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   BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78   

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BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78 (https://dejure.org/1981,255)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 (https://dejure.org/1981,255)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1981 - 2 C 35.78 (https://dejure.org/1981,255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne - Nebenamt - Hauptamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRRG § 128 Abs. 2 -4, § 130 Abs. 2, § 131 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 129
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Es bedarf vielmehr in entsprechender Anwendung des § 128 Abs. 2 und 3 BRRG einer besonderen Verwaltungsmaßnahme, welche die Auswahl und Übernahme von einzelnen Beamten konstitutiv bewirkt (vgl. BVerwGE 36, 179 [183] und den dort wiedergegebenen Beschluß vom 26. Juli 1965 - BVerwG 2 B 1.65 -).

    Die für die Entscheidung dieses Rechtsstreits maßgebliche Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle des teilweisen Aufgabenübergangs die einzelnen von einer Körperschaft zur anderen überzuleitenden Beamten auszuwählen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu §§ 128 ff. BRRG (vgl. BVerwGE 36, 179; 49, 64; 57, 98; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG. 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 und 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nrn. 3 und 4]) noch nicht entschieden.

  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Die für die Entscheidung dieses Rechtsstreits maßgebliche Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle des teilweisen Aufgabenübergangs die einzelnen von einer Körperschaft zur anderen überzuleitenden Beamten auszuwählen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu §§ 128 ff. BRRG (vgl. BVerwGE 36, 179; 49, 64; 57, 98; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG. 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 und 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nrn. 3 und 4]) noch nicht entschieden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, daß die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von der Umbildung betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muß und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (vgl. BVerwGE 49, 64 [66]; 57, 98 [105]; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]).

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Die für die Entscheidung dieses Rechtsstreits maßgebliche Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle des teilweisen Aufgabenübergangs die einzelnen von einer Körperschaft zur anderen überzuleitenden Beamten auszuwählen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu §§ 128 ff. BRRG (vgl. BVerwGE 36, 179; 49, 64; 57, 98; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG. 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 und 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nrn. 3 und 4]) noch nicht entschieden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, daß die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von der Umbildung betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muß und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (vgl. BVerwGE 49, 64 [66]; 57, 98 [105]; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]).

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 43.72

    Anforderungen an die Berufung in ein Beamtenverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Die für die Entscheidung dieses Rechtsstreits maßgebliche Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle des teilweisen Aufgabenübergangs die einzelnen von einer Körperschaft zur anderen überzuleitenden Beamten auszuwählen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu §§ 128 ff. BRRG (vgl. BVerwGE 36, 179; 49, 64; 57, 98; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG. 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 und 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nrn. 3 und 4]) noch nicht entschieden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, daß die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von der Umbildung betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muß und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (vgl. BVerwGE 49, 64 [66]; 57, 98 [105]; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]).

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 14.74

    Umbildung von Körperschaften - Wahlbeamte - Rechtsstellung

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Die für die Entscheidung dieses Rechtsstreits maßgebliche Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle des teilweisen Aufgabenübergangs die einzelnen von einer Körperschaft zur anderen überzuleitenden Beamten auszuwählen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu §§ 128 ff. BRRG (vgl. BVerwGE 36, 179; 49, 64; 57, 98; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG. 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 und 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nrn. 3 und 4]) noch nicht entschieden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, daß die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von der Umbildung betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muß und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (vgl. BVerwGE 49, 64 [66]; 57, 98 [105]; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 23.78

    Abgrenzung des Aufgabenübergangs - Körperschaft - Verlagerung des tatsächlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 23.78 - zu einem insoweit ähnlich gelagerten Fall entschieden.
  • BVerwG, 14.03.1968 - VI C 45.64
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Hiergegen bestehen unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Trennbarkeit, der Möglichkeit der Abgrenzung voneinander unabhängiger Dienstgeschäfte (vgl. hierzu BVerwGE 29, 191 [193]; 40, 104 [109]) keine Bedenken.
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Hiergegen bestehen unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Trennbarkeit, der Möglichkeit der Abgrenzung voneinander unabhängiger Dienstgeschäfte (vgl. hierzu BVerwGE 29, 191 [193]; 40, 104 [109]) keine Bedenken.
  • BVerwG, 26.07.1965 - II B 1.65

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beteiligung der Gemeinden an der

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Es bedarf vielmehr in entsprechender Anwendung des § 128 Abs. 2 und 3 BRRG einer besonderen Verwaltungsmaßnahme, welche die Auswahl und Übernahme von einzelnen Beamten konstitutiv bewirkt (vgl. BVerwGE 36, 179 [183] und den dort wiedergegebenen Beschluß vom 26. Juli 1965 - BVerwG 2 B 1.65 -).
  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 42.74
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78
    Die für die Entscheidung dieses Rechtsstreits maßgebliche Frage, nach welchen Grundsätzen im Falle des teilweisen Aufgabenübergangs die einzelnen von einer Körperschaft zur anderen überzuleitenden Beamten auszuwählen sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu §§ 128 ff. BRRG (vgl. BVerwGE 36, 179; 49, 64; 57, 98; Urteile vom 11. Juli 1975 - BVerwG. 6 C 43.72 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 2] und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 und 2 C 14.74 - [Buchholz a.a.O. Nrn. 3 und 4]) noch nicht entschieden.
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LB 343/07

    Übernahme vom Dienst als unmittelbarer Beamter eines Landes in den Dienst einer

    In Betracht kämen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129) solche Beamte der abgebenden Körperschaft, deren Aufgabengebiet (konkretes Amt im funktionellen Sinne) von dem Aufgabenübergang berührt werde mit der Konsequenz, dass ein Auswahlermessen der für die Überleitung zuständigen Körperschaft erst dann einsetze, wenn diese Voraussetzung gegeben sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129, - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311) müsse darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die nicht erfüllt sei.

    Die in dem durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 169) entschiedenen Fall zu beurteilende Übernahmeentscheidung sei mit der in diesem Verfahren angegriffenen Übernahmeentscheidung nicht zu vergleichen.

    Zutreffend habe das Verwaltungsgericht auch aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35 und 23.78 -, BVerwGE 62, 129 und ZBR 1981, 311) hergeleitet, dass für die umstrittene Übernahme die Verlängerung abstrakter Zuständigkeiten und außerdem vorausgesetzt sei, dass von dem Aufgabenübergang das Aufgabengebiet des betroffenen Beamten (konkrete Amt im funktionellen Sinne) berührt werde.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil grundsätzlich und in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. August 2004 (1 A 102/03 - 5 LC 285/04) und Hannover vom 15. März 2007 (2 A 3567/03 - 5 LC 213/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 und ZBR 1981, 311) bejaht.

    Unterschiedlich beantwortet wird von den genannten Verwaltungsgerichten (dem Verwaltungsgericht Göttingen einerseits und den Verwaltungsgerichten Lüneburg und Hannover andererseits) die zwischen den Beteiligten ebenfalls umstrittene Frage, ob neben der Annahme eines Aufgabenübergangs im Sinne des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG unter Berücksichtigung des anderen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129) für eine Übernahmeverfügung darüber hinaus vorausgesetzt ist, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und ob diese Voraussetzung in dem hier zu beurteilenden Fall zu bejahen ist.

    In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129), auf die sich das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Die Rechtsstellung der von der Organisationsmaßnahme betroffenen Beamten muss im Rahmen des Möglichen gewahrt und darf nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden, wie dies wegen der Änderung und deren Folgen unumgänglich ist (BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 35.78 - BVerwGE 62, 129 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 15.08

    Dienstherrnwechsel; Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit einem anderen

    Unter einem Übergang von Aufgaben ist eine Verlagerung abstrakter Zuständigkeiten durch Rechtssatz oder Verwaltungsvorschrift zu verstehen (Urteile vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 35.78 - BVerwGE 62, 129 = Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 4 und BVerwG 2 C 23.78 - Buchholz 230 § 128 BRRG Nr. 5 S. 10 f.).

    Danach kommt es für die Übernahme gemäß § 128 Abs. 4 dritte Fallgruppe und Abs. 3 BRRG gerade nicht darauf an, dass sich der konkrete Aufgabenbereich des Amtsinhabers und die an ihn gerichteten dienstlichen Anforderungen ändern (Urteil vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 35.78 - a.a.O. ).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 213/07
    Die in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 510/03, 3 A 57/04, 3 A 142/04 u.a.) vertretene Auffassung, die für die Übernahme sich aus § 128 Abs. 4 BRRG ergebenden Voraussetzungen seien im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 - und - 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) nicht gegeben, sei unzutreffend.

    Die von dem Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), nach der durch die Übernahme des Beamten dessen Amt im konkret-funktionellen Sinne berührt sein müsse, sei auf den hier zu beurteilenden Fall nicht übertragbar, weil die jetzt zu entscheidenden Sachverhalte nicht vergleichbar seien.

    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 25. August 2004 (1 A 102/03 - 5 LC 285/04) und grundsätzlich auch von dem Verwaltungsgericht Göttingen in seinen Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

    Unterschiedlich beantwortet wird von den genannten Verwaltungsgerichten (dem Verwaltungsgericht Göttingen einerseits und den Verwaltungsgerichten Lüneburg und Hannover andererseits) die zwischen den Beteiligten ebenfalls umstrittene Frage, ob neben der Annahme eines Aufgabenübergangs im Sinne des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG unter Berücksichtigung des anderen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ) für eine Übernahmeverfügung darüber hinaus vorausgesetzt ist, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und ob diese Voraussetzung in dem hier zu beurteilenden Fall zu bejahen ist.

    In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), auf die sich das Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 510/03

    Aufgabe; Aufgabengebiet; Aufgabenübergang; Beamter; Berührung; Dienst;

    Im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen im Sinne von § 128 Abs. 4 Alt. 3 BRRG kommen für eine Auswahl zur Übernahme nur solche Beamte in Betracht, deren Aufgabengebiet (konkretes Amt im funktionellen Sinne) von dem Übergang tatsächlich berührt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2.4.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311 f.), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von einer Umbildung i. S. d. § 128 Abs. 4 BRRG betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (- 2 C 35.78 -, aaO S. 132 ff., m.w.N.).

    Nur bei tatsächlicher Berührung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, aaO S. 134 a.E.) des Aufgabengebietes des (Haupt-) Amtes kann ein Eingriff in die damit verbundene beamtenrechtliche Rechtsstellung durch Wechsel des Dienstherrn wegen Aufgabenübergangs notwendig werden (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 B 73/03 -, juris Rdn. 14 f.; Kathke in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dez. 2005, Teil C, Vor §§ 28 f. Rdn. 189 a.E.).

  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 142/04

    Übernahme eines emeritierten Hochschulprofessors aus dem unmittelbaren

    Im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen im Sinne von § 128 Abs. 4 Alt. 3 BRRG kommen für eine Auswahl zur Übernahme nur solche Beamte in Betracht, deren Aufgabengebiet (konkretes Amt im funktionellen Sinne) von dem Übergang tatsächlich berührt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2.4.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311 f.), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von einer Umbildung i. S. d. § 128 Abs. 4 BRRG betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (- 2 C 35.78 -, aaO S. 132 ff., m.w.N.).

    Nur bei tatsächlicher Berührung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, aaO S. 134 a.E.) des Aufgabengebietes des (Haupt-) Amtes kann ein Eingriff in die damit verbundene beamtenrechtliche Rechtsstellung durch Wechsel des Dienstherrn wegen Aufgabenübergangs notwendig werden (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 B 73/03 -, juris Rdn. 14 f.; Kathke in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Dez. 2005, Teil C, Vor §§ 28 f. Rdn. 189 a.E.).

  • BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 9.18

    Ausgleichszulage; Einbau der Sonderzuwendung in das Grundgehalt; Einrechnung;

    Regelmäßig wird für den unfreiwilligen Dienstherrnwechsel dem einfachen Recht der Grundsatz entnommen, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung des betroffenen Beamten im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 35.78 - BVerwGE 62, 129 m.w.N., vom 28. April 2011 - 2 C 27.10 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 5 Rn. 30 und vom 30. Januar 2014 - 2 C 27.12 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 6 Rn. 17).
  • VG Göttingen, 29.03.2006 - 3 A 57/04

    Klage gegen die Übernahme vom Dienst des beigeladenen Landes in den Dienst der

    Im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen im Sinne von § 128 Abs. 4 Alt. 3 BRRG kommen für eine Auswahl zur Übernahme nur solche Beamte in Betracht, deren Aufgabengebiet (konkretes Amt im funktionellen Sinne) von dem Übergang tatsächlich berührt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2.4.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.04.1981 - 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129-135, und - 2 C 23.78 -, ZBR 1981, 311f), der sich die Kammer anschließt, muss darüber hinaus aber eine weitere, ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung vorliegen, die vorliegend nicht erfüllt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz herausgestellt, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung, die der von einer Umbildung i.S.d. § 128 Abs. 4 BRRG betroffene Beamte erlangt hat, im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (- 2 C 35.78 -, aaO., S.132ff, m.w.N.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Der unfreiwillige Dienstherrnwechsel steht unter dem Grundsatz, dass die beamtenrechtliche Rechtsstellung im Rahmen des Möglichen gewahrt bleiben muss und nur insoweit verändert und beeinträchtigt werden darf, als dies wegen der Umbildung und deren Folgen unumgänglich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 35.78 - BVerwGE 62, 129 m.w.N., vom 28. April 2011 - 2 C 27.10 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 5 Rn. 30 und vom 30. Januar 2014 - 2 C 27.12 - ZBR 2014, 202 Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2007 - 5 LC 285/04
    Dies wird in dem angegriffenen Urteil und dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. März 2007 ( 2 A 3567/03 - 5 LC 213/07 und grundsätzlich auch in den Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04, 3 A 142/04, 3 A 510/03 - 5 LB 343/07, 5 LB 342/07, 5 LB 344/07) unter Berücksichtigung der auch von den Beteiligten erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urt.v. 27.10.1970 - VI C 8.69 -, BVerwGE 36, 180, Urteile v. 02.04.1981 - 2 C 35.78 - und 2 C 23.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] und ZBR 1981, 311) bejaht.

    Unterschiedlich beantwortet wird von den genannten Verwaltungsgerichten (dem Verwaltungsgericht Göttingen einerseits und den Verwaltungsgerichten Lüneburg und Hannover andererseits) die zwischen den Beteiligten ebenfalls umstrittene Frage, ob neben der Annahme eines Aufgabenübergangs im Sinne des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG unter Berücksichtigung des anderen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ) für eine Übernahmeverfügung darüber hinaus vorausgesetzt ist, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und ob diese Voraussetzung in dem hier zu beurteilenden Fall zu bejahen ist.

    In der diese Voraussetzung behandelnden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- 2 C 35.78 -, BVerwGE 62, 129 [BVerwG 02.04.1981 - 2 C 35.78] ), auf die sich das Verwaltungsgericht Göttingen in den genannten Urteilen vom 29. März 2006 ( 3 A 57/04 u.a.) beruft, wird unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG und unter Hinweis auf § 131 BRRG, wonach eine Genehmigungspflicht für die Anstellung von Beamten besteht, "deren Aufgabengebiet von der Umbildung voraussichtlich berührt wird", über den Wortlaut des § 128 Abs. 4 3. Alternative BRRG hinausgehend für eine Übernahme vorausgesetzt, dass das Aufgabengebiet (konkrete Amt im funktionellen Sinne) des betroffenen Beamten von dem Übergang berührt wird, und eine Übernahme des Beamten im Hauptamt nicht für zulässig gehalten, wenn der Beamte auf eine andere Körperschaft übergegangene Aufgaben nur im Nebenamt wahrgenommen hat.

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 21.08

    Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen

  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 27.12

    Ausgleichszulage; Besitzstandswahrung; dienstherrenübergreifende Versetzung;

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 22.08

    Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16

    Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 12.18

    Ausgleichszulage; Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung des kraft

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 20.08

    Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen

  • BVerwG, 26.11.2009 - 2 C 16.08

    Übernahme niedersächsischer Hochschullehrer in den Dienst von Hochschulstiftungen

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 10.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 14.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 13.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14

    Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2077/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 67/14

    Gewährung von Trennungsentschädigung eines Beamten bei täglicher Rückkehr zum

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 11.18

    Wirksamkeit des Übertritts eines Beamten aus dem Dienst der beklagten

  • BAG, 25.06.2009 - 8 AZR 336/08

    Übertragung staatlicher Aufgaben auf eine andere Körperschaft - Übergang des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

  • BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88

    Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten -

  • BVerwG, 30.01.2014 - 2 C 12.13

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage zum Ausgleich einer Verringerung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der

  • VG Düsseldorf, 06.02.2009 - 13 K 8001/08

    Hochschule Verselbstständigung Körperschaft des öffentlichen Rechts Beamter

  • VG Köln, 16.04.2008 - 3 K 598/07

    Rechtmäßigkeit eines beamtenrechtlichen Überleitungsbescheides; Voraussetzungen

  • VG Köln, 16.04.2008 - 3 K 633/07

    Rechtmäßigkeit der Übernahme einer Landesbeamtin in das Hochschuldienstverhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 2144/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3164/08

    Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 A 815/09

    § 128 Abs. 4 Alt. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz ( BRRG ) als Rechtsgrundlage für

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78

    Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 2111/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 A 1570/08

    Rechtsgrundlage für die Übernahme eines an einer Hochschule tätigen Landesbeamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2010 - 6 A 3163/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - 6 A 2338/08

    Verselbstständigung von Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2007 - 6 B 714/07

    Ausschluss eines Wechsels des Dienstherrn gegen den Willen des Beamten bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 A 3214/08

    Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Übernahme Überleitung Dienstherrneigenschaft

  • VG Hannover, 15.03.2007 - 2 A 3567/03

    Rechtmäßigkeit der Übernahme eines Beamten vom Dienst des Landes Niedersachsen in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2015 - 15 A 1111/14

    Berechtigung durch Satzungsregelung zur einseitigen Erklärung der Kündigung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 B 3214/08

    Auswirkungen der Regelungen des § 128 Abs. 4 Alt. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz (

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 1 B 73/03

    Einklagbares Recht einer Gebietskörperschaft auf Übernahme eines ihrer Beamten;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 2 B 128.86

    Rückwirkende Aufhebung der Übernahme eines Beamten durch einen neuen Dienstherrn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2007 - 6 B 715/07

    Übernahme der an den Hochschulen eingesetzten unmittelbaren Landesbeamten durch

  • BVerwG, 19.03.1985 - 2 B 80.84

    Hinnahmepflicht von Beamten bezüglich der Änderung seines dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 6 A 3189/08

    Hochschule Hochschulfreiheitsgesetz Übernahme Überleitung Dienstherrneigenschaft

  • BVerwG, 17.10.1983 - 9 B 10571.83

    Asylerheblichkeit einer Wehrpflichtverweigerung im Ausland

  • BVerwG, 11.08.1982 - 2 B 134.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 3.79

    Körperschaftsumbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Übertragung von Ämtern

  • OVG Sachsen, 12.09.2005 - 4 BS 449/04
  • VG Wiesbaden, 22.11.2006 - 8 E 1692/04

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Rechtsstellung der

  • VG Saarlouis, 20.04.2009 - 2 L 90/09

    Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

  • VG Aachen, 16.10.2008 - 1 K 851/07

    Ausschluss eines Wechsels des Dienstherrn gegen den Willen des Beamten bei einer

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