Rechtsprechung
BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; LBG Bln § 29; NTVO Bln F. 1978 § 5
- Wolters Kluwer
Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten - Lohnsteuerhilfeverein
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 60, 254
- BStBl II 1980, 625
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 30.06.1976 - VI C 46.74
Genehmigung einer Nebentätigkeit - Voraussetzungen der Versagung - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Bei dem gesetzlichen Versagungsgrund der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Leistungen, der Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten oder öffentlicher Interessen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbar sind (Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [Buchholz 237.90 § 81 LBG Schleswig-Holstein Nr. 1]).Die Genehmigung für eine derartige Nebentätigkeit darf der Dienstherr jedoch versagen, wenn zu besorgen ist, daß die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (BVerwGE 31, 241 [244, 248]; Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 4] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Die "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen darf nicht beschränkt auf abstrakte und generelle Gesichtspunkte beurteilt werden (BVerwGE 31, 241 [248];… Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Die "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter nur berechtigt, "wenn bei verständiger Würdigung der gegenwärtig erkennbaren Umstände unter Berücksichtigung der erfahrungsgemäß zu erwartenden Entwicklung eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen wahrscheinlich ist, wenn ein vernünftiger Grund für die Annahme besteht, daß eine solche Beeinträchtigung voraussichtlich eintreten wird" (Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Für die Beurteilung dienstlicher Interessen können auch der dem jeweiligen Beamten übertragene Dienstposten oder die einer bestimmten Beamtengruppe übertragenen Aufgaben von Bedeutung sein (vgl. Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205];… Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Der vom Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - (…a. a. O.) hervorgehobene Gesichtspunkt, daß eine aus unsachlichen, mit der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbarenden Erwägungen herrührende "Einbuße" an Vertrauen und Ansehen im Rahmen des § 29 LBG unbeachtlich ist, kann deshalb zu keiner anderen Beurteilung führen.
Die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit steht entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung nicht im Widerspruch zu dem bereits wiederholt angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - (…a. a. O.) zu einem besonders gelagerten Einzelfall, sondern vielmehr damit im Einklang.
- BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65
Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger begehrten Genehmigung für die Nebentätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein sind § 29 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der seither unveränderten Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288) - LBG - in Verbindung mit dem seit der Fassung vom 1. Januar 1971 (GVBl. S. 248) ergänzten § 5 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in der Fassung vom 2. Oktober 1978 (GVBl. S. 2002) - NTVO - (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen vgl. auch BVerwGE 29, 304 [305]; 31, 241 [243]; 41, 227 [230f.]; 52, 1 [3]).Aufgrund dieser Regelungen, gegen die keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch BVerwGE 29, 304 [307]; 31, 241 [243]), hat der Beklagte dem Kläger die erforderliche (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 NTVO) beantragte Genehmigung der beabsichtigten Nebentätigkeit mit Recht versagt.
Die Genehmigung für eine derartige Nebentätigkeit darf der Dienstherr jedoch versagen, wenn zu besorgen ist, daß die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (BVerwGE 31, 241 [244, 248]; Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 4] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Die durch die gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bedingten Einschränkungen seiner Persönlichkeitsentfaltung muß der Beamte hinnehmen, zumal er sich diesen Grundsätzen durch den freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis unterworfen hat (BVerwGE 31, 241 [244]; vgl. auch BVerwGE 56, 227 [229]).
Die "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen darf nicht beschränkt auf abstrakte und generelle Gesichtspunkte beurteilt werden (BVerwGE 31, 241 [248];… Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Durch die Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung soll in Fällen dieser Art von vornherein verhindert werden, daß - wie in § 5 Abs. 2 Nr. 3 NTVO ausdrücklich ausgesprochen - der Beamte in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten gerät (vgl. auch BVerwGE 31, 241 [251]), nach denen er aufgrund des besonderen gegenseitigen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses seine ganze Persönlichkeit in den Dienst seines Amtes zu stellen und auch außerhalb seines amtlichen Pflichtenkreises alles zu vermeiden hat, was die dienstlichen Interessen schädigen und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnte.
- BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63
Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger begehrten Genehmigung für die Nebentätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein sind § 29 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der seither unveränderten Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288) - LBG - in Verbindung mit dem seit der Fassung vom 1. Januar 1971 (GVBl. S. 248) ergänzten § 5 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in der Fassung vom 2. Oktober 1978 (GVBl. S. 2002) - NTVO - (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen vgl. auch BVerwGE 29, 304 [305]; 31, 241 [243]; 41, 227 [230f.]; 52, 1 [3]).Aufgrund dieser Regelungen, gegen die keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. auch BVerwGE 29, 304 [307]; 31, 241 [243]), hat der Beklagte dem Kläger die erforderliche (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 3 NTVO) beantragte Genehmigung der beabsichtigten Nebentätigkeit mit Recht versagt.
Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205];… Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
- BVerwG, 17.09.1970 - II C 2.69
Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit - Entscheidung über den Antrag …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Die Genehmigung für eine derartige Nebentätigkeit darf der Dienstherr jedoch versagen, wenn zu besorgen ist, daß die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums geschützten Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt werden (BVerwGE 31, 241 [244, 248]; Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [Buchholz 232 § 65 BBG Nr. 4] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).Die "Besorgnis" der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen darf nicht beschränkt auf abstrakte und generelle Gesichtspunkte beurteilt werden (BVerwGE 31, 241 [248]; Urteil vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205]; Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]).
- BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78
Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Die durch die gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bedingten Einschränkungen seiner Persönlichkeitsentfaltung muß der Beamte hinnehmen, zumal er sich diesen Grundsätzen durch den freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis unterworfen hat (BVerwGE 31, 241 [244]; vgl. auch BVerwGE 56, 227 [229]). - BVerwG, 16.03.1972 - II C 12.71
Vereinbarkeit der Tätigkeit im Aufsichtsrat einer örtlichen Bank bzw. Sparkasse …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Auch wenn die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit, eine fernliegende Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, nicht ausreicht, so muß doch andererseits eine solche Beeinträchtigung nicht in absehbarer Zeit im hohen Maße wahrscheinlich sein (BVerwGE 40, 11). - BVerwG, 26.01.1961 - II C 108.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Durch die gleichzeitige Verwendung des Begriffs der "öffentlichen Interessen", die zugleich dienstliche Interessen sind, ist vielmehr von Gesetzes wegen eindeutig klargestellt, daß § 29 Abs. 2 Satz 1 LBG nicht allein die mit der unmittelbaren Erledigung dienstlicher Aufgaben zusammenhängenden Interessen erfassen will, sondern auch die Interessen, welche durch die Verpflichtung des Beamten gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit (§ 18 LBG) berührt werden (BVerwGE 12, 34 [36]). - BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74
Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger begehrten Genehmigung für die Nebentätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein sind § 29 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der seither unveränderten Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288) - LBG - in Verbindung mit dem seit der Fassung vom 1. Januar 1971 (GVBl. S. 248) ergänzten § 5 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in der Fassung vom 2. Oktober 1978 (GVBl. S. 2002) - NTVO - (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen vgl. auch BVerwGE 29, 304 [305]; 31, 241 [243]; 41, 227 [230f.]; 52, 1 [3]). - BVerwG, 21.05.1970 - II C 12.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Sie sind - allerdings nur soweit sie die Interessen der jeweiligen Verwaltung, nicht aber soweit sie andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug betreffen - im weitesten Sinne zu begreifen (BVerwGE 29, 304 [306]; 35, 201 [205];… Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG 2 C 2.69 - [a. a. O.] …und vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 - [a. a. O.]). - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Ausgangspunkt der rechtlichen Beurteilung der vom Kläger begehrten Genehmigung für die Nebentätigkeit in einem Lohnsteuerhilfeverein sind § 29 des Berliner Landesbeamtengesetzes in der seither unveränderten Fassung vom 1. Januar 1972 (GVBl. S. 288) - LBG - in Verbindung mit dem seit der Fassung vom 1. Januar 1971 (GVBl. S. 248) ergänzten § 5 der Berliner Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten in der Fassung vom 2. Oktober 1978 (GVBl. S. 2002) - NTVO - (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen vgl. auch BVerwGE 29, 304 [305]; 31, 241 [243]; 41, 227 [230f.]; 52, 1 [3]). - BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73
Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung
- BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Auch wenn diese als Eingriffsverwaltung (vgl. bspw. BVerwG 26. Juni 1980 - 2 C 37/78 - BVerwGE 60, 254) hohe Anforderungen an die Integrität und Loyalität der mit der Erhebung und Beitreibung von Steuern befassten Mitarbeiter stellen muss, bedeutet dies nicht, dass es nicht auch in ihrem Bereich Funktionen gäbe, die den Einsatz von Beschäftigten mit einem geringeren Maß an Verfassungstreue zuließen. - BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 357/01
Nebentätigkeit eines Krankenpflegers als Bestatter
Berechtigte Interessen des Dienstgebers sind auch beeinträchtigt, wenn sich Nebentätigkeiten seiner Mitarbeiter negativ auf die Wahrnehmung des Dienstgebers in der Öffentlichkeit auswirken (vgl. dazu BVerwG 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287; 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254). - BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
Dieses "Amtswissen" schließt die Kenntnis dienstlicher Weisungen, Zusammenhänge und sonstiger dienstlicher Vorgänge, die im allgemeinen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, sowie auch kollegiale Kontakte zu anderen Angehörigen der Streitkräfte ein (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78];… Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., Rdnr. 8).Die oben dargelegten Schutzzwecke der Vorschrift lassen sich kurz gefaßt auf die beiden Nenner bringen, daß sie die Integrität des Dienstes in den Streitkräften wahren (vgl. in diesem Sinne zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten: BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]) und die Streitkräfte (sowie den Haushalt des Bundes) vor den schädlichen Folgen eines Mißbrauchs des Amtswissens mit der Folge eines unlauteren Wettbewerbes (z.B. unter den privaten Anbietern militärischer Bedarfsdeckung) schützen sollen.
Für die Fallgruppe, bei der es um den Schutz vor den schädlichen Folgen eines Mißbrauchs früheren Amtswissens sowie im Ergebnis vor denen eines unlauteren Wettbewerbs geht, wird dies in Anlehnung an die vom Oberverwaltungsgericht zutreffend wiedergegebene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nebentätigkeitsrecht der Beamten geschehen können (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]; Urteil des Senats vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 C 46.74 -, Buchholz 237.90 § 81 LBG Schl-H Nr. 1 = ZBR 1977, 27; Urteile des 2. Senats vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 und vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 55.80 - Buchholz 232 § 66 BBG Nr. 3).
Hier darf der Gesetzgeber etwaigen Gefährdungen "von vornherein" (vgl. BVerwGE 31, 241 [BVerwG 13.02.1969 - II C 119/65]; 60, 254 ), also schon im Vorfeld, begegnen (…vgl. Keymer/Kolbe/Braun, a.a.O., B. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Rdnr. 8, unter Bezugnahme auf BVerfGE 55, 207 ; ebenso BT-Drucks. 10/1319 S. 8 - Begründung A. Allgemeines - so auch schon BT-Drucks. 9/160 S. 5 - Begründung A. Allgemeine Begründung -, dort ebenfalls unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht).
Insoweit ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und einfachrechtlich geboten, schon an die konkrete Möglichkeit der Beeinflussung der Unparteilichkeit oder Unbefangenheit anzuknüpfen (…vgl. auch Arndt in Fürst, GKÖD I, Yk § 20 Rz. 7) und bereits den konkret begründeten Anschein einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Betroffenen oder von sonstigen Interessenten des dienstlichen Handelns zu vermeiden (…vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, a.a.O., Rdnr. 9; vgl. auch BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]).
Das ist derjenige eines sachlich denkenden Bürgers (vgl. BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]).
Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn nicht nur eine, sondern eine Bandbreite rechtlich, wirtschaftlich oder technisch aus der Sicht der Streitkräfte und/oder des Bundeshaushaltes möglicher oder vertretbarer (Detail-) Lösungen in Betracht kommt (vgl. auch BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]) und wenn der Soldat derart in die Entscheidungsfindung eingebunden gewesen ist, daß seine Bewertung als eine auf seiner allgemeinen oder speziellen Fachkenntnis und Sachkompetenz beruhende im Entscheidungsverfahren jedenfalls mit zu berücksichtigen ist.
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15
Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden
Das schließt allerdings nicht aus, dass für die Beurteilung der Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auch die dienstlichen Anforderungen an das jeweilige konkrete Amt Bedeutung gewinnen und die Gestaltung und Festlegung dieser Anforderungen weitgehend im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren organisatorischen und verwaltungspolitischen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. zum Ganzen bereits BVerwG…, Urteil vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris LS 1 und Rn. 22; sowie Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 21…, vom 13. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 26 …und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 12,). Eine solche Nebentätigkeit darf ihnen der Dienstherr nur insoweit untersagen, als sie dienstliche Interessen - diese allerdings in einem weit verstandenen Sinn - beeinträchtigen kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 17. September 1970- 2 C 2.69 - <ZBR 1971, 57> m.w.N. …und Urteile vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 - ZBR 1977, 27 f., juris Rn. 24, vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 22…, vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ff., juris Rn. 28 m.w.N. …und vom 25. Januar 1990- 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 ff., juris Rn. 14).
BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 23 und 26 m.w.N. sowie vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287, juris Rn. 26 m.w.N.; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer abstrakten gesetzlichen Regelung: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1990- 2 B 169.89 -, juris Rn. 4 f.).
Nur eine solche Auslegung entspricht der Zielsetzung der Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht, den gebotenen Ausgleich zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 2 Abs. 1 und des Art. 33 Abs. 5 GG zu finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1983 a.a.O., juris Rn. 27 f., Urteil vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 23).
Darüber hinaus können für die Beurteilung dienstlicher Interessen auch die dem jeweiligen Beamten übertragenen Aufgaben bedeutsam sein (zum Ganzen vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1976 - 6 C 46.74 -, juris Rn. 25 , vom 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 24 ).
- BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13
Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit; …
Öffentliche Interessen ohne Bezug zu dem Hauptamt und den für die Amtsführung geltenden Dienstpflichten, etwa das arbeitsmarktpolitische Interesse an der Einstellung von Berufsanfängern, können ein Nebentätigkeitsverbot nicht rechtfertigen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 = Buchholz 237.2 § 29 LBG Berlin Nr. 1 S. 4, vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 = Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 S. 3 ff., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 = Buchholz 237.2 § 29 BlnLBG Nr. 2 S. 2 f. und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 S. 5 f.).Es muss bereits der Eindruck vermieden werden, der Beamte könne seine Dienstpflichten nicht umfassend und ordnungsgemäß erfüllen, weil er möglicherweise nicht mehr unparteiisch sei (stRspr; vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 4 f., vom 30. Juni 1983 a.a.O. S. 293 f. bzw. S. 5 f. …und vom 24. November 2005 a.a.O. S. 350 f. bzw. S. 3 f.).
- BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89
Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus …
Bei der nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LBG erforderlichen Genehmigung zur (weiteren) Übernahme der Nebentätigkeit handelt es sich gemäß § 29 Abs. 2 LBG um eine gebundene Erlaubnis, d.h. sie ist zu erteilen, wenn keiner der dort abschließend genannten Versagungsgründe vorliegt; ein Ermessensspielraum oder eine Beurteilungsermächtigung steht dem Dienstherrn nicht zu; die in den gesetzlichen Versagungsgründen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe sind gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 m.w.N.).Es geht also um die Pflicht des Beamten, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem, grundsätzlich auf Lebenszeit, seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen - allerdings im allgemeinen nur nach Maßgabe der Arbeitszeitvorschriften (vgl. BVerwGE 60, 254 ) - dieser Pflicht steht als Korrelat die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn gegenüber (vgl. BVerfGE 55, 207 m.w.N.).
Insoweit, also hinsichtlich der Frage, was zum Schutz der Amtsführung gehört, ist der Begriff der dienstlichen Interessen im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ).
Daß in den angeführten Entscheidungen des Senats (BVerwGE 60, 254 ; 67, 287 ) auf "die Interessen der jeweiligen Verwaltung" abgestellt und diesen "andere öffentliche Interessen ohne dienstlichen Bezug" gegenübergestellt wurden, ist nicht dahin zu verstehen, daß im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, der der Beamte angehört, entgegen dem vorstehend Dargelegten alle von dieser Verwaltung wahrgenommenen öffentlichen Interessen zugleich dienstliche Interessen im Sinne des Nebentätigkeitsrechts seien.
- BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 12.09
Abführung; Ablieferung; Nebentätigkeit; Vergütung; Aktiengesellschaft; …
Der Beamte darf diese Nebentätigkeiten gegen Entgelt ausüben, wenn und soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ; vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 24. November 2005 - BVerwGE 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ). - BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung; …
Dies setzt voraus, dass bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nebentätigkeit Erfordernisse von einigem Gewicht beeinträchtigt werden, die unmittelbar die dienstlichen Aufgaben betreffen oder mit den gesetzlichen Pflichten von Beamten oder Richtern in Zusammenhang stehen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ).Das durch § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i Satz 1 HRiG begründete Nebentätigkeitsverbot stellt einen Eingriff in das jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht von Richtern dar, ihre Arbeitskraft in der Freizeit gegen Entgelt zu verwerten (Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. …und vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 -, BVerwGE 60, 254 = ZBR 1981, 31 = juris, Rn. 23 (zum parallelen Begriff der Besorgnis im Nebentätigkeitsrecht), und vom 6. Dezember 1989- 6 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194 = NVwZ-RR 1990, 365 = juris, Rn. 31 (zu § 20a SG); ferner Geis, in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht, Bd. I, Stand: Februar 2016, L § 105 BBG Rn. 25, und Battis, BBG, 4. Aufl. 2009, § 105 Rn. 8 und § 99 Rn. 7 (jeweils zu der Parallelvorschrift des § 105 Abs. 2 Satz 1 BBG); ebenso schon Günther, Beschränkung der Tätigkeit von Versorgungsberechtigten, DÖD 1990, 129 ff. (137). - BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
Es geht also um die Pflicht des Beamten, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem, grundsätzlich auf Lebenszeit, seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen - allerdings im allgemeinen nur nach Maßgabe der Arbeitszeitvorschriften (vgl. BVerwGE 60, 254 (256) [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]); dieser Pflicht steht als Korrelat die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn gegenüber (vgl. BVerfGE 55, 207 (236 f. m. w. N.)). - VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 82/12
Beamtenrecht; dienstliche Interessen; Nebentätigkeit; dienstliche Pflichten; …
- VG Oldenburg, 04.09.2002 - 6 B 3266/02
Erwerbstätigkeit; Untersagung
- VG Oldenburg, 20.08.2002 - 6 B 3156/02
Anhörung; Erwerbstätigkeit; Sofortvollzug; Untersagung
- BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88
Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86
Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 1 M 142/10
Beschwerde der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hinsichtlich der …
- LAG Hessen, 10.07.2001 - 9 Sa 2046/00
Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Beeinträchtigung dienstlicher …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.1990 - 2 A 119/89
Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Rechtsanwalt; Niederlassung als Anwalt …
- BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 9.92
Zivildienst - Geistliches Hauptamt - Lebensunterhalt - Weltliche Berufstätigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09
Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu …
- BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 18.93
Anspruch auf Befreiung vom Zivildienst auf Grund einer geistlichen Tätigkeit - …
- BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit …
- VG Köln, 20.11.2014 - 15 K 5237/13
Rechtswidrigkeit der Zuordnung des von einem Beamten besuchten Seminars zu dessen …
- VG Koblenz, 20.11.2001 - 6 K 1546/01
Beamter: Nebentätigkeitsgenehmigung als Computerhändler
- VG München, 22.05.2015 - M 21 K 13.3204
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Nebentätigkeit als Zeitungsausträger für einen …
- VG Stuttgart, 18.08.2022 - 9 K 6111/19
Nebentätigkeitsgenehmigung für eine selbstständige Tätigkeit als Zahnarzt; …
- VG Aachen, 19.03.2015 - 1 K 2258/13
Nebentätigkeitsgenehmigung eines Finanzbeamten zu Recht widerrufen
- VG Schleswig, 20.05.2019 - 12 B 11/19
Untersagung einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand für die Dauer von 3 Jahren nach …
- VG Minden, 21.02.2013 - 4 K 1627/12
Justizvollzugsbeamter erhält keine Nebentätigkeitsgenehmigung für Waffenhandel
- VG Neustadt, 24.07.2018 - 1 K 225/18
Nebentätigkeit eines Polizeibeamten
- BVerwG, 18.03.1994 - 8 C 24.93
Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als anderes Bekenntnis im Sinne des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1989 - 2 A 67/89
- BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 55.80
Voraussetzungen für das Bestehen der Klagebefugnis eines Unternehmens auf …
- BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatz- und …
- VG München, 27.09.2013 - M 21 K 11.4727
Versagung der von einer langfristig krankgeschriebenen Medizinaldirektorin …
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.1992 - 4 S 2997/91
Nebentätigkeit eines Polizeibeamten als Omnibusfahrer
- BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 136.82
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.66
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamten
- VG Arnsberg, 18.01.2006 - 2 K 3923/03
Bestehen eines Anspruchs eines Beamten auf Erteilung einer …
- VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.03024
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94
Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für …
- VG München, 21.12.2021 - M 5 K 20.4486
Nebentätigkeit, Polizist, Waffenhandel, Genehmigung mit Auflage, Beeinträchtigung …
- VG Berlin, 20.01.2011 - 7 L 306.10
Schutz des ehemaligen Dienstherren vor fachlicher und wirtschaftlicher Konkurrenz …
- ArbG Düsseldorf, 21.06.2018 - 2 Ca 3089/18
Anspruch auf Berechtigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2011 - 2 A 10781/11
Nebentätigkeit eines beamteten Arztes des Gesundheitsamtes als Gutachter
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 7.92
Umfang des Alimentationsgrundsatzes - Ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der …
- BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 4.90
Dienstliche Beurteilung beim BND - Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit - …
- VG Köln, 25.09.2013 - 19 L 1236/13
Genehmigungspflichtigkeit einer schauspielerischen und damit künstlerischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - 6 B 447/22
Ruhestandbeamter; Erwerbstätigkeit; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher …
- ArbG Düsseldorf, 21.06.2020 - 2 Ca 3089/18
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.91
Anrechnung einer Rente auf Beamtenversorgung Rente - Ausnahmen für Renten ohne …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.1992 - 3 L 197/91
Dienstherr; Dienstliche Beurteilung; Lehrer; Versetzung; Befangenheit
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1989 - 4 S 2613/88
Beamteter Notar als Testamentsvollstrecker
- VG Kassel, 20.04.2022 - 1 K 1249/20
Anspruch auf Genehmigung einer Nebentätigkeit
- VG Kassel, 04.03.2008 - 1 G 1756/07
- VG Düsseldorf, 24.08.1998 - 2 K 8651/96
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 4 S 342/91
Nebentätigkeit - Versagung - Tätigkeitsbereich der eigenen Behörde - …
- VG München, 09.11.2010 - M 21 K 08.6086
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbefugnis im Bereich des Bundesamts für …
- VG Aachen, 30.03.2006 - 1 K 3874/04
Deutsche Post AG darf Briefträger nicht generell eine Genehmigung zur …
- VG Berlin, 11.11.2022 - 26 K 246.22
Nebentätigkeitsgenehmigung: Ausübung einer Nebenbeschäftigung; Antrag auf …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11828/99
- VG Ansbach, 01.12.2020 - AN 1 K 19.02316
Genehmigung einer Nebentätigkeit unter Auflagen
- VG München, 19.01.2010 - M 5 K 08.4216
Fortsetzungsfeststellungsklage; Hochschullehrer; Nebentätigkeit; …
- VG Düsseldorf, 15.12.2005 - 4 K 8080/04
Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung als Sachverständiger für den …
- VG Hannover, 23.06.1987 - 2 VG A 141/86
Nebentätigkeitsgenehmigung eines Beamten zum Betrieb einer Videothek; …