Rechtsprechung
BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs ist sittenwidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GewO § 33a
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.06.1977 - I 103/77
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.1978 - VI 1796/77
- BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78
Papierfundstellen
- BVerwGE 64, 280
- NJW 1982, 665
- NVwZ 1982, 193 (Ls.)
- FamRZ 1982, 371
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 01.04.1976 - 4 AZR 96/75
Arbeitsverhältnis: Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 1. April 1976 - 4 AZR 96/75 - (GewArch. 1976, 295) befunden, ein Arbeitsvertrag sei wegen Verstoßes gegen die guten Sitten gemäß § 138 BGB nichtig, wenn die nach diesem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung in der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf einer Bühne bestehe (ebenso Mayer-Maly, Münchener Komm., § 138 RdNr. 53). - BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74
Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78
Gegenteilige Schlußfolgerungen können der Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gaststättengesetzes (Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 44.74 - BVerwGE 49, 160 [162 ff.]) nicht entnommen werden.
- VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99
Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb
Hinsichtlich anderer sozialethischer Wertvorstellungen, die dem geschichtlichen Wandel unterworfen seien, sei nicht auf das sittliche Empfinden von kleinen Minderheiten abzustellen, sondern auf die in der Gesellschaft vorherrschende sozialethische Überzeugung, die sich in der Rechtsgemeinschaft zu einer anerkannten Norm für sozialrelevantes Verhalten verdichtet habe (Urteil vom 16.12.81, BVerwGE 64, 280, 283 = GewArch 1982, 141, 142 [öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs]). - BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung
Als sittenwidrig wurden Verträge angesehen, die auf die Ausübung der gewerbsmäßigen Prostitution gerichtet sind (BGHZ 67, 119, 122 ff, zum Schadensersatzanspruch einer Prostituierten trotz Sittenwidrigkeit ihrer Betätigung) oder deren Gegenstand die Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne ist (BAG AP Nr. 34 zu § 138 BGB = NJW 1976, 1958; BVerwG NJW 1982, 665 zur Versagung einer gewerberechtlichen Erlaubnis für derartige Veranstaltungen). - BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.Ebensowenig hängt die Sittenwidrigkeit der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne (vgl. BVerwGE 64, 280) davon ab, ob sich die Bühne in einem Vergnügungsviertel oder etwa in einem Wohngebiet befindet.
- BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
Pornographie im Rundfunk
Unter einer Darbietung ist - im Unterschied zu einer Filmwiedergabe - eine unmittelbare Vorführung zu verstehen, bei der die Zuschauer zeitgleich Zeugen eines zeitgebundenen und insoweit nicht wiederholbaren Vorgangs sind (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1981 - BVerwG 1 C 32.78 - BVerwGE 64, 280 zum Begriff "Darbietungen" in § 33 a GewO). - VG Ansbach, 08.01.2015 - AN 4 S 14.01979
Verstoß gegen die guten Sitten durch die Veranstaltung von Live-Sex-Shows
Der Inhalt der erlaubnisbedürftigen Veranstaltung ist somit an den sozialethischen Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft zu messen (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).Außerdem ist in diesem Zusammenhang nicht auf das sittliche Empfinden von kleinen Minderheiten, sondern auf die in der Gesellschaft vorherrschende sozialethische Überzeugung, die sich in der Rechtsgemeinschaft zu einer anerkannten Norm für sozialrelevantes Verhalten verdichtet hat, abzustellen (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).
Ausschlaggebendes Kriterium ist allein, ob der Staat sozialrelevante gewerbliche Veranstaltungen rechtlich ermöglichen muss, die von einer eindeutigen Mehrheit der Rechtsgemeinschaft als Überschreitung der von den guten Sitten gezogenen Grenzen abgelehnt werden (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).
In seinem Urteil vom 16. Dezember 1981 (BVerwG, U.v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280) hat das Bundesverwaltungsgericht erklärt, dass die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs einem so eindeutigen Unwerturteil der Rechtsgemeinschaft unterliegt, dass ihre Bewertung als sittenwidrig gerechtfertigt ist.
Es entspreche der in der Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauung, dass der Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau in einen Intimbereich gehöre, der fremdem Einblick nicht zugänglich sein solle, und dass er nicht öffentlich vorgeführt und als Unterhaltung gegen Entgelt dargeboten werden dürfe (BVerwG, U.v. 16. Dezember 1981 - 1 C 32/78 - BVerwGE 64, 280).
- VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183
Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Karlsruhe, 12.09.2013 - 3 K 496/12
Gewerberechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Erotikmesse unter Auflagen
Maßgeblich ist die vorherrschende sozialethische Überzeugung, die sich weder lautstark äußern, noch mit der Forderung einhergehen muss, die dem sozialethischen Unwerturteil unterliegenden Erscheinungen niemals und nirgends zu dulden; sie kann vielmehr Gründe haben, dieses Geschehen gleichwohl in bestimmten Grenzen hinzunehmen; auch ist das sozialethische Unwerturteil nicht von der Örtlichkeit abhängig, in der die Veranstaltung durchgeführt wird (BVerwG, Urt. v. 15.12.1981 - 1 C 232/79 -, Urt. v. 16.12.1981 - 1 C 32/78 -, Urt. v. 30.01.1990 - 1 C 26/87 - sowie Beschl. v. 21.04.1998 - 1 B 43/98 -, jew. juris).Nach der in der Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauung gehören derartige Praktiken - ebenso wie die öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs - in einen Intimbereich, der fremdem Einblick nicht zugänglich sein soll und weder öffentlich vorgeführt noch als Unterhaltung gegen Entgelt dargeboten werden darf (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.12.1981- 1 C 32/78 -, juris;… ebenso Pielow, GewO, Komm. 2009, § 33a Rn. 49 und 54).
- VG Berlin, 17.01.2000 - 4 A 441.99
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Vorschubleistens der Unsittlichkeit; …
Die Vorgänge in dem Betrieb der Antragstellerin können rechtlich auch nicht auf eine Stufe gestellt werden mit der öffentlichen Vorführung des Geschlechtsverkehrs, deren Sittenwidrigkeit allgemein anerkannt ist (vgl. BVerwGE 64, 280).Im Unterschied dazu handelt es sich bei der öffentlichen Vorführung des Geschlechtsverkehrs um eine gewerbliche Veranstaltung nach § 33 a Abs. 1 GewO, bei der der Geschlechtsverkehr zur Betrachtung gegen Entgelt angeboten wird (vgl. BVerwGE 64, 280, 282, 284) [BVerwG 16.12.1981 - 1 C 32/78].
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 [BVerwG 16.12.1981 - 1 C 32/78]; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.Ebensowenig hängt die Sittenwidrigkeit der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne (vgl. BVerwGE 64, 280) davon ab, ob sich die Bühne in einem Vergnügungsviertel oder etwa in einem Wohngebiet befindet.
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 [BVerwG 16.12.1981 - 1 C 32/78]; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.Ebensowenig hängt die Sittenwidrigkeit der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne (vgl. BVerwGE 64, 280) davon ab, ob sich die Bühne in einem Vergnügungsviertel oder etwa in einem Wohngebiet befindet.
- SG Darmstadt, 26.09.2012 - S 17 AS 416/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aufnahme einer …
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87
Rechtsmittel
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83
Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der …
- OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97
Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung; …
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 44.83
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit der öffentlichen Vorführung von Pornofilmen …
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 705/17
Designbeschwerdeverfahren - "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für …
- VG Köln, 19.03.2010 - 27 K 6759/09
Nebenbestimmungen zur Genehmigung der Ausstellung Körperwelten hinsichtlich der …
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 149.80
Gaststätte - Erlaubnis - Widerruf - Verbreitung Pornographischer Schriften
- VG Köln, 18.11.1994 - 20 L 1955/94
Gewerberecht; Betrieb eines Laserdromes
- BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
Designbeschwerdeverfahren - "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für …
- BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 631/79