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   BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80   

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https://dejure.org/1981,160
BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80 (https://dejure.org/1981,160)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1981 - 1 C 145.80 (https://dejure.org/1981,160)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 1 C 145.80 (https://dejure.org/1981,160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem Asylbewerber - Vereinbarkeit von § 7 Abs. 4 AuslG mit vorrangigem Recht - Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung für einen rechtmäßigen Aufenthalt außerhalb eines Lagerbezirks - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 285
  • NJW 1982, 1244 (Ls.)
  • NVwZ 1982, 191
  • DVBl 1982, 306
  • DÖV 1982, 451
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Sie sind dann zulässig, wenn sie dem Zweck des Verwaltungsaktes in der Hauptsache beziehungsweise der gesetzlichen Regelung, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgeblich ist, dienen (vgl. BVerwGE 64, 285 ).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 34/07

    Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen

    aa) Soweit sich - wie hier - die Voraussetzungen für die Beifügung einer Nebenbestimmung nicht aus einer spezialgesetzlichen Vorschrift ergeben, muss sie sich im Rahmen der Zwecksetzung des Hauptverwaltungsaktes und der für diesen maßgeblichen gesetzlichen Regelungen halten sowie sachbezogen und sachgerecht sein (vgl. BVerwGE 36, 145, 147; 51, 164, 166; 56, 254, 261; 64, 285, 288; BVerwG, Urt. v. 17.10.1997 - 8 C 18/96, NJW 1998, 94, 95; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 36 Rdn. 55 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Insoweit liegt es nicht anders als bei der früheren Regelung des § 7 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 (BGBl I S. 353 ), deren Verfassungsmäßigkeit in der Rechtsprechung des erkennenden Senats anerkannt war (vgl. z.B. BVerwGE 49, 36 ; 56, 254 ; 64, 285 ).
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