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   BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78   

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BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78 (https://dejure.org/1981,706)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1981 - 4 C 66.78 (https://dejure.org/1981,706)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1981 - 4 C 66.78 (https://dejure.org/1981,706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche Aufgaben der Bundesbahn - Planfeststellungspflicht - Zufahrt - Rechtliche Hindernisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 202
  • NVwZ 1982, 314 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Rechtslage vermag die Revision sich auch im Hinblick auf vorrangiges Bundesrecht nicht durchzusetzen: Das Berufungsgericht hat das von der Klägerin beanspruchte Fahrtrecht insbesondere daraufhin untersucht, ob es sich als ein Recht auf Anliegergebrauch rechtfertigen lasse, das sich als ein Recht auf gesteigerten Gemeingebrauch darstelle und in seinem Kern grundrechtlich geschützt sei (vgl. BVerwGE 54, 1; 30, 235).
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß nicht allein die Änderung der Anlage selbst, sondern nach den gegebenen Umständen dabei auch die Frage der Zufahrt von und zur Laderampe zu der durch Planfeststellung zu bewirkenden "Problembewältigung" gehört (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 4 S. 9 [10]; anders ist es z.B. dann, wenn über die Beseitigung von Abwässern außerhalb des Bahnhofsgeländes im Rahmen des kommunalen Entwässerungssystems zu befinden ist, welches nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde steht: Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 1, S. 1 [3]; vgl. ferner: Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [256]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Rechtslage vermag die Revision sich auch im Hinblick auf vorrangiges Bundesrecht nicht durchzusetzen: Das Berufungsgericht hat das von der Klägerin beanspruchte Fahrtrecht insbesondere daraufhin untersucht, ob es sich als ein Recht auf Anliegergebrauch rechtfertigen lasse, das sich als ein Recht auf gesteigerten Gemeingebrauch darstelle und in seinem Kern grundrechtlich geschützt sei (vgl. BVerwGE 54, 1; 30, 235).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß nicht allein die Änderung der Anlage selbst, sondern nach den gegebenen Umständen dabei auch die Frage der Zufahrt von und zur Laderampe zu der durch Planfeststellung zu bewirkenden "Problembewältigung" gehört (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 4 S. 9 [10]; anders ist es z.B. dann, wenn über die Beseitigung von Abwässern außerhalb des Bahnhofsgeländes im Rahmen des kommunalen Entwässerungssystems zu befinden ist, welches nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde steht: Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 1, S. 1 [3]; vgl. ferner: Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [256]).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten die Grundrechte jedoch grundsätzlich nicht, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen (BVerfGE 21, 362 [372]).
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66

    Bahnhof der Bundesbahn unterliegt Anschluss- und Benutzungszwang für Kanalisation

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Es sei lediglich darauf hingewiesen, daß nicht allein die Änderung der Anlage selbst, sondern nach den gegebenen Umständen dabei auch die Frage der Zufahrt von und zur Laderampe zu der durch Planfeststellung zu bewirkenden "Problembewältigung" gehört (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 2. November 1973 - BVerwG IV C 55.70 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 4 S. 9 [10]; anders ist es z.B. dann, wenn über die Beseitigung von Abwässern außerhalb des Bahnhofsgeländes im Rahmen des kommunalen Entwässerungssystems zu befinden ist, welches nicht zur Disposition der Planfeststellungsbehörde steht: Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 1, S. 1 [3]; vgl. ferner: Urteil des Senats vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 [256]).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise die betreffende juristische Person des öffentlichen Rechts - z.B. Kirchen, Universitäten und Rundfunkanstalten - unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen ist (BVerfGE 31, 314 [322]; 45, 63 [79]), was hier offensichtlich nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise die betreffende juristische Person des öffentlichen Rechts - z.B. Kirchen, Universitäten und Rundfunkanstalten - unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen ist (BVerfGE 31, 314 [322]; 45, 63 [79]), was hier offensichtlich nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auch für sie gilt, daß ihre Neuanlegung für Bahnbetriebszwecke und - sofern nicht die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 BBahnG vorliegen - auch die Änderung ihres Bestandes nur aufgrund eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen darf, in dem die widerstreitenden Belange umfassend und abschließend abzuwägen sind (vgl. BVerwGE 64, 202, 207).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Dem steht nicht entgegen, daß die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auf ihrem Grundstück weitgehend Maßnahmen vornimmt bzw. ermöglicht, die der Erfüllung der ihr nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) obliegenden öffentlichen Aufgaben dienen, d.h. der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Personen- und Güterverkehrs im allgemeinen Interesse (vgl. zu dieser Aufgabe Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 66.78 - BVerwGE 64, 202 [BVerwG 06.11.1981 - 4 C 66/78]).
  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

    Daß § 28 Abs. 1 Satz 2 BBahnG der Bundesbahn gebietet, ihre gemeinwirtschaftliche Aufgabe im Rahmen einer an kaufmännischen Grundsätzen orientierten Wirtschaftsführung zu erfüllen, steht dem nicht entgegen; denn die möglichst zu verbessernde Rentabilität der Deutschen Bundesbahn ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Sicherung ihres Bestandes im Interesse des gemeinen Wohls (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 66.78 - Buchholz 442.08 § 36 Nr. 6 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des

    Dazu gehören auch Nebenbetriebseinrichtungen sowie sonstige Anlagen einer Eisenbahn, die das Be- und Entladen sowie den Zugang und Abgang ermöglichen oder fördern, wie etwa ein Ladehof als Umschlagplatz für den Güterverkehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1981 - 4 C 66.78 - BVerwGE 64, 203).
  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 6/97

    Kostenpflicht des Bundeseisenbahnvermögens

    Offenbleiben kann auch, ob das Bundeseisenbahnvermögen - wie die ehemalige Deutsche Bundesbahn (dazu BVerwGE 64, 202, 205; Kunz MDR 1989, 588, 590) - als nicht rechtsfähiges Sondervermögen (Art. 1 § 1 ENeuOG BGBl. I 1993, 2378) eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 14/98 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs - VBL - Erstattung durch den Träger der

    Insofern ist bereits im Verhältnis zu Trägern, die anders als die Beklagte (Art. 19 Abs. 3 GG) im hier relevanten Bereich selbst grundrechtsfähig sind (vgl zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts etwa BVerfGE 21, 362 und 75, 192 sowie BVerwGE 64, 202), davon auszugehen, daß sich die verfassungsrechtliche Legitimation des Versorgungsausgleichs selbst aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG, die die Gesamtheit der während der Ehe erworbenen Anwartschaften einschließlich der betrieblichen Altersversorgung erfaßt (BVerfGE 63, 88, 109 und 71, 364, 391), grundsätzlich auch auf die Zwecke der einzelnen Ausgleichsformen und der bei ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen erstreckt (vgl exemplarisch BVerfGE 89, 48, 62 zum verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 3a VAHRG).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 16/98 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs bei späterer Änderung der

    Insofern ist bereits im Verhältnis zu Trägern, die anders als die Beklagte (Art. 19 Abs. 3 GG) im hier relevanten Bereich selbst grundrechtsfähig sind (vgl zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts etwa BVerfGE 21, 362 und 75, 192 sowie BVerwGE 64, 202), davon auszugehen, daß sich die verfassungsrechtliche Legitimation des Versorgungsausgleichs selbst aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG, die die Gesamtheit der während der Ehe erworbenen Anwartschaften einschließlich der betrieblichen Altersversorgung erfaßt (BVerfGE 63, 88, 109 und 71, 364, 391), grundsätzlich auch auf die Zwecke der einzelnen Ausgleichsformen und der bei ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen erstreckt (vgl exemplarisch BVerfGE 89, 48, 62 zum verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 3a VAHRG).
  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 15/98 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs bei späterer Änderung der

    Insofern ist bereits im Verhältnis zu Trägern, die anders als die Beklagte (Art. 19 Abs. 3 GG) im hier relevanten Bereich selbst grundrechtsfähig sind (vgl zur Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts etwa BVerfGE 21, 362 und 75, 192 sowie BVerwGE 64, 202), davon auszugehen, daß sich die verfassungsrechtliche Legitimation des Versorgungsausgleichs selbst aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG, die die Gesamtheit der während der Ehe erworbenen Anwartschaften einschließlich der betrieblichen Altersversorgung erfaßt (BVerfGE 63, 88, 109 und 71, 364, 391), grundsätzlich auch auf die Zwecke der einzelnen Ausgleichsformen und der bei ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen erstreckt (vgl exemplarisch BVerfGE 89, 48, 62 zum verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 3a VAHRG).
  • VG Saarlouis, 24.04.2019 - 5 K 1099/17

    Unpassierbarkeit eines 1965 fiktiv gewidmeten Feldweges durch Veränderung eines

    In der Rechtsprechung seien folglich nur solche Nutzungsbedürfnisse schützenswert anerkannt worden, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprächen, wobei es auch auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation ankomme.(OVG Koblenz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 A 10481/09 -, unter Hinweis auf BVerwGE 54, 1 (4); 64, 202 (204); VGH Mannheim, …
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
    BVerwG, Urteil vom 6. November 1981 - 4 C 66.78 -, Buchholz 442.08 § 36 BahnG Nr. 6.
  • VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1995 - 20 B 2644/94
  • OVG Saarland, 25.07.2005 - 3 W 10/05

    Vorzeitige Besitzeinweisung; Anforderungen an Gesamtplanung

  • VG Saarlouis, 29.10.2018 - 3 K 2072/15

    Zur Anschlussmöglichkeit eines "freigestellten" Bahnbetriebsgeländes im

  • VG Neustadt, 25.07.2007 - 1 K 1888/06
  • VGH Bayern, 18.01.1996 - 5 C 95.2829
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