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   BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79   

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BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79 (https://dejure.org/1981,75)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1981 - 1 C 169.79 (https://dejure.org/1981,75)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - 1 C 169.79 (https://dejure.org/1981,75)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 215
  • MDR 1981, 1047
  • NVwZ 1982, 251 (Ls.)
  • DVBl 1981, 1103
  • DÖV 1982, 37
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207]; Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 und vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]; Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207]; Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 und vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]; Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Das Bundesverfassungsgericht weise in seinem Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80, 1 BvR 768/80, 1 BvR 820/80 - darauf hin, daß die Ausländerbehörden gegen Asylsuchende vor Durchführung des Anerkennungsverfahrens keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergreifen dürften.

    Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80, 1 BvR 768/80, 1 BvR 820/80 - läßt sich nichts entnehmen, was dem widerspräche; dieser Beschluß befaßt sich nicht mit der Problematik des § 11 Abs. 2 AuslG, sondern mit der hier nicht interessierenden Frage, ob die Ausländerbehörde Asylanträge wegen Rechtsmißbrauchs so behandeln darf, als wären sie nicht vorhanden.

  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207]; Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 und vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Da die Rechtsstellung des Asylbewerbers nicht weiterreichen kann als die des anerkannten Asylberechtigten (Urteil vom 11. November 1980 a.a.O.), ist der Asylbewerber keinesfalls schlechthin gegen eine Ausweisung geschützt.

  • Drs-Bund, 26.01.1965 - BT-Drs IV/3013
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Die geltende Fassung der Eingangsworte geht auf einen Vorschlag des Ausschusses für Inneres des Bundestages zurück (BT-Drucks. IV/3013).

    Wie aus dem Sinngehalt dieser Vorschriften und auch aus dem schriftlichen Bericht des Innenausschusses, auf dessen Vorschlag die §§ 28 ff. in das Ausländergesetz eingefügt wurden, hervorgeht (BT-Drucks. IV/3013, S. 7), soll die Entscheidung über die Asylberechtigung von Ausländern in Abkehr von dem früheren Rechtszustand, wonach diese Entscheidung von der jeweiligen Ausländerbehörde inzident zu treffen war, einer Spezialbehörde anvertraut sein.

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205]; Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Andererseits gehören im Regelfall die Fälle mittlerer und schwerer Kriminalität in den Bereich der schwerwiegenden Gründe" (BVerwG 42, 133 [138]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine auf mehrere Gründe gestützte Ermessensentscheidung grundsätzlich auch dann rechtmäßig, wenn nur einer der angezogenen Gründe sie trägt, es sei denn, daß nach dem Ermessen der Behörde nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (vgl. Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 28.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 a und vom 27. März 1979 - BVerwG 1 C 15.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 61).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207]; Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 und vom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).
  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79
    Kommt ein Asylbewerber wie der Kläger aus dem (angeblichen) Verfolgungsland, so darf die Ausländerbehörde seine Einreise, auch wenn diese ohne den vorgeschriebenen Sichtvermerk erfolgt ist, grundsätzlich nicht als illegal werten (Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7 = NJW 1978, 507 [BVerwG 16.08.1977 - I C 15/76] = DÖV 1978, 180 = DVBl. 1978, 217).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 C 15.77
  • Drs-Bund, 28.12.1962 - BT-Drs IV/868
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23

    L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des

    Denn bei mehreren die Ermessensentscheidung selbstständig tragenden Gründen reicht die rechtliche Fehlerfreiheit auch nur eines Grundes für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.1987 - 2 C 53.86 -, NJW 1988, 783, juris Rn. 33, und vom 19.05.1981 - 1 C 169.79 -, BVerwGE 62, 215, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 11 A 1131/13

    Voraussetzungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 169.79 -, BVerwGE 62, 215 (222) = juris, Rn. 22, m. w. N.
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Für die Rechtmäßigkeit einer mehrfach begründeten Ermessensentscheidung genügt die rechtliche Fehlerfreiheit eines selbständig tragenden Grundes (wie BVerwGE 62, 215 m.w.N. und Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 6 S. 4).

    Für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung genügt es, dass ein selbständig tragender Grund rechtlich fehlerfrei ist (vgl. u.a. Urteile vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - BVerwGE 62, 215 m.w.N. und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 6 S. 4).

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