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   BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78   

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BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78 (https://dejure.org/1980,17)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 2 C 8.78 (https://dejure.org/1980,17)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 (https://dejure.org/1980,17)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 245
  • DVBl 1981, 497
 
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Wird zitiert von ... (942)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar (BVerwGE 21, 127 [129 f.]; Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3], vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1] und vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14]; Beschluß vom 22. Januar 1974 - BVerwG 6 B 79.73 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 17]).

    Soweit eine dienstliche Beurteilung bzw. ein in ihr enthaltenes Einzelurteil dergestalt einen "Tatsachenkern" enthält, gehört dieser zu dem "Sachverhalt" im Sinne des Urteils des erkennenden Senats vom 13. Mai 1965 (BVerwGE 21, 127 [130]), den das vom beurteilten Beamten angerufene Verwaltungsgericht auf seine Richtigkeit (Wahrheit) zu überprüfen hat.

    Schon in dieser Phase, in der der Dienstvorgesetzte selbst oder durch Beauftragte die Grundlagen für die Beurteilung feststellt, und nicht erst bei der daran anschließenden Zusammenfassung und Umsetzung des gesammelten Materials in wertende Urteile wirkt sich die dem Dienstherrn eingeräumte Beurteilungsermächtigung (BVerwGE 21, 127 [130]) aus: Zum einen sind Eindrücke, die jemand über einen längeren Zeitraum hinweg vom Verhalten eines anderen gewinnt, stets und notwendigerweise persönlichkeitsbedingt und von außenstehenden Dritten so nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Auch unter der Form eines Urteils kann sich die Behauptung einer Tatsache verbergen, wenn die Äußerung auf bestimmte nachprüfbare Handlungen oder Vorkommnisse in äußerlich erkennbarer Weise Bezug nimmt oder eine innere Tatsache so deutlich zum Ausgang nimmt bzw. umschreibt, daß auch ein nichtunterrichteter Dritter nicht nur die Schlußfolgerung mitvollziehen, sondern auch die der Wertung zugrundeliegende Tatsache erkennen kann, kurz: wenn etwas "Greifbares" hinter dem Urteil steht (vgl. Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl. [1980], § 186, RdNr. 4; RGSt 68, 120 [121]; BGHZ 3, 271 [273 f.]; BGHSt 12, 287 [291]).

    Den Gegensatz hierzu bilden - bei allerdings im Einzelfall oft schwer zu bestimmender Grenze - die (reinen) Werturteile, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen (vgl. Schönke-Schröder, a.a.O.; BGHZ 3, 271 [273]; BGHSt 12, 287 [292] vgl. zur Abgrenzung auch BVerwGE 38, 336 [342 f.]).

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Der Beamte hat hierauf Anspruch, weil er nur so beurteilen kann, ob er mit Aussicht auf Erfolg gegen ihn nachteilige wertende Urteile seines Dienstherrn um gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchen kann (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; BVerwGE 22, 215 [217 f.]; 38, 191 [194]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. [1974], § 50 II d 2 [S. 420]; Badura in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. [1978], § 41 II 3 [S. 307]).

    Die Beurteilung selbst bzw. das einzelne vom Beamten angegriffene Werturteil wird durch die nachträgliche Darlegung und Erläuterung der maßgeblichen Erwägungen des Dienstherrn nicht inhaltlich geändert und der Beamte in aller Regel in der Wahrung seiner Rechte nicht beeinträchtigt (vgl. zum Nachschieben von Gründen für einen angefochtenen Verwaltungsakt BVerwGE 10, 37 [44]; 19, 252 [257]; 38, 191 [194 f.]).

  • BVerwG, 22.01.1974 - VI B 79.73
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Dienstliche Beurteilungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar (BVerwGE 21, 127 [129 f.]; Urteile vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3], vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - [Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1] und vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 4.78 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 14]; Beschluß vom 22. Januar 1974 - BVerwG 6 B 79.73 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 17]).

    Schon die dienstliche Beurteilung selbst muß in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefaßt werden (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1974 - BVerwG 6 B 79.73 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 17] und vom 9. Januar 1978 - BVerwG 2 B 16.77 -).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Der Beamte hat hierauf Anspruch, weil er nur so beurteilen kann, ob er mit Aussicht auf Erfolg gegen ihn nachteilige wertende Urteile seines Dienstherrn um gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchen kann (vgl. BVerfGE 6, 32 [44]; BVerwGE 22, 215 [217 f.]; 38, 191 [194]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. [1974], § 50 II d 2 [S. 420]; Badura in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 3. Aufl. [1978], § 41 II 3 [S. 307]).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1972 - IV 571/69
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Tatsächliche Grundlagen, auf denen Werturteile beruhen, sind nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufzunehmen (vgl. dazu auch Urteil vom 16. Oktober 1967 - BVerwG 6 C 44.64 - [Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 1]; VGH Mannheim NJW 1973, 75 [76]).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Die Beurteilung selbst bzw. das einzelne vom Beamten angegriffene Werturteil wird durch die nachträgliche Darlegung und Erläuterung der maßgeblichen Erwägungen des Dienstherrn nicht inhaltlich geändert und der Beamte in aller Regel in der Wahrung seiner Rechte nicht beeinträchtigt (vgl. zum Nachschieben von Gründen für einen angefochtenen Verwaltungsakt BVerwGE 10, 37 [44]; 19, 252 [257]; 38, 191 [194 f.]).
  • BVerwG, 09.01.1978 - 2 B 16.77

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Schon die dienstliche Beurteilung selbst muß in einer die gerichtliche Nachprüfung ermöglichenden Weise klar abgefaßt werden (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1974 - BVerwG 6 B 79.73 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 17] und vom 9. Januar 1978 - BVerwG 2 B 16.77 -).
  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Den Gegensatz hierzu bilden - bei allerdings im Einzelfall oft schwer zu bestimmender Grenze - die (reinen) Werturteile, die nicht auf konkreten einzelnen Vorgängen beruhen und die auch aus dem Zusammenhang der Aussage nicht in einer der beweismäßigen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, auf welcher bestimmten Tatsachengrundlage sie beruhen (vgl. Schönke-Schröder, a.a.O.; BGHZ 3, 271 [273]; BGHSt 12, 287 [292] vgl. zur Abgrenzung auch BVerwGE 38, 336 [342 f.]).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
    Die Beurteilung selbst bzw. das einzelne vom Beamten angegriffene Werturteil wird durch die nachträgliche Darlegung und Erläuterung der maßgeblichen Erwägungen des Dienstherrn nicht inhaltlich geändert und der Beamte in aller Regel in der Wahrung seiner Rechte nicht beeinträchtigt (vgl. zum Nachschieben von Gründen für einen angefochtenen Verwaltungsakt BVerwGE 10, 37 [44]; 19, 252 [257]; 38, 191 [194 f.]).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.04.1975 - VI B 73.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufstellung von

  • BVerwG, 21.03.1969 - VI C 114.65

    Verhältnis von Einzelbewertungen zum Gesamturteil beim Befähigungsbericht -

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 44.64
  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 25, und Beschluss vom 19. August 2004 - 2 B 44.04 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 6 A 676/08 -, juris, Rn. 7 ff., und vom 29. Juli 2013 - 6 B 509/13 -, juris, Rn. 23.
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Dergleichen folgt auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG, zumal es das Wesen einer dienstlichen Beurteilung ausmacht, dass das Werturteil des Dienstherrn über den Beamten sich aus einer Vielzahl tatsächlicher Vorgänge und Einzelmomente zusammensetzt, die zu einem Gesamteindruck verschmelzen, ohne dass diese Eindrücke in einem "dauernden Leistungsfeststellungsverfahren" dokumentiert werden müssten (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 18).

    Die Sammlung und Auswertung solcher Erkenntnisse ist nicht endlos geboten und erfolgt nicht ziellos, sondern dient (nur) dem Zweck, dass sie das (ohnehin) zu einem Gesamteindruck "verschmolzene" Werturteil des Dienstherrn über Eignung, Befähigung und Leistung des Beamten plausibel tragen (BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 18).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 56 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9).
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