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   BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80   

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BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80 (https://dejure.org/1981,381)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1981 - 5 C 12.80 (https://dejure.org/1981,381)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - 5 C 12.80 (https://dejure.org/1981,381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger) Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Halten eines Kraftfahrzeugs - Gewährung von Sozialhilfe als Hilfe zum Lebensunterhalt zur Anschaffung und Unterhaltung eines Kfz - Einordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung des Armenrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 261
  • DVBl 1982, 266
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 10/18 R

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Einsatz von

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist insoweit keine "gesetzlich vorgeschriebene Versicherung" iS des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII (Schmidt in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 82 RdNr 73; ebenso zu Bundessozialhilfegesetz § 76 Abs. 2 Nr. 3 BVerwG vom 4.6.1981 - 5 C 12.80 - BVerwGE 62, 261, weil der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung die Folge des Haltens eines Kfz sei, was dem Einzelnen aber freigestellt sei) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Insoweit liegt nach Überzeugung des Senats die Festlegung des konkreten Betrages von 30, 00 EUR noch in der Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers; jedenfalls soweit gleichzeitig davon ausgegangen wird, dass von der Pauschale nicht die Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen privaten Versicherungen erfasst sind, die nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gesondert vom Einkommen absetzbar sind und hierzu auch die Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung gezählt werden, deren Abschluss Voraussetzung für die Zulassung eines Kfz ist (hierzu Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 13 Rz 65, Stand März 2005; zum BSHG enger: BVerwGE 62, 261).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 11/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - gemischte

    Wollte man in den Beiträgen zur Kfz-Haftpflichtversicherung des Ehemanns gleichwohl gesetzlich vorgeschriebene Beiträge der Klägerin sehen (aA generell für Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung BVerwGE 62, 261 ff), so dürfte dies zumindest eine ausdrückliche gesetzliche Privilegierung des die Versicherung betreffenden Gegenstandes zu Gunsten der zahlungspflichtigen Person voraussetzen, wie dies nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II der Fall ist und nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AlhiV 2002 angeordnet war.

    Übertragen auf die Kfz-Beiträge bedeutet dies, dass das Kfz, will man die Kfz-Versicherungsbeiträge überhaupt als angemessene Versicherungsbeiträge verstehen (aA BVerwGE 62, 261 ff), neben dem durch das SGB II privilegierten Zweck zumindest auch für sozialhilferechtlich anerkannte Zwecke genutzt wird, also etwa, weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Fall von Krankheit oder Behinderung eines Mitglieds der Einstandsgemeinschaft nicht möglich oder unzumutbar ist (vgl nur Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand Dezember 2004, K § 82 RdNr 55).

    Nachdem es schon an der Grundlage für die Berücksichtigung der Versicherungskosten gemäß § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII fehlt, brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob über die gesetzliche Mindestdeckungssumme hinausgehende Kfz-Haftpflichtversicherungen, Voll- bzw Teilkaskoversicherungen (zu Letzterem vgl: VGH Hessen, Urteil vom 22. Juni 1987 - IX OE 98/82 -, FEVS 37, 316, 323) oder Kfz-Unfallversicherungen zu den angemessenen Versicherungsbeiträgen iS des § 82 Abs. 2 Nr. 3 2. Alt SGB XII gehören (generell ablehnend für Kfz-Versicherungsbeiträge: BVerwGE 62, 261 ff) und ob anfallende Versicherungsbeiträge nur in dem Monat berücksichtigt werden können, in dem sie anfallen (vgl dazu: BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1988 - 5 ER 284/87 -, juris RdNr 3; OVG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 1987 - Bf I 6/87 -, FEVS 37, 445, 450; Brühl in LPK-SGB XII, 8. Aufl, § 82 RdNr 61; Lücking, aaO, K § 82 RdNr 50).

    Der von der Klägerin vertretenen Ansicht, Kosten eines Kfz, das als Schonvermögen nicht verwertet werden muss, seien unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde zu berücksichtigen, ist nicht zu folgen (BVerwGE 62, 261, 267).

  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 10/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abzugsfähigkeit

    Erforderlich war vielmehr zusätzlich die Prüfung im Einzelfall, ob für die Versicherung aus der Sicht der das Sozialhilferecht prägenden Grundsätze ein Bedürfnis bestehe (vgl BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 12.80 - BVerwGE 62, 261, 264) .

    Die Berücksichtigung des Versicherungsbeitrags als Absetzbetrag müsse mit der Zielsetzung des Sozialhilferechts in Einklang stehen, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, und den Hilfeempfänger zur Selbsthilfe zu befähigen, damit weitere Gewährung von Sozialhilfe entbehrlich wurde (vgl BVerwG Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 12.80 - BVerwGE 62, 261, 266).

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten -

    Zwar mag es gerechtfertigt sein, Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Sinne von § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII nicht gesetzlich vorgeschrieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1981, 5 C 12.80, in juris Rn. 9), als angemessene Beiträge im Sinne dieser Vorschrift vom Einkommen abzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug zu einem sozialhilferechtlich anerkennenswerten Zweck gehalten wird (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 1988, 4 B 373/88, in juris Rn. 7).
  • SG Osnabrück, 22.07.2010 - S 5 SO 94/09

    Angemessener Umfang; Angemessenheit; Anrechnung; Bemessung; Berechnung;

    Dies gilt insbesondere auch für die Kfz-Versicherung, da der notwendige Lebensunterhalt nach dem SGB XII den Aufwand für das Halten eines Kraftfahrzeugs regelmäßig nicht umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 12/80).

    Geltend gemacht werden kann hier allerdings nur der Betrag für eine Monatskarte mit öffentlichen Verkehrsmitteln i. H. v. 38, 50 EUR, da der notwendige Lebensunterhalt nach dem SGB XII den Aufwand für das Halten eines Kraftfahrzeugs regelmäßig nicht umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.6.1981 - 5 C 12/80).

  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Die von den Klägern jeweils abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherungen sind zwar - wenngleich gesetzlich vorgeschrieben - auch in dem gesetzlichen Mindestumfang grundsätzlich nicht abzugsfähig.(Ablehnend noch BVerwG v. 04.06.1981 - 5 C 12/80 - BVerwGE 62, 261, 264 ff.) Während im SGB II nach der insofern wortgleichen Vorschrift des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II die Kfz-Pflichtversicherungsbeiträge als abzugsfähig anerkannt sind, fehlt im SGB XII der den Abzug rechtfertigende Zusammenhang zwischen der Vermögensprivilegierung eines angemessenen Kfz und dem dadurch ausgelösten Kostendruck, der ggf. zur Aufgabe des als typisierend für die Arbeitssuche und -aufnahme als sinnvoll erachteten Kfz führen könnte.(BSG, U. v. 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254; BSG v. 08.02.2007 - B 7a AL 2/06 R - juris.) Allerdings ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Klägers wegen der gegebenen Voraussetzungen des § 3 Abs. 6 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII (VO zu § 82) ausnahmsweise nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII anzuerkennen.(Vgl. Lücking in: Hauck/Noftz, SGB, 11/14, § 82 SGB XII, Rn. 98; ähnlich Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 82 SGB XII, Rn. 73.) Seine Beiträge für die Kfz-Versicherung bzgl. des Audi in H. v. 56, 67 EUR sind absetzbar und die Nutzung seines Kfz unter Billigkeitsgesichtspunkten anzuerkennen; sie war zur Aufnahme bzw. Fortsetzung seiner Berufstätigkeit bei der R. GmbH in Düsseldorf vom 01.10.2015 bis 31.12.2015 im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Abs. 6 VO zu § 82 unentbehrlich und die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Die Beschwerde bezeichnet zwar das Urteil des beschließenden Senats vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 12.80 - (BVerwGE 62, 261 ff.) zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Beiträge zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG einkommensmindernd abgesetzt werden können, legt jedoch nicht dar, daß die Vorinstanz von dem in dieser Entscheidung entwickelten Rechtssatz zur Auslegung des § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG entscheidungserheblich abgewichen sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 2937/20

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - erforderliche Kosten - Zumutbarkeit der

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist insoweit keine "gesetzlich vorgeschriebene Versicherung" i.S. des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII (Schmidt in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 82 Rn. 73; ebenso zu Bundessozialhilfegesetz § 76 Abs. 2 Nr. 3 BVerwG vom 4. Juni 1981 - 5 C 12.80 - BVerwGE 62, 261, weil der Abschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung die Folge des Haltens eines Kfz sei, was dem Einzelnen aber freigestellt sei).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 7 AS 948/15
    Das BVerwG (Urteil vom 04.06.1981 - 5 C 12/80) hat ausdrücklich nicht die in der verwaltungsrechtlichen Literatur vertretene Ansicht geteilt, wonach allein die gesetzliche Versicherungspflicht eine Absetzbarkeit auslöse.
  • OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 4 A 220/03

    ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, gesonderte Absetzbarkeit der

  • BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83

    Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - L 20 SO 21/05

    Sozialhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 207/99

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung der Kosten für die Benutzung eines eigenen

  • VG Schleswig, 13.11.2002 - 15 A 133/01

    Rundfunkgebührenbefreiung, Erwerbstätige, Einkommensberechnung, Autokredit,

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 4 B 373/88
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1996 - 8 B 1542/96

    Anforderung an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und Anordnungsanspruchs

  • OVG Hamburg, 18.01.1993 - Bs IV 439/92

    Sozialhilferecht: Kraftfahrzeug als einzusetzendes Vermögen in der Sozialhilfe;

  • BSG, 24.03.2011 - B 8 SO 54/10 B
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2006 - 2 MB 5/06

    Kindergartenrecht, Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte,

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 6 S 1182/90

    Eingliederungshilfe für Unterbringung eines Behinderten; Bemessung des von den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 8 A 1297/89

    Sozialhilferecht: Umfang des notwendigen Lebensunterhalts, Teppichboden

  • OVG Niedersachsen, 12.06.1991 - 4 L 257/89

    Beitrag; Rentner; Mitgliedschaft; Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer,

  • VGH Bayern, 20.02.2006 - 12 BV 04.2223

    Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Voraussetzungen für die Gewährung als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1998 - 8 A 2498/94

    Anspruch eines Erwerbsunfähigen auf höhere Hilfe zum Lebensunterhalt; Absetzung

  • BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 104.88

    Zulässigkeit der Entlassung eines Beamten auf Widerruf vor Beendigung des

  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2013 - L 7 SO 2585/10
  • SG Oldenburg, 14.06.2005 - S 47 AS 176/05

    Absetzung der Kraftfahrzeugversicherung beim Einkommen; Anspruch auf höhere

  • VG Minden, 23.04.2002 - 6 L 367/02

    Kein Zusatzgeld für Diabetiker aus Sozialhilfemitteln mehr

  • OVG Niedersachsen, 19.02.1999 - 12 M 731/99

    Einstandsgemeinschaft; Bedarf;; Absetzbeträge; Bedarf; Darlehnsrate;

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 6 S 360/90

    Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit der Angemessenheit der zugemuteten

  • VG Düsseldorf, 17.10.2002 - 22 K 4358/01

    Das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung

  • VG Göttingen, 28.04.2005 - 2 A 377/04

    Einkommen; Hilfe zum Lebensunterhalt; Versicherungsbeiträge

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