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   BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79   

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BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79 (https://dejure.org/1981,188)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1981 - 5 C 53.79 (https://dejure.org/1981,188)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1981 - 5 C 53.79 (https://dejure.org/1981,188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 115
  • NJW 1982, 1298
  • DVBl 1982, 204
  • BB 1981, 2125
  • DB 1982, 110
  • AnwBl 1982, 65
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 242 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 58/78][245]; 59, 231 [238]; a.A. Fröhler-Oberndorfer: Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung S. 77).

    Das folgt insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, der nicht nur das Recht gewährt, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben, sondern dem einzelnen Mitglied auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in seiner Handlungsfreiheit einräumt, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (BVerwGE 59, 231 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Wo es dem Gesetzgeber versagt ist, Verbandsaufgaben zu bestimmen, die den Anspruch des einzelnen auf Freiheit vor unzulässiger Pflichtmitgliedschaft verletzen, fehlt auch dem Verband die Befugnis, sich ein entsprechendes Betätigungsfeld zu schaffen (BVerwGE 59, 231 [238]).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 242 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 58/78][245]; 59, 231 [238]; a.A. Fröhler-Oberndorfer: Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung S. 77).
  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Mitglieder öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände, worunter auch die berufsständischen Kammern fallen, von dem Verband die Einhaltung der Grenzen verlangen können, die seinem Tätigwerden durch die gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen sind (vgl. insbesondere BVerwGE 34, 69; 59, 242 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 58/78][245]; 59, 231 [238]; a.A. Fröhler-Oberndorfer: Körperschaften des öffentlichen Rechts und Interessenvertretung S. 77).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
    Wenn der Gesetzgeber in § 76 StBerG Aufgaben des öffentlichen Wohls, deren Wahrnehmung an sich dem Staat obliegen würde, auf die Kammern delegiert hat (vgl. hierzu insbesondere BVerfGE 10, 89 [102]; Kolbeck/Peter/Rawald, Komm. z. StBerG, Rdnr. 5 zu § 76), dann kann es sich bei den zu wahrenden beruflichen Belangen der Mitglieder auch nur um solche handeln, die in der öffentlichen Aufgabenstellung der Kammer begründet sind, also den Berufsstand als solchen betreffen.
  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Sollten die Industrie- und Handelskammern über die ihnen zugewiesenen Aufgaben hinaus tätig werden, könnte dem der einzelne Kammerzugehörige mit einer Unterlassungsklage entgegentreten (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - BVerwGE 59, 231 und - BVerwG 7 C 65.78 - BVerwGE 59, 242 ; Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 - BVerwGE 64, 115 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 56.79 - BVerwGE 64, 298 ; Urteil vom 10. Juni 1986 - BVerwG 1 C 9.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 14 S. 29 ff.; Urteil vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 6.86 - Buchholz 430.1 Kammerrecht Nr. 15 S. 3).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Da sich das Bemühen der Studierendenschaft um eine verbilligte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für ihre Mitglieder im Rahmen ihres Verbandszwecks hält und der Gesetzgeber sie auch zur Verfolgung dieses Ziels in Gestalt der Einführung eines beitragsfinanzierten Semestertickets ermächtigt hat, ist somit auch nicht ersichtlich, warum die Entscheidung des Berufungsgerichts, in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 (BVerwGE 64, 115) stehen soll.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99

    Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und

    Entgegen der Ansicht der Revision sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine weiteren Voraussetzungen entwickelt worden, unter denen das Mitglied von einem Zwangsverband verlangen kann, sich nicht mit Aufgaben zu befassen, die ihm der Gesetzgeber nicht zugewiesen hat (vgl. BVerwGE 34, 69 ; 59, 231; 59, 242 ; 64, 115 ; 64, 298 ).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79

    Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch

    Das folgt insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 GG, der nicht nur das Recht gewährt, von der Mitgliedschaft in einem "unnötigen" Verband verschont zu bleiben, sondern dem einzelnen Mitglied auch ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Verbandes in seine Handlungsfreiheit einräumt, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer öffentlicher Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 53.79 -).

    Unter dem Gesichtspunkt des Grundrechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG ist deshalb die Tätigkeit berufsständischer Kammern mit Pflichtmitgliedschaft, soweit dadurch die Freiheitsphäre des einzelnen Mitglieds berührt wird, nur rechtmäßig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur Verwirklichung einer die Pflichtmitgliedschaft rechtfertigenden Zielsetzung der Kammer beizutragen und soweit dadurch nicht in unzumutbarer Weise in das Recht des einzelnen auf freie Ausübung seines Berufs eingegriffen wird (Urteil vom 24. September 1981, a.a.O.).

    Dem entspricht andererseits ein Anspruch des einzelnen Kammermitglieds, über die Tätigkeit der Kammer wenigstens in Grundzügen informiert zu werden (vgl. hierzu auch Urteil vom 24. September 1981, a.a.O.; Fröhler/Oberndorfer, Die rechtliche Zulässigkeit einer Zeitungsherausgabe durch Handwerkskammern, GewArch. 1974, 177; 1975, 7).

  • VGH Hessen, 05.02.2009 - 8 A 1559/07

    Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern; nicht zum Kernbereich der

    Jeder Kammerzugehörige kann sich mit einer Unterlassungs- oder Feststellungsklage gegen eine derartige rechtswidrige Ausdehnung seiner Zwangsunterworfenheit wehren, ohne dass es darauf ankäme, ob er dadurch einen darüber hinausgehenden rechtlichen oder spürbaren faktischen Nachteil erleidet (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 24. September 1981 - 5 C 53/79 - BVerwGE 64 S. 115 ff. = GewArch 1982 S. 52 ff. = NJW 1982 S. 1298 f. = juris Rdnr. 11 und Urteil vom 19. September 2000 a.a.O. juris Rdnr. 11).

    Aus diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergebe sich, dass der Interessenvertretung durch die Zwangskörperschaften spürbar mit Reserve begegnet werde; es genüge nicht, dass die Belange in mittelbarer oder unmittelbarer Beziehung zur beruflichen Tätigkeit der Kammermitglieder stünden (vgl. Redeker, NJW 1982 S. 1266 ff.; so auch ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. September 1981 a.a.O. juris Rdnr. 14).

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 2.97

    Demokratieprinzip; Legitimation, organisatorisch-personell demokratische und

    Soweit die Beklagten zur Unterstützung ihrer Auffassung demgegenüber Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts anführen, treffen diese die genannten Besonderheiten des vorliegenden Falles offenkundig nicht (vgl. BVerwGE 34, 69, 74; BVerwGE 59, 231, 238; BVerwGE 64, 115, 117; BVerwG NJW 1987, 337 ff.).
  • BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 10.98

    Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen

    Die "Brückenschlagstheorie" des Berufungsgerichts vermittelt also keinen Freibrief und steht insoweit auch nicht, wie der Kläger meint, in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1981 BVerwG 5 C 53.79 (BVerwGE 64, 115).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    Dies steht nicht im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, soweit sie Unterlassungsklagen einzelner Angehöriger öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände für zulässig und begründet gehalten hat (BVerwGE 59, 231 ; 64, 115; vgl. auch Redeker, NJW 1982, S. 1266 ff.).
  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das einzelne Mitglied kann sich gegen solche Eingriffe in seine durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Handlungsfreiheit wehren, die sich nicht im Wirkungskreis legitimer Aufgaben halten oder bei deren Wahrnehmung nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen wird (BVerwGE 64, 115, 117; 64, 298, 301; jeweils mwN).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 1.97

    Verfassungswidrige Organisation von Wasserverbänden in NRW?

    Soweit die Beklagten zur Unterstützung ihrer Auffassung demgegenüber Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts anführen, treffen diese die genannten Besonderheiten des vorliegenden Falles offenkundig nicht (vgl. BVerwGE 34, 69, 74; BVerwGE 59, 231, 238; BVerwGE 64, 115, 117; BVerwG NJW 1987, 337 ff.).
  • VG München, 20.07.2004 - M 16 K 03.1269

    Zulässigkeit einer Klage bei Nichtherantragung des Begehrens an den Beklagten vor

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 10/01 R

    Krankenkassenverband - Mitgliedskasse - Umlagebescheid - Verwaltungsakt -

  • VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 130/04

    Vorgehen gegen die Kreisumlage

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 4.86

    Handwerkskammer - Mitgliedschaft

  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 B 198.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Befreiung von der

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 8/96

    Unterhalt des Deutschen Notarinstituts durch die Bundesnotarkammer; Erhebung

  • VG Berlin, 27.09.1991 - 14 A 111.91

    Unterlassungsklage eines Arztes gegen die Ärztekammer wegen einer politischen

  • OVG Niedersachsen, 20.05.1996 - 8 L 647/95

    IHK-Mitgliedschaft und -Beitrag; Beitragsverweigerungsrecht; IHK-Beitrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2000 - 8 A 1242/98

    Unterlassungsklage eines Mitglieds der Studierendenschaft hinsichtlich von

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 8/82

    Vertrauensschadenfonds der Notarkammern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1998 - 4 A 2384/97

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags zu IHK

  • VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17

    Zur Berechnung der Beiträge zur Handwerkskammer (Äquivalenzprinzip; Verbot der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1996 - 15 A 4171/93

    Heranziehung zur Landschaftsumlage; Landschaftsverband; Einnahmen; Ausgaben;

  • BVerwG, 19.05.1992 - 3 B 85.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Stade, 31.03.2015 - 1 A 2752/12

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung der Sparkassen zur Entrichtung von Umlagen für

  • VG Düsseldorf, 26.09.2007 - 20 K 4698/06

    Streit über den Umfang des Kontrollanspruchs von Kammermitgliedern zur

  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 42.81

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses eines Jagdgenossen von der Anpachtung von

  • VG Hamburg, 09.10.2007 - 2 E 3338/07

    Klage gegen Wiederholung verschiedener Äußerungen der Antragsgegnerin im Rahmen

  • VG Stuttgart, 15.07.2004 - 4 K 4796/03

    Keine Pflicht der Landesapothekerkammer zum Austritt aus der Bundesvereinigung

  • BVerwG, 12.02.1982 - 3 B 59.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Niedersachsen, 11.12.1995 - 8 O 5771/95

    Rechtsweg zu den Anwaltsgerichtshöfen; Anwaltsgerichtshof; Rechtsweg

  • VG Würzburg, 11.12.2017 - W 7 K 17.295

    Veranlagung zum Kammerbeitrag nach dem Heilberufe-Kammergesetz

  • VG Arnsberg, 08.11.2000 - 1 K 2473/99

    Baurechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer

  • SG Dortmund, 30.11.1984 - S 12 (8) KR 172/81

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit; Anspruch

  • VG Halle, 01.07.2022 - 3 A 125/19

    Kammerbeitrags - Steuerberater

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - L 6 B 61/00
  • VG München, 22.09.2009 - M 16 K 09.1201

    Öffentlichkeitsarbeit bzw. Werbekampagne der Bayerischen Apothekerkammer und der

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