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   BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78   

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https://dejure.org/1978,804
BVerwG, 27.09.1978 - 2 WD 43.78 (https://dejure.org/1978,804)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1978 - 2 WD 43.78 (https://dejure.org/1978,804)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1978 - 2 WD 43.78 (https://dejure.org/1978,804)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstvergehen - Höchstmaßnahme - Verminderter Schuldfähigkeit - Gefahr einer Wiederholung - Gleichartiges Fehlverhalten - Gefahr von Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WDO § 34 Abs. 1, § 54 Abs. 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 141
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Der Ansehensschaden, den der Beamte durch die Begehung solcher Verbrechen erleidet, ist regelmäßig so groß, dass er nicht im Dienst bleiben kann (vgl. BVerwGE 63, 141; Claussen/Janzen, a.a.O., Einleitung D Rn. 7a m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07

    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem

    Es kann auch nicht außer Acht bleiben, dass das dem Beklagten vorgeworfene Verhalten zumindest die regionale Presse zu einer Berichterstattung veranlasst hat (vgl. die Zeitungsartikel Blatt 292, 347 und 348 BA-A), bei der eine Schädigung sowohl des Ansehens des gesamten Berufsbeamtentums als auch eine erhebliche Beeinträchtigung der eigenen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Beklagten unausbleiblich waren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 27.9.1978 - 2 WD 43.78 -, BVerwGE 63, 141; Nds. OVG, Urt. v. 10.2.2009 - 20 LD 6/07 -).
  • VG Hannover, 22.01.2020 - 18 A 2325/17

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarklage; Milderungsgründe; sexueller

    Es kann auch nicht außer Acht bleiben, dass das dem Beklagten vorgeworfene Verhalten mehrfach Gegenstand der Berichterstattung zumindest in der regionalen Presse war (vgl. z.B. die Zeitungsartikel der Neuen Presse vom 9. April 2015, der Hannoverschen Allgemeinen vom 9./11. April 2015 und vom 10./13. Mai 2015 sowie - nach der strafrechtlichen Verurteilung des Beklagten - vom 18. März 2016), so dass eine Schädigung sowohl des Ansehens des gesamten Berufsbeamtentums, der Lehrerschaft allgemein, der Lehrerschaft der konkreten Schule, hier der E., als auch eine erhebliche Beeinträchtigung der eigenen Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Beklagten unausbleiblich waren (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urt. v. 27. September 1978 - 2 WD 43.78 -, BVerwGE 63, 141; Nds. OVG, Urt. v. 10. Februar 2009 - 20 LD 6/07; Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 103).
  • DGH Baden-Württemberg, 20.10.2009 - DGH 1/09

    Unverhältnismäßigkeit einer Aberkennung der Ruhegehaltsbezüge eines Richters nach

    Der Ansehensschaden, den der Beamte durch die Begehung solcher Verbrechen erleidet, ist regelmäßig so groß, dass er nicht im Dienst bleiben kann (vgl. BVerwGE 63, 141 ).".
  • BVerwG, 18.10.1983 - 2 WD 27.82

    Dienstvergehen eines Soldaten - Schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten -

    Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Unistände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfahigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - DokBer Ausgabe B 1982, 119, 122).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 2 WD 25.81

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis - Beschränkung des

    Zu Unrecht beruft sich der Soldat auf das Urteil des Senats vom 27. September 1978 - 2 WD 43/78 -, durch das ein Oberstleutnant, der strafgerichtlich wegen versuchter Vergewaltigung belangt worden war, wegen des sachgleichen Dienstvergehens lediglich in den Dienstgrad eines Hauptmanns herabgesetzt wurde.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 46.89

    Strafverfahren gegen Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe -

    Zwar ist bei einem schweren Dienstvergehen selbst bei verminderter Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen, etwa wenn der Soldat die dazu führenden Umstände selbst zu vertreten hat oder wenn er durch die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundsätzlicher Bedeutung, die für jedermann auch bei verminderter Schuldfähigkeit selbstverständlich und daher in ihren Grenzen ohne Schwierigkeiten einprägsam sind, objektiv untragbar geworden ist (BVerwGE 63, 141, 142 [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78]; BVerwG Urteil vom 23. März 1982 - 2 WD 60/81 - vgl. auch Urteil des Beamten-Disziplinarsenats vom 11. Februar 1982 - Dok Ber Ausgabe B 1982, 119, 122).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 2 WD 60.81

    Verstöße gegen die Kameradschaftspflicht - Pflicht zu achtungswürdigem und

    Gleichwohl kann dies hier nicht zu einer Maßnahmemilderung führen, weil der Soldat die zur verminderten Schuldfähigkeit führenden Umstände selbst zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 63, 141, 142) [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78].
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87

    Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches

    Wenngleich selbst bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit die Ahndung eines schweren Dienstvergehens mit der Höchstmaßnahme nicht schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 63, 141, 142) [BVerwG 27.09.1978 - 2 WD 43/78], so hat der Senat diese Maßnahme - abgesehen vom Verschlechterungsverbot - im vorliegenden Fall gerade angesichts der Umstände, die das Maß der Schuld minderten, nicht zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen.
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 WD 42.81

    Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenwürdigem Verhalten - Vorliegen eines

    Er hat von dieser Höchstmaßnahme nur dann abgesehen, wenn besondere Milderungsgründe ein Verbleiben des Täters in seinem Dienstverhältnis rechtfertigen (BVerwG Urteile vom 24. Mai 1977 - 2 WD 46/76 -, vom 27. September 1978 - 2 WD 43/78 -, vom 6. Dezember 1978 - 2 WD 91/78 -, vom 6. Juli 1979 - 2 WD 31/79 - und vom 30. Juli 1981 - 2 WD 16/81).
  • BVerwG, 30.07.1981 - 2 WD 16.81

    Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenwürdigem Verhalten - Vorliegen eines

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