2 Erster GlüÄndStV lediglich die Beteiligung von 13 Ländern voraussetzte (vgl. dazu BVerwGE 60, 162 - Juris Rn. 83 ff.).

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Soll mit einem Staatsvertrag eine aufwendige Organisationsstruktur geschaffen oder ein völlig neues Regelungsmodell erprobt werden und wird dafür aus sachlich nachvollziehbaren Gründen eine längere Aufbau-, Versuchs- oder Beobachtungsphase vereinbart, kann es jedoch gerechtfertigt sein, den Zeitpunkt der frühestmöglichen Kündigung noch weiter hinauszuschieben (vgl. zur zehnjährigen Kündigungsfrist nach Errichtung des NDR BVerwG vom 28.5.1980 BVerwGE 60, 162/163 ff.; zu völkerrechtlichen Verträgen Fulda, Demokratie und pacta sunt servanda, S. 206 ff.).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 3 C 8.95

    Anspruch gegen die ursprünglich beseitigungspflichtige Körperschaft auf ein

    Eine solche ergänzende Vertragsauslegung ist zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826, 2828; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl. 1993 § 54 Rn. 14).

    Maßgeblich ist insoweit, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall entschieden hätten (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1982 - 3 ZR 154/80 - DVBl 1982 S. 1089 f.; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826, 2828).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Auch wenn nach der gebotenen einschränkenden Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Zuständigkeitsregel nur auf Streitigkeiten anzuwenden ist, die sich ihrem Gegenstand nach einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (BVerwGE 60, 162/173 f.; 87, 169/171), so liegt diese Voraussetzung hier vor; denn es geht in der Sache um eine Abgrenzung beiderseitiger Hoheitsbefugnisse im Bereich der Verwaltungshaftung.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19

    Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

    Die Sonderregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist eng auszulegen und schließt von den sonst geltenden Zuständigkeitsbestimmungen nur diejenigen Verfahren aus, deren Gegenstände durch die Eigenart der Bund-Länder-Beziehung geprägt sind (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ; Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244 f. und vom 10. August 2011 - 6 A 1.11 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 305 Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 11 B 24.10

    Kein Anspruch des Landes Berlin auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach

    Dementsprechend ist von einer den Grundsatz der Bundestreue missachtenden unzulässigen Rechtsausübung nur dann auszugehen, wenn die fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage von der anderen Seite verursacht oder deren Beseitigung verhindert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - 7 A 2/79 -, BVerwGE 60, 201 ff. = juris Rz. 114 - Kündigung des NDR-Staatsvertrags).

    Anders ist dies wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben bzw. des Grundsatzes der Bundestreue nur dann zu beurteilen, wenn der andere die fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage verursacht oder deren rechtzeitige Beseitigung verhindert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1980 - 7 A 2/79 -, juris Rz. 112, 114 - Kündigung des NDR-Staatsvertrags).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 - 14 S 370/22

    Neubau einer Fischaufstiegsanlage - Abwägungsgebot des § 14b Abs.1 S.1 Nr. 6a

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8/95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 28.05.1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826).
  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 VR 1.04

    Kernbrennstoff; Beförderungsgenehmigung; Beförderungsmodalität;

    Die Sonderregelung des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO schließt von den sonst geltenden Zuständigkeitsbestimmungen nur diejenigen Verfahren aus, deren Gegenstände durch die Eigenart der Bund-Länder-Beziehung geprägt sind (Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ; Beschluss vom 12. Dezember 2002 - BVerwG 3 A 1.02 - BVerwGE 117, 244 f.).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

    Denn der Rechtsstreit kreist - dies gilt auch für die Klaganträge Nr. 2 und 3 - im wesentlichen um die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 3 WaStrG und damit um Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Land, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163; Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 - 14 S 504/21

    Planfeststellung für den Bau einer Fischaufstiegsanlage

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist zwar auch bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 3 C 8/95 - NVwZ-RR 1997, 90, juris Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 28.05.1980 - BVerwG 7 A 2.79 - NJW 1980 S. 2826).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht

  • BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97

    MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051

    Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines

  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 45/85

    Rechtskraft eines Urteils - Sittenwidrige Herbeiführung - Zurücktreten

  • BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung

  • VGH Bayern, 22.08.2023 - 19 CE 23.981

    Ausweisung eines Ausländers mit minderjährigen Kindern mit deutscher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 3 S 76.17

    Kein Erfolg der Initiative "Berlin braucht Tegel" vor dem OVG

  • VG Berlin, 18.06.2004 - 25 A 389.99

    Kein Schadenersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen das Land Berlin

  • VGH Hessen, 21.11.1997 - 11 TG 3521/97

    Übertragung bestimmter Teile der Luftrettung auf ein anderes Bundesland;

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 3.90

    Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis

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