Rechtsprechung
BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei dauernder Anstaltsunterbringung - Wesen der Beihilfe und Gewährungsvoraussetzungen - Verhältnis der Fürsorgepflicht zur Alimentationspflicht - Festsetzung der Höhe einer Beihilfe - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.07.1979 - 329 I 78
- VGH Bayern, 30.07.1980 - 24.B - 1879/79
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Papierfundstellen
- BVerwGE 64, 333
- NVwZ 1982, 627
- DVBl 1982, 791
- DÖV 1982, 1033
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71
Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Die Entscheidung des Berufungsgerichts beruhe aber auf einer Rechtsauffassung, die bei der Bestimmung der Grenzen der am Alimentationsgrundsatz zu orientierenden Fürsorgepflicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 6.73 - [BVerwGE 45, 172 ff.] undvom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 2]) abweiche.Die Überleitung ist - entsprechend den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Kriterien (Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 2]; BVerwGE 41, 115 [116]) - rechtswirksam.
Auch künftige Ansprüche sind überleitungsfähig, weil sich die Wirkung der Überleitung auf die Zukunft bezieht (Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]).
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem bereits zitierten Urteil vom 16. Dezember 1976 (a.a.O.) unter Zusammenfassung der Rechtsprechung das Verhältnis der Dienst- und Versorgungsbezüge einerseits und der Beihilfe andererseits wie folgt umschrieben:.
Deshalb ist es grundsätzlich unangebracht, neben den zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs gewährten Dienst- und Versorgungsbezügen die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe als beihilfefähig zu berücksichtigen (BVerwGE 22, 160 [162 f.];Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]).
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl.Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] undvom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet.
In diesem Fall kann der Beihilfeberechtigte erwarten, daß er in dem Umfang zusätzliche Beihilfe erhält, wie er sie bei einer ihm möglichen Versicherung im Rahmen der Nr. 13 Abs. 6 BhV hätte erhalten können (vgl. dazu auchUrteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]).
Diese Erwägung bezog sich nur auf die besonderen Umstände des damals zur Entscheidung anstehenden Einzelfalles, wie in der Entscheidung vom 16. Dezember 1976 (a.a.O.) dargelegt worden ist; sie ist keinesfalls als Grundsatz auf andere Fälle einer dauernden Anstaltsunterbringung zu übertragen.
Das Recht auf Gebührenfreiheit nach § 188 VwGO steht dem Kläger nicht zu (vgl. hierzu Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 -).
- BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73
Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe - …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Zwar sei es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem solchen Fall geboten, die Beihilfe für die Jahre 1975 und 1976 zumindest so weit zu erhöhen, daß dem Beigeladenen Versorgungsbezüge in einer Höhe verblieben wären, die es ihm gestattet hätten, auch seine persönlichen Bedürfnisse im vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 45, 172) umschriebenen Maßstab zu befriedigen.Die Entscheidung des Berufungsgerichts beruhe aber auf einer Rechtsauffassung, die bei der Bestimmung der Grenzen der am Alimentationsgrundsatz zu orientierenden Fürsorgepflicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 6.73 - [BVerwGE 45, 172 ff.] undvom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 2]) abweiche.
Auch wenn die Kosten von Unterkunft und Verpflegung des unheilbar Kranken nicht alle persönlichen Lebensbedürfnisse umfassen (BVerwGE 45, 172 [181]), so sind doch die Einsparungen durch den fehlenden Hausstand von entscheidender Bedeutung.
Nur bei zeitlich begrenztem Aufenthalt ist es angemessen und vertretbar, zu den vollen (bzw. bei Alleinstehenden um 20 v.H. gekürzten) Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung eine Beihilfe zu gewähren (BVerwGE 45, 172 [181]).
Auch wenn die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei den dauernd in Anstalten untergebrachten unheilbar Kranken nicht "regelmäßig" die "ganzen persönlichen Lebensbedürfnisse" ausmachen (BVerwGE 45, 172 [181]), so fallen doch die häuslichen Ersparnisse entscheidend ins Gewicht.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinerEntscheidung vom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 6.73 - (…a.a.O.) zur Mindesthöhe der Beihilfeleistungen einer Beihilfeberechtigten bei Dauerunterbringung in einer psychiatrischen Anstalt ausgeführt, der Beamte und seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen sollten nicht auf die Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein.
Soweit sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. Mai 1974 - BVerwG 2 C 6.73 - (BVerwGE 45, 172) etwas anderen ergeben sollte, wird daran nicht festgehalten.
- BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Sie werden aus besonderem Anlaß und zu einem bestimmten Zweck erbracht und sollen den Beamten und den Versorgungsempfänger in angemessenem Umfang von denjenigen Aufwendungen im Krankheits-, Geburts- und Todesfall freistellen, die nicht von der Besoldung bzw. der Versorgung gedeckt sind (BVerwGE 19, 48 [54]; 22, 160 [164 f.]).Diese Bestimmung berücksichtigt entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 160 [162 f., 170]) die Tatsache, daß ein dauernd zur Pflege untergebrachter unheilbar Kranker in der Regel - so auch im vorliegenden Fall - keinen privaten Hausstand neben seinem Anstaltsaufenthalt fortführt.
Deshalb ist es grundsätzlich unangebracht, neben den zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs gewährten Dienst- und Versorgungsbezügen die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe als beihilfefähig zu berücksichtigen (BVerwGE 22, 160 [162 f.];…Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79
Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Im Urteil des 6. Senats vom 18. Juni 1980 (BVerwGE 60, 212 ff. [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79] [217 f.]) ist weiter ausgeführt:.Der erkennende Senat hat in diesem Urteil ausgeführt, daß auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht allenfalls dann zurückgegriffen werden könne, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (in gleicher Weise auch das Urteil des 6. Senats vom 18. Juni 1980 [BVerwGE 60, 212 ff., 220 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]]).
Es ist auch grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, bei hinreichender Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften unter Berücksichtigung anderer beamtenrechtlicher Grundsätze (etwa des Alimentationsprinzips) zu von den Beihilfevorschriften abweichenden Ergebnissen zu gelangen (vgl. insoweit BVerwGE 60, 212 ff. [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79] [214 f.]).
- BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73
Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] undvom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auchBeschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).Dementsprechend finden sie ihre Rechtsgrundlage nicht in der Alimentierungspflicht des Dienstherrn, sondern - ihrem Leistungszweck entsprechend - in dessen Fürsorgepflicht (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 51, 193 [199 f.] mit weiteren Nachweisen; 57, 336 [337 f.]).
Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).
- BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70
Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Eine Beihilferegelung stellt keine Alimentierung im eigentlichen Sinne dar, sondern soll diese nur ergänzen (Urteile vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] undvom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - vgl. auchBeschluß vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 2 B 50.75 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 59]).Die Beihilfe ist keine Alimentierung im eigentlichen Sinn, sondern soll und kann die durch das Besoldungs- und Versorgungsrecht vorgegebene und der Gesetzesbindung unterliegende Alimentation nur in Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergänzen (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - [Buchholz 238.925 BhV Hessen Nr. 2] und BVerwGE 51, 193 [199 f.]).
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
In dem dieses Urteil bestätigenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 - (NJW 1981, 1998 f.) wird ebenfalls festgestellt, daß das gegenwärtige System der Beihilfegewährung nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört und nicht aus der zu diesen Grundsätzen zählenden Alimentationspflicht hergeleitet werden kann; die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder konkretisierten die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten für den Fall von Krankheiten, Geburt und Tod in dessen Familie.Dem Kläger steht ein Beihilfeanspruch in der Höhe zu, wie er sich aus der Anwendung der Beihilfevorschriften ergibt, wobei es nicht rechtsstaatswidrig ist, daß es sich vorliegend lediglich um Verwaltungsvorschriften und nicht um eine Rechtsverordnung handelt (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 - [a.a.O.] undvom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - [ZBR 1978, 37]).
- BVerwG, 03.09.1970 - II C 130.67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Die Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (BVerwGE 36, 53 [55]; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).Maßstab für die Gewährung von Beihilfen ist die am Alimentationsgrundsatz insoweit (lediglich) zu orientierende Fürsorgepflicht (BVerwGE 36, 53 [57]; 37, 57 [58]).
- BVerwG, 26.01.1978 - 2 C 48.75
Beihilfeanspruch auf Erstattung der Kosten für eine Familienhilfe - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Ferner läßt sich, worauf der erkennende Senatim Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 2 C 48.75 - (Buchholz 238.927 BVO NW Nr. 5) hingewiesen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch grundsätzlich nicht unmittelbar aus der Fürsorgepflicht herleiten, soweit Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Gewährung einer Beihilfe beschränken oder ausschließen. - BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 140.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Das ergibt sich aus folgendem: Unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalles (vgl.Urteile vom 28. November 1963 - BVerwG 8 C 140.63 - [Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3] undvom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]) sieht das zuletzt genannte Urteil die innere Legitimation für die Anerkennung eines besonderen Ausnahmefalles in den Fällen der vorliegenden Art gerade auch in dem Umstand, daß die Beihilfeberechtigten an einer dauernden Erkrankung leiden, für die sie wegen der Art der Erkrankung keine Selbstvorsorge treffen konnten, und daß daher eine Erhöhung nach Nr. 13 Abs. 6 BhV ausscheidet. - BVerwG, 10.12.1975 - 2 B 50.75
Anforderungen an die Darlegung der Rechtsgrundsätzlichkeit der Sache - …
- BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75
Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare …
- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung …
- BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
- BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer …
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
- BVerfG, 12.08.1977 - 2 BvR 1063/76
- BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
- BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67
Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche …
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
- BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76
Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt …
- BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72
Umfang der Rechte einer Krankenversicherung
- BVerwG, 10.08.1971 - VI C 136.67
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1447/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten; Voraussetzungen der …
vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46/81 -, juris, Rn. 33, unter Verweis auf die Fortführung seiner Rechtsprechung zum Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls durch Urteile vom 16. Dezember 1976 - 6 C 24.71 - und vom 28. November 1963 - 8 C 140.63 - vgl. auch Urteil des Senats vom 27. März 1973 - 1 A 478/72 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 1999 - 6 A 5362/98 -, juris, Rn. 15; Mohr/Sabolewski, Beihilfenrecht, Band I, LBS, Stand: April 2009, B I § 12 Anm. 10.vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46/81 -, juris, Rn. 33; vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - 6 C 24.71 -.
vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, z.B. Urteile vom 31. Januar 2002 - 2 C 1.01 -, ZBR 2002, 401 = DÖD 2002, 172 (…juris, Rn. 17), vom 10. Juni 1999 - 2 C 29.98 -, ZBR 2000, 46 = DÖD 2000, 39 (…juris, Rn. 21, 22), vom 21. Januar 1982 - 2 C 46/81 - juris, Rn. 28 f. -, ferner etwa Senatsurteile vom 26. November 2007 - 1 A 35/06 -, juris, und vom 24. Mai 2006 - 1 A 3706/04 -, juris.
vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1982 - 2 C 46/81 -, juris, Rn. 28 f., und vom 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 -, juris, Rn. 22 ff.
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Insbesondere ist die Fürsorgepflicht im Hinblick auf die Krankheitsvorsorge des Beamten grundsätzlich abschließend durch Beihilfevorschriften konkretisiert (vgl. Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - BVerwGE 60, 212 , vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333 und vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 29.98 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12 S. 3). - BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'
Auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann danach allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - [BVerwGE 60, 212, 220]; vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [BVerwGE 64, 333, 343 = Buchholz 237.1 Art. 86 Nr. 7]).Im übrigen gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der berücksichtigungsfähige körperlich oder geistig kranke Angehörige im Falle einer notwendigen dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [BVerwGE 80, 328, 333 f.]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 -, nicht veröffentlicht).
Insoweit handelt es sich nicht um "mindere" Ansprüche, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36. und 37.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1];… vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [aaO.]).
- VG Göttingen, 04.04.2002 - 3 A 3140/00
Alimentationsprinzip; Aufwendungen; Beihilfe ; Eigenanteilsberechnung; Einkommen; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der das Gericht folgt, ist die Beihilfe ihrem Wesen nach eine Hilfeleistung, die neben der zumutbaren Eigenbelastung des Beamten ergänzend und in angemessenem Umfang einzugreifen hat, um in einem durch die Fürsorgepflicht gebotenen Maß die wirtschaftliche Lage des Beamten oder der beihilfeberechtigten Familienmitglieder durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu erleichtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1982 - 2 C 46.81 -, BVerwGE 64, 333/335 m.w.N.).In Bezug auf die wirtschaftliche Lage der Beihilfeberechtigten in den Fällen der dauernden Unterbringung in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung wegen dauernder Pflegebedürftigkeit ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass ein dauernd zur Pflege untergebrachter alleinstehender Beihilfeberechtigter in der Regel - so auch im vorliegenden Fall - keinen privaten Hausstand neben seinem Aufenthalt in der Pflegeeinrichtung fortführt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1982, aaO S. 337).
Auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.6.1980 - 6 C 1979 -, BVerwGE 60, 212/220, bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 -, NJW 1981, 1998 f.; BVerwG, Urteil vom 21.1.1982 - 2 C 46.81 -, BVerwGE 64, 333/343; BVerwG, Urteil vom 30.6.1983 - 2 C 36, 37/81 -, NVwZ 1985, 417).
Vor dem Hintergrund der Einsparungen durch den fehlenden Hausstand der vollstationär untergebrachten Klägerin ist es entgegen ihrer Ansicht nicht rechtlich geboten - sondern vielmehr "grundsätzlich unangebracht" -, neben den zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs gewährten Versorgungsaufwendungen die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe als beihilfefähig zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1982 - 2 C 46.81 -, BVerwGE 64, 333/338).
Soweit die Beihilfevorschriften - wie hier - eine hinreichende generalisierende Konkretisierung der Fürsorgepflicht enthalten, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte, unter Berücksichtigung anderer beamtenrechtlicher Grundsätze, etwa des Alimentationsprinzips, zu von den Beihilfevorschriften abweichenden Ergebnissen zu gelangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1982, aaO S. 343).
- BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche …
Deshalb läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 BBG obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (z.B. BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ). - VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 535/05
Unzureichende Beihilfe für Beamte bei stationärem Heimaufenthalt
Wenn demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht offenbar der Frage, ob wegen verbleibender, durch die Beihilfe ungedeckter Kostenanteile von Pflegeaufwendungen ggf. ein Anspruch des Betroffenen auf Sozialhilfeleistungen besteht (oder geltend gemacht werden kann), eine mitentscheidende Bedeutung für die Bewertung zumisst, ob durch Leistungsbeschränkungen im Beihilfebereich entstehende Erstattungslücken ungeachtet der sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verpflichtungen hinzunehmen sind, Vgl. BVerwG, Urteile vom 24. August 1995 -2 C 7.94-, ZBR 1996, 46 = DÖD 1996, 260 und vom 21. Januar 1982 -2 C 46.81-, BVerwGE 64, 333; dem folgend Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14. September 2004 -5 LC 397/03-, BWV 2004, 273; a.A. aber etwa VG Lüneburg, Urteil vom 24. September 2003 -1 A 370/01-, Juris, vermag der Senat dem nicht zu folgen.Im vorliegenden Fall kommt im Sinne der Klägerin hinzu, dass die vom Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 21. Januar 1982 (2 C 46/81) unter Bezugnahme auf die Urteile vom 30. Mai 1974 (2 C 6.73) und vom 16. Dezember 1976 (6 C 24.71, FEVS 26, 184) geforderten besonderen Umstände des Einzelfalls für eine Nichtverweisung des Beamten auf Sozialhilfeleistungen vorliegen.
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …
Daraus folgt nicht, dass der Staat jegliche finanzielle Belastung der Familie auszugleichen hat (BVerfGE 28, 104 ; Senatsurteil vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333 ). - BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen - …
Dieses ist nicht Teil der dem Beamten zustehenden Alimentation im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, sondern stellt eine nach hiervon abweichenden Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn dar (BVerwGE 51, 193 ; 60, 88 ; 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).Auch wenn keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht, die gebotene Hilfe gerade in Form von Beihilfen zu erbringen (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ), so handelt es sich bei diesen Fürsorgeleistungen doch um Randzonen der Besoldung im materiellen Sinne (vgl. hierzu Schwegmann/Summer, BBesG, Einf. vor § 1 Rz 2, sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 2 E 32 b).
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99
Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig
vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 - u. a., BVerfGE 99, 300; Beschluss vom 22. März 1990 - 2 BvL 1/86, BVerfGE 81, 363; Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039, 1045/75, BVerfGE 44, 249; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1974 - II C 6.73 -, BVerwGE 45, 172 - Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333.vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46.81 -, BVerwGE 64, 333.
- BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85
Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung - …
Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Beihilfeanspruch grundsätzlich nicht unmittelbar aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden kann, soweit als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassene Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Gewährung einer Beihilfe beschränken oder ausschließen; auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann insoweit allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. etwa BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36 und 37.81 = DVBl. 1984, 429). - VG Düsseldorf, 18.12.2002 - 10 K 3271/02
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 22.05
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …
- VG Düsseldorf, 22.03.2002 - 10 L 3058/01
Zahlung und Festsetzung von Zuschüssen nach Maßgabe der Übergangsregelung der …
- VG Köln, 08.06.1998 - 15 K 6981/96
Ausgestaltung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn als Rechtsgrundlage für die …
- BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85
Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 16 KR 24/09
Sogenannter "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen …
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06
Kostendämpfungspauschale
- BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82
Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 10 A 10309/09
Beihilfe muss lückenlose Übernahme von Aufwendungen für künstliche Befruchtung …
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84
Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen
- BVerwG, 23.08.2010 - 2 B 13.10
Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Beihilfe (Zuschuss) zu pflegebedingten …
- BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte …
- BVerwG, 18.09.2007 - 2 B 27.07
Grundsätzliche Bedeutung von durch höchstrichterlicher Rechtsprechung geklärten …
- VGH Hessen, 22.11.2019 - 1 A 1271/16
Beihilfe für vollstationäre Plfege
- VG Gelsenkirchen, 12.11.2008 - 3 K 3818/06
Verletzung der Fürsorepflicht, Härtefallregelung, Begrenzung der Beihilfe bei …
- BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 10.97
Beihilfe (Beamte), Bemessungssatz bei Beitragszuschuß des …
- BVerwG, 28.11.1989 - 2 B 86.89
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Anstaltsunterbringung - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 6.16
Klage auf Gewährung weiterer Beihilfe; berücksichtigungsfähiger Angehöriger; …
- VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15
Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante …
- VG Köln, 27.10.2005 - 16 K 1035/02
Beihilfe zu den Aufwendungen eines Beamten für die Heimunterbringung seines …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 4 S 1885/02
Psychosoziale Betreuung psychisch Kranker kein Bestandteil der stationären Pflege …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1990 - 2 A 10048/90
Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Unterbringung in Altenheim; Körperliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 35/06
- OVG Niedersachsen, 25.06.2002 - 5 LB 3648/01
Anrechnung; Eigenbeteiligung; Grundgehalt; Heilfürsorge
- BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …
- BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86
Unterricht - Erfüllung der Schulpflicht - Heilpädagogische Behandlung - Beihilfe …
- BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 10/86
Leistungen einer privaten Krankheitskostenzusatzversicherung - Anspruch auf die …
- VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92
Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der …
- BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96
Beihilfe - Kosten dauernder Anstaltsunterbringung
- OVG Thüringen, 08.05.2018 - 2 KO 656/15
Beihilfe zu Aufwendungen für vollstationäre Pflege
- BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 10 A 10492/05
Beihilfefähigkeit einer Familien- und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt
- VG Gelsenkirchen, 26.01.2005 - 1 K 4864/01
Sabbatjahr, Rücknahme, Fürsorge, Freistellung, Besoldung
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 47.84
Beihilfeanspruch eines Beamten - Zahnärztliche Leistungen - Materialkosten - …
- BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 507/94
Klage auf Zahlung von Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung seines …
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
- VG Regensburg, 28.04.2008 - RO 8 K 07.00678
Beihilfefähigkeit stationärer Pflegeaufwendungen nach dem Grad der …
- BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 460/94
Beihilfeanspruch für die Unterbringung eines volljährigen behinderten Kindes in …
- BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.86
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 46.84
Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen für zahnprothetische Leistungen unter …
- VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04
Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung; …
- BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 07.03.1995 - 5 B 96.94
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90
Krankenhilfe als Sachleistung für Beamte nach dem Sozialhilfegesetz (BSHG)
- BVerwG, 04.08.1983 - 2 B 69.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beihilfen …
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
- VG Saarlouis, 01.02.2013 - 6 K 102/13
Beihilfe zu krankheitsbedingten Fahrtkosten im Einzugsgebiet des Wohnorts mit …
- BVerwG, 03.04.1996 - 2 B 45.96
Frage nach der Freistellung von der Versicherungspflicht eines Beamten von der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92
Spinocerebellare Ataxie; Beihilfefähigkeit eines Rollstuhlzuggerätes
- BVerwG, 17.02.1986 - 2 B 52.85
Beihilfefähigkeit der Kosten für die Unterbringung in einem Einbettzimmer - Rüge …
- BVerwG, 06.12.1985 - 2 ER 215.85
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VG Saarlouis, 01.02.2013 - 6 K 79/12
Beihilfe zu krankheitsbedingten Fahrtkosten im Einzugsgebiet des Wohnortes mit …
- VG Gelsenkirchen, 18.04.2008 - 3 K 3273/06
Zuschuss zu Pflegeaufwendungen nach den Richtlinien der Krankenversorgung des …
- BVerwG, 16.03.2000 - 2 B 16.00
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als …
- OVG Bremen, 15.12.1999 - 2 A 112/99
Zum Anspruch auf Beihilfe für ein Elektromobil
- VG Köln, 08.04.2005 - 19 K 3329/03
Beihilferechtliche Ausgestaltung der Erstattung von Aufwendungen für einen …
- BVerwG, 16.02.1984 - 2 B 179.82
Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von Ersatz für Sachschäden eines …
- BVerwG, 04.08.1983 - 2 B 70.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beihilfen …
- VG Augsburg, 06.11.2014 - Au 2 K 14.701
Eine Refertilisation (operative Wiederherstellung der Samenleiter, die zuvor …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.07.1995 - 3 L 799/94
Kosten; Häusliche Pflege; Beihilfevorschrift; Dienstherr; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 2 A 11514/93
Kind eines Beihilfeberechtigten; Beihilfegewährung; Aufwendungsersatzanspruch ; …
- BVerwG, 28.07.1982 - 2 B 69.81
Berücksichtigung von Unterschieden zwischen Erstattungsleistungen und …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1993 - 3 L 89/93
Krankenhilfe; Beihilfeberechtigter; Sozialhilfeträger; Beihilfe; Eigenanteil
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 6 S 1294/90
Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern: Gleichartigkeit von Hilfe …
- BVerwG, 16.05.1991 - 2 A 3.89
Auslagenerstattung in Disziplinarverfahren - Disziplinarrechtliche …
- VG Köln, 26.06.2006 - 19 K 4187/05
- VG Regensburg, 25.11.1998 - RO 1 K 96.1430
Anspruch auf Neubescheidung eines Beihilfeantrags nach der Allgemeinen …
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1990 - 4 S 66/89
Ermäßigung des Beihilfebemessungssatzes trotz Verzicht auf Beitragszuschuß
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 809/01
Beihilfe; Fürsorgepflicht; Heilhilfsberufe; Logopäden; Sprachheilpädagogen; …