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   BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81   

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BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 (https://dejure.org/1981,123)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1981 - 1 C 23.81 (https://dejure.org/1981,123)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1981 - 1 C 23.81 (https://dejure.org/1981,123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit einer Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen eines strafrechtlichen Inerscheinungtretens des Asylberwerbers - Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 13
  • MDR 1982, 523
  • NVwZ 1982, 117
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Die in BVerwGE 55, 8 = NJW 1978, 1762 dargelegten Grundsätze für die Beurteilung eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrundes i. S. des sind auch für die Frage maßgebend, ob i. S. Art. 2 III deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages der in einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung liegenden Ausweisungsgrund besonders schwerwiegend ist.

    Der Senat hat sich u.a. in BVerwGE 55, 8 mit der Frage befaßt, wann im Sinne des Art. 2 Abs. 2 des Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik vom 21. November 1957 (BGBl. 1959 II S. 949) Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die eine Ausweisung erforderlich machen, besonders schwer wiegen.

    Für Art. 3 Abs. 3 ENA, der in diesem Punkte mit Art. 2 Abs. 3 NV übereinstimmt, hat der Senat in BVerwGE 55, 8 (17) [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74] ebenfalls in diesem Sinne entschieden.

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Soweit die Ausweisung auf das Verhalten anderer Ausländer einwirken soll, damit diese nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, handelt es sich ebenfalls um einen zulässigen Ausweisungszweck (BVerwGE 60, 75 [76 f.]), der insbesondere nach Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verfolgt werden darf (BVerwGE 59, 112 [114]).

    Ausweisungen allein zu diesem Zweck können aber im Einzelfall wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit namentlich dann ausgeschlossen sein, wenn der Ausländer bereits lange Zeit im Bundesgebiet lebt und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich hier eine wirtschaftliche und soziale Existenz zu schaffen (BVerwGE 59, 112 [114 f.]; 60, 75 [79]).

    Der genannte Zweck rechtfertigt ferner im Hinblick auf das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht die Ausweisung von Ausländern, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwGE 59, 112 [117]; 60, 126 [129]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Wie der Senat bereits in einem anderen Zusammenhang betont hat, muß bei Verkehrsdelikten außerdem berücksichtigt werden, daß die Rechtsordnung weitere Mittel vorsieht, um die Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrern zu schützen (BVerwGE 56, 246 [253]).

    Maßgebend dafür sind die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung des Berufungsgerichts (BVerwGE 56, 246 [249];Urteile vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C. 55.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18 [S. 115];vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 71 [S. 119]).

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Soweit die Ausweisung auf das Verhalten anderer Ausländer einwirken soll, damit diese nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, handelt es sich ebenfalls um einen zulässigen Ausweisungszweck (BVerwGE 60, 75 [76 f.]), der insbesondere nach Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verfolgt werden darf (BVerwGE 59, 112 [114]).

    Ausweisungen allein zu diesem Zweck können aber im Einzelfall wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit namentlich dann ausgeschlossen sein, wenn der Ausländer bereits lange Zeit im Bundesgebiet lebt und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich hier eine wirtschaftliche und soziale Existenz zu schaffen (BVerwGE 59, 112 [114 f.]; 60, 75 [79]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Eine abweichende Auslegung des Vertrages vernachlässigte die unterschiedliche Fassung der genannten Absätze des Art. 2 NV und widerspräche dem völkerrechtlichen Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (Verdross/Simma, Universelles Völkerrecht, 1976, S. 393; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 4. Aufl., 1980, S. 84 f. Rdnrn. 249 ff.; Randelzhofer, Der Einfluß des Völker- und Europarechts auf das deutsche Ausländerrecht, 1980, S. 39; vgl. ferner BVerwGE 42, 148 [151]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Zusammenhang lediglich auf die Ausweisungsverfügung abgehoben, deren Rechtmäßigkeit sich aber grundsätzlich nach der Sachlage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids beurteilt (BVerwGE 60, 133) und vom Berufungsgericht auch beurteilt worden ist.
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Maßgebend dafür sind die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung des Berufungsgerichts (BVerwGE 56, 246 [249];Urteile vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C. 55.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18 [S. 115];vom 15. Juli 1980 - BVerwG 1 C 45.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 71 [S. 119]).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Die Frage, ob die Anwesenheit des Klägers wegen seiner Verstöße gegen die öffentliche Ordnung Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, beurteilt sich nach den im Urteil des Senatsvom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20 = NJW 1981, 1917 = DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520) dargelegten Grundsätzen.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Sie kommt bei diesem Personenkreis nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerfGE 51, 386 [397]).
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
    Diese Voraussetzung des in Art. 2 Abs. 3 NV geregelten besonderen Ausweisungsschutzes ist nur erfüllt, wenn der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen über 5 Jahre ordnungsmäßig war (BVerwGE 37, 227 [230]).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 1.68

    Ausweisung eines Ausländers bei Verstoß gegen eine Vorschrift über die Ausübung

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    c) Der Kläger hat durch seine Straftat gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, denn die Strafgesetze gehören zur öffentlichen Ordnung im Sinne des Abkommens (vgl. BVerwGE 64, 13 (17)).

    Der erkennende Senat hat sich mit der Auslegung dieser Vertragsvorschrift und vergleichbarer Vorschriften des deutsch-italienischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 21. November 1957 (BGBl 1959 II S. 949) sowie des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages vom 18. März 1960 (BGBl 1962 II S. 1505) wiederholt befaßt (vgl. z.B. BVerwGE 55, 8 (14 ff.); 64, 13 (18 ff.); Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 S. 33 f.; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O. S. 56 f.).

    Der Ausländer muß durch sein Verhalten dargetan haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bundesgebiet durch ihn zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet ist (BVerwGE 64, 13 (18 f.); Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O. S. 34).

    Mit Rücksicht auf Sinn und Zweck der Vertragsvorschrift kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats insoweit ebenfalls auf die Maßstäbe zurückgegriffen werden, die in der Rechtsprechung zur Ausweisung von Ausländern entwickelt worden sind, die mit einem Deutschen verheiratet sind (BVerwGE 64, 13 (20); Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - a.a.O. S. 57).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Für diese Interpretation spricht schließlich auch das völkerrechtliche Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (vgl. Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 84 - NVwZ 1982, 117 = InfAuslR 1981, 291).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - (a.a.O.) entschieden, daß diese Vergünstigung nicht für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gilt.

    Aus Art. 45 Abs. 1 der Akte, nach dem die Anwendung der Art. 7 bis 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 (ABl.EG Nr. L 257 S. 2) nicht aufgeschoben ist, ergibt sich, daß die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften bereits ab 1. Januar 1981 auf die griechischen Staatsangehörigen anwendbar sind, denen zu diesem Zeitpunkt der Aufenthalt als Arbeitnehmer gestattet war (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß gemäß Art. 2 Abs. 1 NV auch nach mehr als fünfjährigem ordnungsmäßigen Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis anders als für die Ausweisung (vgl. Art. 2 Abs. 3 NV) der einfache Verstoß gegen die öffentliche Ordnung genügt (BVerwGE 64, 13 (22) [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]) und dieser Verstoß in der dauernden Inanspruchnahme von Sozialhilfe liegen kann (BVerwGE 66, 29 (36 f.) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]).
  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem

    Erstreckt sich der vertragliche Ausweisungsschutz auf die Nichtverlängerung der Erlaubnis (wie nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 deutsch-griechischer NSV), zählt auch der Aufenthalt vom Ablauf der Erlaubnis an bei rechtzeitigem Verlängerungsantrag noch als ordnungsgemäß (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5).

    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten, nämlich daran, daß die Ausweisung künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227; BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5 = NVwZ 1982, 117; Hess. VGH, 24.04.1995 - 12 UE 3028/94 -).

    Es muß deshalb eine konkrete Gefahr einer neuen Störung gegeben sein, an deren Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a.a.O.).

    Hierbei können Beurteilungshilfen die Maßstäbe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a.a.O.; VGH Baden Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124 Nr. 12).

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß danach die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u.a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfordert und daß über das Vorliegen einer derartigen Wiederholungsgefahr aufgrund aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist; es muß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwGE 57, 61 [65 f.]; 64, 13 [19]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

    Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Grundsätze sind geklärt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - a.a.O.).

    Der Ausländer muß durch sein Verhalten bei Berücksichtigung aller Umstände des Falles dargetan haben, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch ihn zukünftig besonders schwerwiegend gefährdet ist (BVerwGE 64, 13 [18 f.]; Urteile vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 37.67 - Buchholz 402.24 1 10 AuslG Nr. 6; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 91).

    Der Senat hat ferner in seiner Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß für die Frage, ob ein Ausweisungsgrund als besonders schwerwiegend zu bewerten ist, auch die Maßstäbe eine Beurteilungshilfe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind [BVerwGE 64, 13 [20]).

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung (hier also im August 1976) ununterbrochen über fünf Jahre lang (also seit 1971) ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]).

    Diese Voraussetzung ist hinsichtlich des Erfordernisses der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, wenn der Ausländer während des maßgeblichen Zeitraums jeweils spätestens an dem Tag, der auf den letzten Tag der Gültigkeit seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis folgt, den Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis stellt und damit die Erlaubnisfiktion des § 21 Abs. 3 AuslG auslöst (BVerwGE 64, 13 [17]).

    Trotz der Wohlwollensklausel verbleibt es vielmehr bei dem allgemeinen völkerrechtlichen Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Autorität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (BVerwGE 64, 13 [22]).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Er hat aber durch seine Straftat gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, denn die Strafgesetze gehören zur öffentlichen Ordnung im Sinne des Abkommens (vgl. BVerwGE 64, 13 (17) [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]).
  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

    Diese Beurteilung ist an den Ausweisungszwecken auszurichten, nämlich daran, daß die Ausweisung künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll (BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227; BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, BVerwGE 64, 13 = EZAR 124 Nr. 5 = NVwZ 1982, 117; Hess. VGH, 24.04.1995 - 12 UE 3028/94 -).

    Es muß deshalb eine konkrete Gefahr einer neuen Störung gegeben sein, an deren Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O.).

    Hierbei können Beurteilungshilfen die Maßstäbe bieten, die für die Ausweisung von Ausländern gelten, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 788/89 -, EZAR 124 Nr. 12; zu den Anforderungen an die Bejahung besonders schwerwiegender Gründe im Sinne des Art. 3 Abs. 3 ENA vgl. auch Hess. VGH, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95 -, EZAR 030 Nr. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - 13 S 560/95

    Ausweisung eines straffälligen EG-Ausländers wegen Wiederholungsgefahr;

    Erforderlich ist ein ununterbrochener ordnungsgemäßer Aufenthalt von mehr als fünf bzw. zehn Jahren im Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung (vgl. zum maßgebenden Zeitpunkt: z.B. BVerwG, Beschl. v. 2.12.1981, InfAuslR 1982, 6; BVerwG, Urt. v. 18.8.1981, BVerwGE 64, 13, 17; BVerwG, Urt. v. 19.10.1982, EZAR 124 Nr. 6 u. Beschl. v. 16.10.1989, EZAR 124 Nr. 11; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1987 - 13 S 597/87 - EZAR 124 Nr. 7).

    Eine (schon kurzfristige) Unterbrechung der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts schließt die Vergünstigungen aus (BVerwG, Urt. v. 1.3.1983, BVerwGE 67, 47, 49 = EZAR 120 Nr. 8 S. 3; BVerwG, Urt. v. 18.8.1981, BVerwGE 64, 13, 17; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.9.1995 - 13 S 1005/95 -).

    Die Mittel des Straßenverkehrsgesetzes, z.B. Entzug der Fahrerlaubnis, bieten im vorliegenden Fall keinen ausreichenden Schutz vor ungeeigneten Kraftfahrern (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.8.1981, BVerwGE 64, 13 ff., 19).

  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

    Maßgebend sind die konkreten umstände des Einzelfalls, die insoweit nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise über die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats bereits entwickelten Grundsätze hinaus (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; 64, 13 ; Beschluß vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 96) in einem Revisionsverfahren beurteilt werden können.

    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

  • BVerwG, 02.10.1990 - 1 B 121.90

    Ausländische Verurteilungen eines Ausländers vor der Einreise und Beantragung

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • BVerwG, 06.04.1984 - 1 B 147.83

    Rechtfertigung einer Ausweisung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Wiederholte

  • BVerwG, 13.08.1984 - 1 C 91.79

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines anerkannten

  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

  • BVerwG, 06.01.1995 - 1 B 242.94

    Auf Aufklärungsmängeln gestützte Revision - Grundsatzrevision -

  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 10 UE 1309/87

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen nach Straftat

  • VGH Hessen, 21.06.1991 - 10 UE 628/91

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen entgegen FreundschVtr ITA Art 2

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

  • BVerwG, 17.09.1986 - 1 B 165.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 98.97

    Ausländerrecht - Regelausweisung nach Betäubungsmittelmissbrauch,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 2 M 132/09

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegens eines

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) -

  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 176.92

    Generalpräventive Erwägungen bei Ausweisung trotz laufendem Asylverfahrens

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche

  • BVerwG, 08.10.1993 - 1 B 71.93

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Örtliche Zuständigkeit für die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98

    Besonderer Ausweisungsschutz für Asylberechtigte, hier: Ausübung des

  • VGH Hessen, 25.07.1994 - 12 UE 723/94

    Ausweisungsverfügung ist auch bei Klage von Familienangehörigen voll auf ihre

  • BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85

    Zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Ausweisung

  • OVG Berlin, 13.04.2004 - 8 N 59.02

    Türkischer Staatsangehöriger, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz,

  • OVG Hamburg, 24.08.1999 - 3 Bf 400/98

    Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer erteilten

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 11 S 3084/93

    Ausländerrecht: besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 2 -

  • BVerwG, 10.08.1982 - 1 B 76.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 98.95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • VG Aachen, 26.10.2015 - 4 L 815/15

    Auslegung; Antragsbegehren; kein Aussetzungsantrag gegen Befristungsentscheidung;

  • BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Bindung an die vom Strafrichter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2003 - 18 B 1419/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ausweisungsverfügung bzw. der Versagung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 11 S 1062/92

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen;

  • BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 170.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

  • VGH Hessen, 09.02.1990 - 10 TH 63/90

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 01.08.1983 - 1 B 109.83

    Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Staatsangehöriger der EG-Mitgliedstaaten

  • BVerwG, 25.04.1986 - 1 B 68.86

    Zulässigkeit der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 22.09.1983 - 1 B 121.83

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Ausweisung eines Ausländers ausschließlich

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