Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,335
BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80 (https://dejure.org/1982,335)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1982 - 6 C 126.80 (https://dejure.org/1982,335)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1982 - 6 C 126.80 (https://dejure.org/1982,335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

"Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..."

"... Zur Beurteilung der Taten anderer müßte ich deren Gewissen kennen", Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, Recht auf Kriegsdienstverweigerung setzt eine absolute Gewissensentscheidung voraus, der Verweigerer muß fremde Tötungen für genauso verwerflich halten wie eigene

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewissensfreiheit - Kriegsdienstverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 369
  • NVwZ 1982, 675
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 21.75

    Notwehrähnliche und nothilfeähnliche Situationen im Kriege - Billigung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Der jetzt für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat des Bundesverwaltungsgerichts geht ebenfalls in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß mit dem Wehrpflichtigen die Frage erörtert werden kann, wie er den soldatischen Einsatz anderer - etwa in einem Verteidigungskrieg zur Verringerung der Zahl der menschlichen Opfer - beurteilt; auch er hat aber betont, überzeitliche, jedermann verpflichtende Wertvorstellungen brauchten der Entscheidung des Kriegsdienstverweigerers nicht zugrunde zu liegen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87] sowie vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 21.75 -).
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Empfindet der Wehrpflichtige dieses Gebot als derart bindend und unüberwindlich, daß er - gleichviel, aus welchen Motiven diese Bindung bei ihm erwachsen ist - innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden nehmen würde, wenn er ihm zuwiderhandeln würde, dann liegt darin die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe (vgl. BVerwGE 41, 53 [55] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Für die rechtliche Würdigung der Bekundungen des Klägers ist von den Begriffen des Gewissens und der Gewissensentscheidung auszugehen, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45, insbesondere 54, 55) entwickelt worden sind.
  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 89.80

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Ihre Auffassung, das Verwaltungsgericht hätte vor seiner "einseitigen Interpretation" die Aufklärung des Sachverhalts "bis an die Grenze des Zumutbaren versuchen müssen", verkennt, daß für die Beurteilung einer Aufklärungsrüge die materiellrechtliche Auffassung des Tatsachengerichts maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 89.80 -).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 183.80

    Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit der Waffe - Verwaltungsgerichtliches

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Um solche Anhaltspunkte gewinnen zu können, bedarf es in aller Regel der Befragung des Antragstellers - im gerichtlichen Verfahren im Wege der förmlichen Parteivernehmung (vgl. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 183.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 122]) -, bei der auch zu ermitteln ist, ob der geltend gemachten Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen eine geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer setzt die Feststellung konkreter Anhaltspunkte aufgrund der persönlichen Entwicklung und der Motivation der Entscheidungsbildung des Wehrpflichtigen voraus (vgl. BVerwGE 55, 217).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Nach der Zusammenfassung im Urteil des Senats vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 62, dort insoweit nicht abgedruckt) besteht das Gewissen in einer im Innern vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 19.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 23) zwar betont, das Grundgesetz nehme zum alleinigen Maßstab der Berechtigung zur Kriegsdienstverweigerung die persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen, die er für seine Person und in seiner jeweiligen Lage getroffen habe.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73

    Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80
    Der jetzt für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige erkennende Senat des Bundesverwaltungsgerichts geht ebenfalls in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß mit dem Wehrpflichtigen die Frage erörtert werden kann, wie er den soldatischen Einsatz anderer - etwa in einem Verteidigungskrieg zur Verringerung der Zahl der menschlichen Opfer - beurteilt; auch er hat aber betont, überzeitliche, jedermann verpflichtende Wertvorstellungen brauchten der Entscheidung des Kriegsdienstverweigerers nicht zugrunde zu liegen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87] sowie vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 21.75 -).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Der vom EuGH entwickelte Maßstab, dass die Befolgung einer bestimmten religiösen Praxis zur Wahrung der religiösen Identität besonders wichtig ist, setzt nach dem Verständnis des Senats nicht voraus, dass der Betroffene innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden nehmen würde, wenn er auf eine entsprechende Praktizierung seines Glauben verzichten müsste (vgl. zu den strengeren Maßstäben der Rechtsprechung zur Gewissensnot von Kriegsdienstverweigerern: Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - BVerwGE 64, 369 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Der vom EuGH entwickelte Maßstab, dass die Befolgung einer bestimmten religiösen Praxis zur Wahrung der religiösen Identität besonders wichtig ist, setzt nach dem Verständnis des Senats nicht voraus, dass der Betroffene innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden nehmen würde, wenn er auf eine entsprechende Praktizierung seines Glauben verzichten müsste (vgl. zu den strengeren Maßstäben der Rechtsprechung zur Gewissensnot von Kriegsdienstverweigerern: Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - BVerwGE 64, 369 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.1986 - 6 B 217.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben, weil das angefochtene Urteil nicht von den mit der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87 = MDR 1976, 79), vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 21.75 - und vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369 = NVwZ 1982, 675 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126) abweicht.

    Mit dieser Auffassung weicht das Verwaltungsgericht weder von den Urteilen vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (a.a.O.) und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 21.75 - noch von dem Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (a.a.O.) ab.

    In seinem von der Beschwerde ebenfalls angeführten, vom Verwaltungsgericht ersichtlich zugrunde gelegten Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (a.a.O.) hat der Senat in Fortsetzung jener früheren Rechtsprechung ausgeführt, daß derjenige, der sich aufgrund einer geistigen Auseinandersetzung mit den Problemen des Kriegsdienstes und seiner inneren Überzeugung von Recht und Unrecht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe verpflichtet fühlt, auch imstande sein muß, die ihn verpflichtenden Vorstellungen für die Beurteilung des Verhaltens anderer heranzuziehen.

    Diese bereits in den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 2. Juli 1975 und vom 10. Dezember 1975 angelegte und in dem Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (a.a.O.) weitergeführte Auffassung ist durch das Urteil des Senats vom 11. März 1985 - BVerwG 6 C 9.84 - (NVwZ 1985, 493 = BWV 1985, 206) bei anderer Fallgestaltung bestätigt und im einzelnen präzisiert worden.

  • BVerwG, 11.03.1985 - 6 C 9.84

    Gewissensfreiheit - Wehrdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Religiöse

    Der Anerkennung eines religiös motivierten Antragstellers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen steht nicht notwendig entgegen, daß er den Wehrdienst anderer achtet oder respektiert (im Anschluß an BVerwGE 64, 369).

    Das Verwaltungsgericht hat die Revision gegen dieses Urteil wegen Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369) hinsichtlich der Frage der Beurteilung des Verhaltens anderer Wehrpflichtiger zugelassen.

    Dies gilt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und der Revision auch hinsichtlich des Urteils des Senats vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126 - NVwZ 1982, 675).

  • BVerwG, 11.04.1983 - 6 B 110.82

    Divergenzrüge bei Abweichen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils von einer

    Mit dieser Auffassung weicht das Verwaltungsgericht weder von dem Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 87) noch von dem Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126) ab.

    In seinem von der Beschwerde ebenfalls angeführten, vom Verwaltungsgericht ersichtlich zugrunde gelegten Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (a.a.O.) hat der Senat in Fortsetzung jener früheren Rechtsprechung ausgeführt, daß derjenige, der sich.

  • BVerwG, 26.03.1984 - 6 B 107.83

    Anforderungen an die Begründung einer Gewissensentscheidung gegen den

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts beruht nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung auf einer Abweichung von dem darin und auch in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 -(BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126).

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 (BVerwGE 64, 369 [BVerwG 01.02.1982 - BVerwG 6 C 126.80]) kann nicht zweifelhaft sein, daß Voraussetzung der Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG nicht in jedem Falle ist, daß der Kriegsdienstverweigerer die Mitwirkung anderer Personen an einem Verteidigungskrieg mißbilligt und daß es auf die hierzu von einem Verwaltungsgericht aufgeworfenen Fragen nicht nur eine "richtige" mit der Annahme einer Gewissensentscheidung zu vereinbarende Antwort geben kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2023 - 4 A 2467/15

    Gefahr einer Einzelverfolgung als Voraussetzung eines Anspruch auf Zuerkennung

    Der vom EuGH entwickelte Maßstab, dass die Befolgung einer bestimmten religiösen Praxis zur Wahrung der religiösen Identität besonders wichtig ist, setzt nach dem Verständnis des Senats nicht voraus, dass der Betroffene innerlich zerbrechen oder jedenfalls schweren seelischen Schaden nehmen würde, wenn er auf eine entsprechende Praktizierung seines Glauben verzichten müsste (vgl. zu den strengeren Maßstäben der Rechtsprechung zur Gewissensnot von Kriegsdienstverweigerern: Urteil vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - BVerwGE 64, 369 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als

    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369, 373 f.) ab.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 6 CB 81.83

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenz eines Urteils von der Rechtsprechung

    Das gilt nicht nur für das Urteil des Senats vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126) hinsichtlich des Erfordernisses, "daß der Wehrpflichtige das Töten von Menschen durch Menschen nicht nur aus moralischen und ethischen Erwägungen mißbilligt, sondern es grundsätzlich und ... ohne Einschränkung als sittlich verwerflich empfindet", sondern gleichermaßen für das Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 100), wonach ein Kriegsdienstverweigerer nicht zu einer Tätigkeit - und zwar im Rahmen der Streitkräfte - bereit sein darf, "die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einsatz von Waffen steht".
  • BVerwG, 07.07.1989 - 6 C 3.88

    Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, obwohl

    Sowohl in dem erwähntenUrteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 202.73 - als auch in seiner weiteren Rechtsprechung insbesondere zur Beurteilung des Verhaltens anderer durch einen Kriegsdienstverweigerer (vgl.Urteile vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - <BVerwGE 64, 369 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 126> undvom 11. März 1985 - BVerwG 6 C 9.84 - <NVwZ 1985, 493> sowieBeschluß vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 6 B 128.84 - ) ist der Senat von den Begriffen des Gewissens und der Gewissensentscheidung ausgegangen, wie sie vom Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45, insbesondere 54, 55) entwickelt worden sind.
  • BVerwG, 30.05.1990 - 6 C 7.88

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Leistung des Kriegsdienstes mit der

  • BVerwG, 26.01.1988 - 6 B 1.87

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Kriegsdienstverweigerung aus

  • VG Göttingen, 27.11.2014 - 2 A 885/13

    Ahmadi; Ahmadiyya; religiöse Verfolgung; Flüchtlingseigenschaft

  • BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Zweifeln an der

  • BVerwG, 13.11.1984 - 6 CB 59.83

    Gewissensentscheidung gegen das Töten im Kriege - Auseinandersetzung mit den

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 B 81.84

    Annahme einer gefestigten Gewissensentscheidung hinsichtlich einer

  • BVerwG, 11.02.1985 - 6 CB 125.83

    Voraussetzungen der Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 22.02.1983 - 6 B 18.83

    Missbilligung des Tötens von Menschen durch Menschen aus moralischen und

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 B 86.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 B 52.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

  • BVerwG, 16.08.1984 - 6 CB 92.83

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Annerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 42.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensmängel als

  • BVerwG, 21.12.1983 - 6 B 29.83

    Beweis der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 21.10.1982 - 6 B 51.82

    Kriegsdienstverweigerung eines Wehrpflichtigen aus Gewissensgründen -

  • BVerwG, 13.09.1982 - 6 C 191.81

    Voraussetzungen für den Erfolg der Rüge mangelnder Sachaufklärung - Zulässigkeit

  • BVerwG, 19.02.1982 - 6 B 67.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Schwerin, 23.01.2020 - 15 A 1428/18

    Asyl - Russische Föderation; Zeugen Jehovas

  • VG Oldenburg, 23.06.2017 - 3 A 93/16
  • VG Saarlouis, 27.04.2010 - 2 K 186/09

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 08.06.1984 - 6 B 122.83

    Bedeutung eines ökologisch humanitär begründeten Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 B 47.83

    Befürwortung des Verteidigungskriegs durch einen Kriegsdienstverweigerer -

  • VG Schwerin, 12.12.2019 - 15 A 1847/17

    Verfolgung von Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation

  • BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen einer Gewissensentscheidung gegen

  • BVerwG, 23.11.1987 - 6 B 40.87

    Verurteilung eines Berufssoldaten in der Bundeswehr oder einer Tätigkeit in der

  • BVerwG, 05.03.1984 - 6 B 117.83

    Grundlagen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

  • VG Hamburg, 10.09.2013 - 10 W 312/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • VG Hamburg, 30.07.2013 - 10 W 71/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach fünfjähriger Dienstzeit in der

  • VG Hamburg, 02.07.2013 - 10 W 57/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach siebenjähriger Dienstzeit in der

  • VG Hamburg, 28.05.2013 - 10 W 52/13

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht