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   BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79   

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BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79 (https://dejure.org/1981,357)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 8 C 51.79 (https://dejure.org/1981,357)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 8 C 51.79 (https://dejure.org/1981,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung unterliegenden Wohnung - Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von in der Vergangenheit öffentlich geförderten Wohnungen in die Bindung der Wohnungsbindungsgesetze (WoBindG) - Rechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 230
  • NJW 1982, 65
  • NJW 1982, 66
  • DVBl 1982, 69
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Der dieser Regelung hinzugefügte Erhöhungsvorbehalt kann außer Betracht bleiben; er hat keinen Regelungscharakter (vgl.Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - [Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 1]).

    Der Senat hat diese Frage bisher noch nicht abschließend entschieden (vgl.Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 -).

    Er ist darauf gerichtet, den durch den Bindungsverstoß der Wohnungsversorgung zugefügten Schaden auszugleichen durch Geldleistungen, die gemäß § 25 Abs. 4 WoBindG 1974 dem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau zugeführt werden (vgl. Urteile des Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - [Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2] undvom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 8.79 -).

    Der Senat hat in Fehlbelegungsfällen dieser Art diesen Betrag als rechtmäßig angesehen (Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 -).

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 78.75

    Miteigentum - Anforderung von Auskünften - Eigentumsrecht - Grundstücksverwalter

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Die Wohnungsbindungsgesetze reformierten und lockerten die Bewirtschaftung und Preisbindung der betroffenen Wohnungen von ihrem Inkrafttreten an für die Zukunft, wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat (vgl. dazuUrteil vom 10. November 1976 - BVerwG VIII C 78.75 - [BVerwGE 51, 291]; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, WoBindG 1965 § 1 Anm. 2 und Einführung II).

    Der Senat hat daher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. Willner, BBauBl. 1974, 302; 1978, 598) die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung in der Vergangenheit öffentlich geförderter Wohnungen in die Bindung der Wohnungsbindungsgesetze ständig bejaht (vgl. dazu Urteile vom 10. November 1976 - BVerwGE 51, 291 [295 f.] - undvom 23. April 1975 - BVerwG 8 C 93.70 - [Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 1]).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Sie ist rechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 30, 392 [402]; 43, 291 [391]), sofern ihr nicht der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes entgegensteht.
  • BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63

    Kommunale Baudarlehen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Vertrauensschutz scheidet jedoch in diesem Falle aus, weil er jedenfalls durch das höher zu bewertende Schutzgut der Wohnungsbindungsgesetze, die Versorgung der weniger bemittelten Wohnungssuchenden mit zumutbaren und wirtschaftlich tragbaren Wohnungen sicherzustellen, überwunden wird (vgl. zum Wohnungsbau, BVerfGE 21, 117 [131 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Sie ist rechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 30, 392 [402]; 43, 291 [391]), sofern ihr nicht der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes entgegensteht.
  • BVerwG, 23.04.1975 - VIII C 93.70

    Ausbau eines Wohnhauses

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Der Senat hat daher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. Willner, BBauBl. 1974, 302; 1978, 598) die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung in der Vergangenheit öffentlich geförderter Wohnungen in die Bindung der Wohnungsbindungsgesetze ständig bejaht (vgl. dazu Urteile vom 10. November 1976 - BVerwGE 51, 291 [295 f.] - undvom 23. April 1975 - BVerwG 8 C 93.70 - [Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 1]).
  • BVerwG, 18.11.1971 - VIII C 147.70

    Abgrenzung zwischen öffentlichem und bürgerlichem Recht - Rechtsnatur der

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Die Umgestaltung der bisher vorgesehenen zusätzlichen Leistung in Form einer bürgerlich-rechtlichen Zinsforderung (Urteil vom 18. November 1971 - BVerwG 8 C 147.70 - [Buchholz 454.31 § 25 WoBindG Nr. 1]) in eine öffentlich-rechtliche Geldleistung im Sinne des § 25 Abs. 1 WoBindG 1974 sollte eine wirksamere Maßnahme für den Ausgleich des der öffentlichen Hand entstandenen Schadens bereitstellen.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Daß das Merkmal der Unbilligkeit entgegen der Ansicht von Bellinger (ZMR 1974, 129 [134]) und anders als im Falle des § 131 AO (vgl. dazu GemS, Beschluß vom 13. Februar 1970 - BVerwGE 39, 355 [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70] [362 ff.]) ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, folgt aus der unterschiedlichen, der Behörde nachteiligen Rechtsfolge, die eintritt, wenn dieses Merkmal gegeben ist.
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Sie läßt im Falle der Unbilligkeit nur in atypischen Fällen die Erhebung der Geldleistung zu, weil die Behörde in allen übrigen Fällen vom Gebrauch ihrer Befugnisse absehen soll (vgl. dazu BVerwGE 12, 284 [285]; 20, 117 [118]; 49, 16 [23]).
  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
    Sie läßt im Falle der Unbilligkeit nur in atypischen Fällen die Erhebung der Geldleistung zu, weil die Behörde in allen übrigen Fällen vom Gebrauch ihrer Befugnisse absehen soll (vgl. dazu BVerwGE 12, 284 [285]; 20, 117 [118]; 49, 16 [23]).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 8.79

    Geldleistungen als Sanktion bei Verstößen gegen das Wohnungsbindungsgesetz -

  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 107.61

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist -

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78

    Heranziehung zu Geldleistungen wegen Verletzung von Vorschriften des

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Das verbietet der Ausgleichszweck der Geldleistung (vgl. zuletzt das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Die Gebrauchsüberlassung der Wohnung an die Eheleute A. ist ein durch Handeln der Erblasserin (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -) bewirkter Bindungsverstoß.

    Sie zielt auf den Schadensausgleich im Einzelfall, dessen Verschuldensmaßstab an der Person des schadenstiftenden Verfügungsberechtigten ausgerichtet ist (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Diese Vorschrift sah anstelle der jetzt vorgesehenen Geldleistung unter ähnlichen Voraussetzungen die Erhebung von bürgerlich-rechtlichen sogenannten Strafzinsen vor, die als bürgerlich-rechtliche Maßnahme den erbrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts unterlag (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Die Pflichtigkeit, die der schuldhafte Verstoß gegen das Fehlbelegungsverbot begründet, bezweckt, den Fehlbelegungsschaden auszugleichen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Die Geldleistung dient ebenso wie die Pflichtigkeit dem Schadensausgleich (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -).

    Da auch gegen die Höhe von 1, 50 DM je qm Wohnfläche nichts einzuwenden ist (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 -), läßt sich aus dem Ermessensgebrauch für eine abschließende Entscheidung nichts herleiten.

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Hierzu gehört auch die Änderung einer Dauerregelung für die Zukunft (BVerwG 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - BVerwGE 62, 230, 237).
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 422/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

    Hierzu rechnet auch die Änderung einer Dauerregelung für die Zukunft (BVerwG 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - BVerwGE 62, 230, 237).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85

    Wohnungsbindung - Gesetzesverstöße - Geldleistungen

    Eine solche Festsetzung "steht sowohl in Richtung auf das 'Ob' als auch auf die Höhe im Ermessen der Behörde" (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 3 S. 1 ).

    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 ).

    Darin liegt zugleich der Ansatz für das die Leistungsbemessung leitende Gebot der Verhältnismäßigkeit (s. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 5 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 8 f. und 12): Die an die Stelle des Schadensersatzes tretende Abgabe muß so bemessen werden, daß sie als System dem Schaden korrespondiert; der größere Schaden muß grundsätzlich, d.h. unter Berücksichtigung der in Kauf zu nehmenden Vergröberung, die höhere Abgabe nach sich ziehen.

  • OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09

    Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren

    Bei dem Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" handelt es sich auch dann, wenn dieser - wie hier - mit einem Ermessen der Behörde gekoppelt ist, um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der uneingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, BVerwGE 62, 230).

    Allerdings wird lediglich in atypischen Fällen einer unbilligen Härte das Ermessen noch zu Lasten eines Studierenden ausgeübt werden dürfen (BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.01.1987 - 8 B 112.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an den Inhalt

    Disponibel ist jedoch bei der Bemessung der Höhe der Geldleistung nur der Geldbetrag, den der Beklagte für jeden Quadratmeter der Wohnfläche der fehlbelegten Wohnung festgesetzt hat (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 3 S. 1 ).

    Gegen den vom Beklagten herabgesetzten Satz von 1, 50 DM pro Quadratmeter Wohnfläche sind nach der Rechtsprechung des Senats keine Bedenken zu erheben (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 14).

    Der Senat hat in Fällen einfacher Fehlbelegung den an der Grenze des unteren Viertels des zulässigen Höchstbetrages von 6 DM je Quadratmeter Wohnfläche liegenden Betrag als rechtmäßig angesehen (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 14 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 63.85

    Behördliches Ermessen bei der Entscheidung über die Gewährung von Geldleistungen

    Eine solche Festsetzung "steht sowohl in Richtung auf das 'Ob' als auch auf die Höhe im Ermessen der Behörde" (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 3 S. 1 ).

    Der "Zweck" dieser Ermächtigung (§§ 40 VwVfG, 114 VwGO) ergibt sich, was die "Höhe" der geforderten Leistung, also die Leistungsbemessung anlangt, wesentlich aus der Funktion, die das Gesetz den in § 25 WoBindG vorgesehenen Geldleistungen zumißt, und diese Funktion richtet sich - wie im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats das Berufungsgericht und die Verfahrensbeteiligten übereinstimmend annehmen, und wie es auch Nr. 25.11 Satz 1 VV-WoBindG besagt - auf "Schadensausgleich" (s. Urteile vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 , vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 6, 8 f. und 12 ff. sowie vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 <107 [BVerwG 18.09.1981 - 8 C 72/80] und 111>).

    Darin liegt zugleich der Ansatz für das die Leistungsbemessung leitende Gebot der Verhältnismäßigkeit (s. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 5 und vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 8 f. und 12): Die an die Stelle des Schadensersatzes tretende Abgabe muß so bemessen werden, daß sie als System dem Schaden korrespondiert; der größere Schaden muß grundsätzlich, d.h. unter Berücksichtigung der in Kauf zu nehmenden Vergröberung, die höhere Abgabe nach sich ziehen.

  • BVerwG, 21.06.1984 - 8 B 160.83

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Erhebung von Geldleistungen wegen

    Urteil des Senats vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 51.79 - (BVerwGE 62, 230 [BVerwG 27.05.1981 - 8 C 51/79]) geklärt ist.

    Daß unter diesen tatsächlichen Voraussetzungen nicht nur bei einer Einliegerwohnung, um die es sich in dem damaligen Verfahren (BVerwG 8 C 51.79) handelte, sondern bei allen der Wohnungsbindung unterliegenden Wohnungen eine Unbilligkeit im Rechtssinne anzunehmen ist, versteht sich von selbst und bedarf nicht der Vertiefung in einem weiteren Revisionsverfahren.

    Der angefochtene Beschluß weicht auch nicht von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil vom 27. Mai 1981 (a.a.O.) ab.

  • OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09

    Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind -

    Bei dem Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" handelt es sich auch dann, wenn dieser - wie hier - mit einem Ermessen der Behörde gekoppelt ist, um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der uneingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, BVerwGE 62, 230).

    Allerdings wird lediglich in atypischen Fällen einer unbilligen Härte das Ermessen noch zu Lasten eines Studierenden ausgeübt werden dürfen (BVerwG, Urt. v. 27.5.1981, a.a.O.).

  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Es kann vielmehr auf Grund einer Abwägung gegen die mit dem Gesetz verfolgten Allgemeininteressen auch in Fällen sogenannter unechter Rückwirkung zur Geltung kommen, insbesondere dann, wenn in eine gesetzliche Dauerregelung für die Zukunft eingegriffen wird (BVerfGE 31, 94, 98 ff.; Leibholz/Rink/Hesselberger, GG, Art. 20 Rdnr. 1767; Jarass/Pieroth, GG, 3. Aufl., Art. 20 Rdnr. 49; vgl. auch BVerwGE 62, 230, 237).
  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85

    Erhebung von Geldleistungen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die

  • OVG Hamburg, 14.04.2010 - 3 Bf 147/08

    Studiengebühren trotz Nichtinanspruchnahme des Lehrangebots im konkreten

  • VG Regensburg, 28.03.2018 - RO 5 S 18.228

    Komplettverbot von Live-Musik- und DJ-Veranstaltungen in Schank- und

  • OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00

    Versorgungsausgleich - Ende der Ehezeit - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 17.85

    Ermessensausübung und Ermessensfehlgebrauch - Fehlbelegung von Sozialwohnungen -

  • VG Karlsruhe, 18.01.2022 - 8 K 330/20

    Erhebung von Geldleistungen bei Verstößen gegen die Bindungen

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BVerwG, 13.08.1999 - 5 B 130.98

    Voraussetzung für die Festsetzung einer Geldleistung gemäß § 25 Abs. 1 WoBindG

  • VG Hamburg, 13.10.2008 - 15 K 1163/08

    Erhebung von Studiengebühren; unbillige Härte; Sparmaßnahmen; Äquivalenzprinzip

  • VG Hamburg, 24.09.2008 - 15 K 1161/08

    Unbillige Härte nicht bei bloßen Bedenken gegen Rechtmäßigkeit von

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 464/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BVerwG, 16.07.1996 - 8 B 131.96

    Inanspruchnahme des Bauherrenprivilegs durch eine juristische Person - Leistung

  • BFH, 26.09.1995 - VII R 19/94

    Prüfungsfreie Zulassung zum Steuerbevollmächtigten - Rücknahme der vorläufigen

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RV 1/84

    Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

  • VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583

    Rechtmäßígkeit der Abschleppung eines PKWs aufgrund des Parkens auf einem Gehweg

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 6 S 2472/94

    Keine Anrechnung des Erziehungsbeitrages nach KJHG § 39 als Einkommen der

  • BVerwG, 25.09.1987 - 8 C 50.85

    Fortdauer der Wohnungsbindung - Öffentliche Mittel - Freiwillige vorzeitige

  • BVerwG, 01.12.1995 - 11 B 101.95

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.11.1995 - 11 B 99.95

    Antrag auf Förderung eines Existenzgründungsvorhabens - Verbot einer doppelten

  • OVG Hamburg, 13.12.1991 - Bf IV 113/89

    Pflegeheim; Heimunterbringung; Aufwendungsersatz; Heranziehung des Ehegattens;

  • BVerwG, 24.11.1995 - 11 B 98.95

    Antrag auf Beihilfe zu einem Existenzgründungsvorhaben - Verbot einer doppelten

  • VG Berlin, 21.03.2018 - 8 K 62.16

    Erhebung von Geldleistungen für die Fehlbelegung einer Wohnung

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