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   BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77   

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BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77 (https://dejure.org/1981,61)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1981 - 1 C 78.77 (https://dejure.org/1981,61)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 1 C 78.77 (https://dejure.org/1981,61)
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Verhaftung zur Abschiebung

Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung der Abschiebung - Unmittelbarer Zwang - Freiheitsentziehung - Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 325
  • NJW 1982, 537
  • DVBl 1981, 1108
  • DVBl 1981, 493
  • DÖV 1982, 32
  • DÖV 1982, 35
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Folgerichtig unterliegt es auch nicht der Prüfung des Haftrichters, ob die Ausländerbehörde die Abschiebung zu Recht betreibt (BGHZ 78, 145).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 39.75

    Rechtmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Asylbewerbers durch die Behörde ohne

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Anders als in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 C 39.75 und BVerwG 1 C 93.76, die der Senat ebenfalls durch Urteile vom 23. Juni 1981 entschieden hat, ist § 13 Abs. 2 FEVG hier nicht anwendbar.
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Dieser bejaht die Erforderlichkeit der Sicherungshaft dann, wenn der Ausländer die Abschiebung in einer Weise behindert, die nicht durch Anwendung einfachen Zwanges überwunden werden kann (BGHZ 75, 375 [383]).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Anders als in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 C 39.75 und BVerwG 1 C 93.76, die der Senat ebenfalls durch Urteile vom 23. Juni 1981 entschieden hat, ist § 13 Abs. 2 FEVG hier nicht anwendbar.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Gegenüber der diskriminierenden Wirkung dieses Vorgehens des Beklagten könnte die gerichtliche Feststellung, daß der Abschiebungsversuch rechtswidrig war, den Kläger angemessen rehabilitieren (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - DVBl. 1981, 681 [682]; s. ferner BVerfGE 51, 268 [279]).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Gegenüber der diskriminierenden Wirkung dieses Vorgehens des Beklagten könnte die gerichtliche Feststellung, daß der Abschiebungsversuch rechtswidrig war, den Kläger angemessen rehabilitieren (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - DVBl. 1981, 681 [682]; s. ferner BVerfGE 51, 268 [279]).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Gegenüber der diskriminierenden Wirkung dieses Vorgehens des Beklagten könnte die gerichtliche Feststellung, daß der Abschiebungsversuch rechtswidrig war, den Kläger angemessen rehabilitieren (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - DVBl. 1981, 681 [682]; s. ferner BVerfGE 51, 268 [279]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
    Der Unterschied zwischen einer bloßen Freiheitsbeschränkung und einer Freiheitsentziehung, wie er dem Art. 104 GG zugrunde liegt (BVerfGE 10, 302 [323]), ist gradueller Natur.
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Der Beschwerdeführer ist nicht lediglich in dem zur Durchführung der Abschiebung unvermeidlichen Maße in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sondern vor dem Vollzug der Abschiebung von 16.00 Uhr bis gegen 3.00 Uhr des folgenden Tages gegen seinen Willen in einen Haftraum eingeschlossen worden (vgl. § 2 Abs. 1 FEVG; vgl. zur Abgrenzung BVerwGE 62, 317 ; 62, 325 ).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Hierher zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 26, 161, 168; 45, 51, 54 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 302, 308; Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 1 = DVBl 1981, 1108 = DÖV 1982, 35 = BayVBl 1982, 55, insoweit in BVerwGE 62, 325 nicht abgedruckt; BVerwGE 87, 23, 25; vgl. auch BVerwGE 28, 285 ; 47, 31).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Den Anforderungen dieser Vorschrift ist nur genügt, wenn sich aus der Revisionsbegründung der gerügte Verfahrensmangel schlüssig ergibt (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - BVerwGE 62, 325 = DVBl 1981, 493).
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