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   BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79   

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Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 60, 367



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04  

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81  

    BGB §§ 1615a ff., § 1615l; BSHG § 2 Abs. 1, § 92a Abs. 1

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  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94  
    Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]).
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