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   BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80   

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BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80 (https://dejure.org/1981,917)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1981 - 5 C 2.80 (https://dejure.org/1981,917)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1981 - 5 C 2.80 (https://dejure.org/1981,917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmen vom Subsidiaritätsgrundsatz - Nachranggrundsatz - Sozialhilfe - Hilfebedürftigkeit - Kenntnisgrundsatz - Heilbehandlung wegen Tuberkulose - Anstaltspflege - Anstaltspflegekosten - Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rechtsfolge bei irrtümlich erfolgter Übernahme von Anstaltspflegekosten und Tuberkuloseheilbehandlungskosten durch den Träger der Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 61, 276
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Der Träger der Rentenversicherung hat wegen der irrtümlich erbrachten Leistungen keinen Anspruch auf Erstattung gegen den Träger der Sozialhilfe (im Anschluß an Urteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 26.79 -).

    Insoweit treffen die in dem den Beteiligten bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 (BVerwG 5 C 26.79 - FEVS 28, 402; ZfS 1980, 306; ZfSH 1980, 313) - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11. Dezember 1968 - BSGE 29, 44; FEVS 16, 265; NDV 1969, 226) - dargelegten Gründe in gleicher Weise uneingeschränkt zu.

  • BSG, 02.03.1977 - 3 RK 69/76

    Geisteskrankheit und Tbc

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Aus der umfangreichen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien genannt die Urteile vom 14. Dezember 1976 (3 RK 74/75 [FEVS 25, 474] und 3 RK 30/76 -), vom 2. März 1977 (3 RK 69/76) und vom 8. Februar 1979 (4 RJ 29/78 [FEVS 27, 383; SozR 2200 § 1244 a RVO Nr. 16] und 4 RJ 75/78).
  • BSG, 14.12.1976 - 3 RK 74/75

    Zur Kostenverteilung und Leistungspflicht bei gleichzeitigem Vorliegen von

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Aus der umfangreichen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien genannt die Urteile vom 14. Dezember 1976 (3 RK 74/75 [FEVS 25, 474] und 3 RK 30/76 -), vom 2. März 1977 (3 RK 69/76) und vom 8. Februar 1979 (4 RJ 29/78 [FEVS 27, 383; SozR 2200 § 1244 a RVO Nr. 16] und 4 RJ 75/78).
  • BSG, 08.02.1979 - 4 RJ 29/78

    Tuberkulosehilfe bei Unterbringung auf öffentliche Kosten

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Aus der umfangreichen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien genannt die Urteile vom 14. Dezember 1976 (3 RK 74/75 [FEVS 25, 474] und 3 RK 30/76 -), vom 2. März 1977 (3 RK 69/76) und vom 8. Februar 1979 (4 RJ 29/78 [FEVS 27, 383; SozR 2200 § 1244 a RVO Nr. 16] und 4 RJ 75/78).
  • BSG, 14.12.1976 - 3 RK 30/76

    Leistungspflicht während stationärer Tbc-Behandlung Geisteskranker bei sonst

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Aus der umfangreichen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien genannt die Urteile vom 14. Dezember 1976 (3 RK 74/75 [FEVS 25, 474] und 3 RK 30/76 -), vom 2. März 1977 (3 RK 69/76) und vom 8. Februar 1979 (4 RJ 29/78 [FEVS 27, 383; SozR 2200 § 1244 a RVO Nr. 16] und 4 RJ 75/78).
  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 87.72

    Klage auf Zahlung von Behandlungskosten - Zuständigkeit für die Heilbehandlung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Eine Ausnahme hiervon regelt § 130 Abs. 1 BSHG, der auch auf Träger der Sozialhilfe anwendbar ist, obwohl diese Vorschrift im mit "Tuberkulosebekämpfung außerhalb der Sozialhilfe" überschriebenen Abschnitt 13 des Bundessozialhilfegesetzes steht (dazu BVerwGE 41, 216).
  • BSG, 11.12.1968 - 10 RV 606/65

    Entscheidungsbefugnis der Sozialgerichte - Streitige Forderung -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Insoweit treffen die in dem den Beteiligten bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1980 (BVerwG 5 C 26.79 - FEVS 28, 402; ZfS 1980, 306; ZfSH 1980, 313) - in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11. Dezember 1968 - BSGE 29, 44; FEVS 16, 265; NDV 1969, 226) - dargelegten Gründe in gleicher Weise uneingeschränkt zu.
  • BSG, 08.02.1979 - 4 RJ 75/78

    Tuberkulosehilfe - Unterbringung auf öffentliche Kosten

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Aus der umfangreichen ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien genannt die Urteile vom 14. Dezember 1976 (3 RK 74/75 [FEVS 25, 474] und 3 RK 30/76 -), vom 2. März 1977 (3 RK 69/76) und vom 8. Februar 1979 (4 RJ 29/78 [FEVS 27, 383; SozR 2200 § 1244 a RVO Nr. 16] und 4 RJ 75/78).
  • BSG, 26.05.1972 - 4 RJ 235/70

    Anspruch auf stationäre Tuberkulose-Heilbehandlung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Zum dritten gibt § 130 Abs. 1 BSHG die materielle Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch ab in einem Fall, in dem ein Sozialleistungsträger eine Person wegen Geisteskrankheit auf öffentliche Kosten in Anstaltspflege untergebracht hat, während die Kosten, die eine Heilbehandlung dieser Person wegen Tuberkulose verursacht, irrtümlich von einem anderen Träger aufgebracht worden sind (z. B. einem Träger der Rentenversicherung); dieser hat dann gegen den erstgenannten Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch, weil § 130 Abs. 1 BSHG materiell die Kostenlast der Tuberkuloseheilbehandlung "anschlußweise" jenem zuweist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Mai 1972 - BSGE 34, 189; FEVS 19, 433; SozR RVO § 1244 a Nr. 27).
  • BSG, 31.01.1968 - 12 RJ 620/64

    Zustimmung des Betreuten zur Durchführung von Reha-Maßnahmen - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
    Schon im Urteil vom 31. Januar 1968 (BSGE 27, 280; FEVS 15, 272; SozR RVO § 1244 a Nr. 8) hat das Bundessozialgericht in einem solchen Zusammenhang betont, daß die Grundsätze der Hilfebedürftigkeit und der Subsidiarität der Fürsorge (§§ 1, 5 RGr) auch für anstaltsbedürftige Geisteskranke gelten.
  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen wird im Ergebnis Hilfe bereits für einen Zeitraum gewährt, in dem der Träger der Sozialhilfe von der Notlage noch keine Kenntnis hatte (vgl. BVerwGE 61, 276 [BVerwG 15.01.1981 - 5 C 2/80]; 69, 5 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 39/82]; 77, 101 [BVerwG 10.03.1987 - 6 P 17/85]).

    Gegenüber diesem Aufwendungserstattungsanspruch ist dem Träger der Sozialhilfe sowohl der Einwand versagt, der Hilfebedürftige befinde sich infolge von Maßnahmen des Nothelfers tatsächlich nicht mehr in einer Notlage, als auch der Hinweis darauf, es sei Hilfe in einem Zeitpunkt geleistet worden, der vor dem Zeitpunkt liege, in dem dem Sozialhilfeträger der Hilfefall bekanntgeworden sei (§ 5 BSHG - "Kenntnis"-Grundsatz - vgl. BVerwGE 61, 276 [BVerwG 15.01.1981 - 5 C 2/80]).

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Im Verhältnis dazu ist in § 121 Satz 1 BSHG eine Ausnahme insofern geregelt, als unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen die Gewährung der Hilfe schon zu einem Zeitpunkt einsetzt, in dem der Träger der Sozialhilfe von der Notlage noch keine Kenntnis hat (BVerwGE 61, 276 [BVerwG 15.01.1981 - 5 C 2/80]; 69, 5 [BVerwG 03.02.1984 - 4 C 39/82]).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 5195/06

    Sozialhilfe - Nothilfe - Eilfallzuständigkeit - keine Aufwendungserstattung des

    Hierzu regelt § 25 SGB XII insofern eine Ausnahme, als unter den dort bezeichneten Voraussetzungen die Gewährung der Hilfe schon zu einem Zeitpunkt einsetzt, in dem der Träger der Sozialhilfe von der Notlage noch keine Kenntnis hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 C 2/80 - BVerwGE 61, 276, 278 zu § 61 BSHG; BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1984 - 5 C 22/83 - BVerwGE 69, 5, 9 zu § 5 BSHG).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Die gesetzliche Regelung, wie die Wohnungsbaumittel zu verzinsen und zu tilgen sind, ließe jedoch ebenfalls für einen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch auf Nutzungszinsen keinen Raum (vgl. auch Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 2.80 - Buchholz 436.0 § 61 BSHG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 22.83

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe - Anforderungen an

    Im Bundessozialhilfegesetz selbst ist von ihm nur in den §§ 61 und 121 Satz 1 eine Ausnahme gemacht (siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1981 [BVerwGE 61, 276; FEVS 29, 177; NDV 1983, 186; ZfS 1981, 179; ZfSH 1981, 252]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98

    Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG; Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 C 2.80 -, FEVS 29, 177 (180); Urteil vom 9. Februar 1984 - 5 C 22.83 -, FEVS 33, 358; Urteil vom 2. April 1987 - 5 C 67.84 -, FEVS 36, 361; Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 32.89 -, FEVS 44, 89.
  • BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Bei Beachtung dieser dem Sozialhilferecht eigenen Besonderheiten, die sich aus seiner Aufgabenstellung ergeben, insbesondere aus dem Nachrang der Sozialhilfe - wodurch sie sich von sonstigen Sozialleistungen wesensmäßig unterscheidet (vgl. dazu BVerwGE 60, 367 und 61, 276) -, ist daher der Hinweis der Kläger auf das erwähnte Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 1978, wonach die Bedürftigkeit im Sinne des § 137 Abs. 1 AFG unter Berücksichtigung jeglicher Schulden des Anspruchstellers zu beurteilen ist, nicht geeignet, unter dem Aspekt der Identität einer Rechtsfrage in beiden Sozialleistungsbereichen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen.
  • BVerwG, 15.12.1981 - 5 C 23.80

    Nachrang der Sozialhilfe gegenüber einem Ersatzanspruch

    In zweitgenannten Fall ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob der andere Sozialleistungsträger sich von Anfang an zur Leistung für verpflichtet hält und aufgrund dessen tatsächlich leistet, ohne daß der Träger der Sozialhilfe von dem Vorgang Kenntnis hat (so der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1981 - BVerwG 5 C 2.80 - BVerwGE 61, 276; FEVS 29, 177; ZfS 1981, 179; ZfSH 1981, 252 - zugrunde liegende Sachverhalt) oder ob der Träger der Sozialhilfe zwar von der Bedarfslage erfährt, jedoch Leistungen nicht erbringt, vielmehr erreicht, daß der andere Sozialleistungsträger sich rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eintritts der Bedarfslage zur Leistungsgewährung entschließt, die den in Frage stehenden Bedarf deckt, und aufgrund dessen auch tatsächlich leistet; denn beiden Sachverhalten ist das entscheidende Merkmal gemeinsam, daß der Hilfebedürftige die erforderliche Hilfe von einem anderen tatsächlich erhält.
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