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   BVerwG, 23.02.1979 - 1 D 24.78   

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BVerwG, 23.02.1979 - 1 D 24.78 (https://dejure.org/1979,1468)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1979 - 1 D 24.78 (https://dejure.org/1979,1468)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - 1 D 24.78 (https://dejure.org/1979,1468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. 2; BDO § 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 195
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2003 - DL 17 S 5/03

    Vermeidung überlanger Verfahrensdauer; Dienstentfernung eines Polizeibeamten -

    Dementsprechend ist auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 14 LDO bei der Frage, welche erzieherisch wirkende Disziplinarmaßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erforderlich ist, zu prüfen, ob und inwieweit bereits mit einem langen Disziplinarverfahren konkret verbundene Nachteile erzieherisch auf den Beamten eingewirkt haben (so ausdrücklich zur Gehaltskürzung BVerfGE 46, 17, 29 f.; vgl. BVerwGE 46, 122, 124; 63, 195, 198; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.2.2002, a.a.O. zum besonders gelagerten Fall der Aberkennung des Ruhegehalts).

    Ein solcher Beamter ist vielmehr für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und muss aus Gründen der Funktionssicherung aus dem Dienst entfernt werden, gleichgültig, wie lange das Disziplinarverfahren gedauert hat und wem Verfahrensverzögerungen anzulasten sind (so auch BVerfGE 46, 17, 28 zur auf voraussichtliche Untragbarkeit gestützten Suspendierung; ebenso BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8.9.1993, NVwZ 1994, 574 und vom 9.9.1994, NVwZ 1996, 1199, 1200; BVerwGE 63, 195, 197; Urteil vom 19.9.1989, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.6.2001 - D 17 S 2/01 -, UA S. 16; zur Möglichkeit der Nachbewährung eines nicht suspendierten Beamten vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2001 - D 17 S 2/01

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen sexueller Nötigung

    Für die mildernde Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer ist bei einer reinigenden Disziplinarmaßnahme wie der Entfernung aus dem Dienst - und damit auch bei einer nach § 12 Abs. 2 Satz 1 LDO korrespondierenden Aberkennung des Ruhegehalts - grundsätzlich kein Raum; auch sonst kann einer langen Verfahrensdauer mildernde Wirkung nicht mit der Folge beigemessen werden, dass auf eine ihrer Art nach geringere Disziplinarmaßnahme ausgewichen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.1.1979 - 1 D 24.78 -, BVerwGE 63, 195 und Urt. v. 21.9.1984 - 1 DB 31.84 -, BVerwGE 76, 201).
  • BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 7.91

    Außerdienstlicher Betrug - Verletzung von Dienstvorschriften - Ausnahme vom

    Der Senat hat zugunsten des Beamten berücksichtigt, daß er ein zutreffendes Urteil des Bundesdisziplinargerichts wahrscheinlich hingenommen hätte und es deshalb unbillig erscheint, ihm die Kosten und Auslagen des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, die durch die bewußte Abweichung des Bundesdisziplinargerichts von einer ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die vor allem hierdurch veranlaßte Berufung des Bundesdisziplinaranwalts entstanden sind (vgl. Urteil vom 28. September 1978 - BVerwG 1 D 57.78 - Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 1 D 24.78 - ; Urteil vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 -).
  • VGH Hessen, 01.11.2002 - 24 DH 411/99

    Beamtenrecht, Disziplinarrecht: Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen

    Auch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots nach §§ 4 Abs. 1, 61 HDO begründet nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens; sie gebietet nicht einmal die Anwendung einer ihrer Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1979 - 1 D 24.78 - und vom 18. April 1979 - 1 D 60.78 - BVerwGE 63, 195 und 222; st. Rspr.); denn eine Verschlechterung der prozessualen Rechtsposition des Beamten tritt im Disziplinarverfahren allein auf Grund der Verfahrensdauer nicht ein.
  • VGH Hessen, 18.08.2000 - 24 DH 764/96

    Zum Anwendungsbereich von DO HE § 7 Abs 2

    Auch die Verletzung der sich aus § 61 HDO ergebenden Verpflichtung, Disziplinarverfahren mit der gebotenen Beschleunigung durchzuführen (vgl. BVerfG, B. v. 04.10.1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17, und Claussen/Janzen, a.a.O. vor § 15 Rdnr. 13 c) kann nicht zur Folge haben, dass ein Verfahren wegen zu langer Dauer gänzlich unzulässig wird und einzustellen ist; ein solcher Verstoß rechtfertigt entgegen der Auffassung des Beamten grundsätzlich nicht einmal die Anwendung einer der Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (BVerwG, Ue. v. 23.02.1979 - 1 D 24.78 - BVerwGE 63, 195, U. v. 18.04.1979 - 1D 60.78 - BVerwGE 63, 222; Claussen/Janzen, a.a.O., Einl. D, Rdnr. 26), sondern kann allenfalls zu einer Milderung der zeitlichen oder betragsmäßigen Bemessung im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen führen (BVerwG, Ue. v. 09.05.1973 - I D 8.73 - BVerwGE 46, 122, U. v. 19.09.1989 - 1 D 69.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 1 DB 31.84

    Disziplinarverfahren - Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung - Einbehaltung

    Denn von einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer in dem vom Bundesverfassungsgericht gemeinten Sinne kann in vorliegender Sache jedenfalls bislang noch nicht die Rede sein, und für die Art der verwirkten Disziplinarmaßnahme ist Zeitablauf noch nie entscheidungserheblich gewesen und kann im Hinblick auf den vom Sühnegedanken freien Zweck des Disziplinarrechts auch nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein (BDHE 1, 50; Urteil vom 23. Mai 1967 - BDH 2 D 2.67 - ; Urteil vom 9. Mai 1973 - BVerwG 1 D 8.73 - <BVerwGE 46, 122>; Beschluß vom 19. September 1977 - BVerwG 1 DB 12.77 - Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 5.78 - Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 1 D 24.78 - <BVerwGE 63, 195>; Beschluß vom 27. August 1979 - BVerwG 1 DB 19.79 - ).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 1 D 29.93

    Ruhestandsbeamter des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes - Annahme von

    Der Senat geht deshalb in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es eine lange Verfahrensdauer - unabhängig von ihren Ursachen - nicht rechtfertigt, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen (Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 1 D 24.78 - <BVerwGE 63, 195>; Urteil vom 19. September 1989 - BVerwG 1 D 69.88 - ).
  • VGH Hessen, 06.12.2002 - 24 DH 141/01
    Auch eine Verletzung des Beschleunigungsgebots nach §§ 4 Abs. 1, 61 HDO begründet nicht die Unzulässigkeit des Verfahrens; sie gebietet nicht einmal die Anwendung einer ihrer Art nach geringeren als der gebotenen Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.02.1979 - 1 D 24.78 - und vom 18.04.1979 - 1 D 60.78 - BVerwGE 63, 195 und 222; st. Rspr.), denn eine Verschlechterung der prozessualen Rechtsposition des Beamten tritt im Disziplinarverfahren allein auf Grund der Verfahrensdauer nicht ein.
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