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   BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80   

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BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80 (https://dejure.org/1981,16)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 (https://dejure.org/1981,16)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 (https://dejure.org/1981,16)
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Westliche Baugrenze

§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, zur Auslegung der Merkmale 'offensichtlich' (objektiv faßbare Sachumstände) und 'von Einfluß' (konkrete Möglichkeit anderer Planung)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern - Rechtfertigung der Festsetzung einer Baugrenze - Erheblichkeit von Mängeln im Abwägungsvorgang hinsichtlich der Gültigkeit eines Bebauungsplans - Umfang des Abwägungsgebots - Begriff der Offensichtlichkeit - ...

  • rechtsportal.de

    BBauG (1979) § 155b Abs. 2 S. 2
    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 33
  • NJW 1982, 591
  • DVBl 1982, 354
  • DVBl 1983, 1125
  • DÖV 1982, 280
  • BauR 1981, 535
  • ZfBR 1981, 286
 
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Wird zitiert von ... (430)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    Dieses Gebot betrifft sowohl den Abwägungsvorgang als auch das Abwägungsergebnis (vgl. dazu Urteil des Senatsvom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [312/313] unter Hinweis auf dasUrteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - BVerwGE 41, 67 [71] und weitere Entscheidungen des Senats).

    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - (a.a.O. S. 320) darauf hingewiesen, daß sich "häufig mit letzter Sicherheit nicht wird klären lassen, was ein Gemeinderat und was seine einzelnen Mitglieder im entscheidenden Zeitpunkt wirklich erwogen und abgewogen haben.

    Auch hierauf hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Juli 1974 (a.a.O. S. 313) - freilich auch insoweit von einem anderen Ansatz her - hingewiesen, wenn es dort heißt, der Gesetzgeber könne sich "in dem einen oder anderen Zusammenhang" darauf beschränken, "lediglich das Ergebnis eines Planungsvorganges einer bestimmten Bindung zu unterwerfen.

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    Dieses Gebot betrifft sowohl den Abwägungsvorgang als auch das Abwägungsergebnis (vgl. dazu Urteil des Senatsvom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [312/313] unter Hinweis auf dasUrteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 14.71 - BVerwGE 41, 67 [71] und weitere Entscheidungen des Senats).

    Es ist Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Gebots; denn das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG gebietet für alle Planungen eine "gerechte Abwägung" der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Interessen (Urteil des Senats vom 20. Oktober 1972 a.a.O. S. 68 ff. mit weiteren Rechtspr.-Nachw.).

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvL 9/79
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    So lehnt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, auf die Motive oder Vorstellungen der an einem Abstimmungsverfahren über ein Gesetz teilnehmenden Abgeordneten abzuheben; es hält beispielsweise allein die Frage für maßgebend, ob Gesetze objektiv gegen Art. 3 GG verstoßen, nicht aber, ob den Abgeordneten subjektiv Willkür vorzuwerfen ist (vgl. z.B. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 54, 1 [26/27]; vgl. ferner auch BVerfGE 44, 308 [BVerfG 10.05.1977 - 2 BvR 705/75] [320] zur Bedeutung des Abstimmungsverfahrens in einer parlamentarischen Demokratie).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    So lehnt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, auf die Motive oder Vorstellungen der an einem Abstimmungsverfahren über ein Gesetz teilnehmenden Abgeordneten abzuheben; es hält beispielsweise allein die Frage für maßgebend, ob Gesetze objektiv gegen Art. 3 GG verstoßen, nicht aber, ob den Abgeordneten subjektiv Willkür vorzuwerfen ist (vgl. z.B. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 54, 1 [26/27]; vgl. ferner auch BVerfGE 44, 308 [BVerfG 10.05.1977 - 2 BvR 705/75] [320] zur Bedeutung des Abstimmungsverfahrens in einer parlamentarischen Demokratie).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    So lehnt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, auf die Motive oder Vorstellungen der an einem Abstimmungsverfahren über ein Gesetz teilnehmenden Abgeordneten abzuheben; es hält beispielsweise allein die Frage für maßgebend, ob Gesetze objektiv gegen Art. 3 GG verstoßen, nicht aber, ob den Abgeordneten subjektiv Willkür vorzuwerfen ist (vgl. z.B. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 54, 1 [26/27]; vgl. ferner auch BVerfGE 44, 308 [BVerfG 10.05.1977 - 2 BvR 705/75] [320] zur Bedeutung des Abstimmungsverfahrens in einer parlamentarischen Demokratie).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    So lehnt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, auf die Motive oder Vorstellungen der an einem Abstimmungsverfahren über ein Gesetz teilnehmenden Abgeordneten abzuheben; es hält beispielsweise allein die Frage für maßgebend, ob Gesetze objektiv gegen Art. 3 GG verstoßen, nicht aber, ob den Abgeordneten subjektiv Willkür vorzuwerfen ist (vgl. z.B. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 54, 1 [26/27]; vgl. ferner auch BVerfGE 44, 308 [BVerfG 10.05.1977 - 2 BvR 705/75] [320] zur Bedeutung des Abstimmungsverfahrens in einer parlamentarischen Demokratie).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    So lehnt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, auf die Motive oder Vorstellungen der an einem Abstimmungsverfahren über ein Gesetz teilnehmenden Abgeordneten abzuheben; es hält beispielsweise allein die Frage für maßgebend, ob Gesetze objektiv gegen Art. 3 GG verstoßen, nicht aber, ob den Abgeordneten subjektiv Willkür vorzuwerfen ist (vgl. z.B. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 54, 1 [26/27]; vgl. ferner auch BVerfGE 44, 308 [BVerfG 10.05.1977 - 2 BvR 705/75] [320] zur Bedeutung des Abstimmungsverfahrens in einer parlamentarischen Demokratie).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1980 - 10a NE 36/79

    Bebauungsplan; Wirksamkeit; Gültigkeit; Abwägung; Abwägungsfehler; Festsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
    Das hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt (so im Ergebnis auch OVG Münster in BauR 1980, 531 [532] und in NJW 1981, 1466 und OVG Bremen in ZfBR 1981, 97, ferner Dolde in NJW 1980, 1657 und Söfker in ZfBR 1981, 60 [64]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Die Offensichtlichkeit ergibt sich daraus, dass die Mängel ohne weiteres nach Aktenlage ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Senat erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 ).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Eine derartige konkrete Möglichkeit ist dann zu bejahen, wenn sich der Planungsträger - wie hier - von einem unzutreffend angenommenen Belang hat leiten lassen und andere Belange, die das Abwägungsergebnis rechtfertigen könnten, weder im Planungsverfahren angesprochen noch sonst ersichtlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 ).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der in Betracht kommenden Erkenntnismittel die Möglichkeit abzeichnet, dass der Verfahrensmangel von Einfluss auf das Ergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 - zu § 155b Abs. 2 Satz 2 BBauG -).
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