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   BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81   

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https://dejure.org/1982,467
BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81 (https://dejure.org/1982,467)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1982 - 1 C 3.81 (https://dejure.org/1982,467)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1982 - 1 C 3.81 (https://dejure.org/1982,467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 12
  • NJW 1982, 2834 (Ls.)
  • NVwZ 1982, 559
  • DVBl 1982, 699
  • DÖV 1982, 902
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81
    Wie der Senat in dem gleichzeitig entschiedenen Rechtsstreit 1 C 20.78 herausgestellt hat, ist es der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses, den Hintermann in den gewerberechtlichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht aber, den Strohmann daraus zu entlassen.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81
    Durch die in dem Rechtsstreit ... ./. ... - 1 CB 2.81 - getroffenen Feststellungen ist das Vorliegen von Tatsachen erwiesen, die die Unzuverlässigkeit des Hintermannes H. in bezug auf das Gewerbe dartun, dessen Ausübung durch die angefochtene Verfügung untersagt worden ist.
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    In der Rechtsprechung ist der Strohmann auch als jederzeit steuerbare Marionette bezeichnet worden, die von dem "Hintermann" vorgeschoben wird, um zwecks Täuschung des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs die wahren faktisch-wirtschaftlichen Machtverhältnisse zu verschleiern (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 3.81 - BVerwGE 65, 12 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 39, S. 23 = GewArch 1982, 334).

    Dabei liegt der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses darin, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht darin, den Strohmann daraus zu entlassen (Urteile vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - und - BVerwG 1 C 3.81 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Demgemäß hat der beschließende Senat z.B. bei einem Strohmannverhältnis neben dem Hintermann auch den Strohmann als möglichen Adressaten einer Untersagungsverfügung angesehen (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 3.81 -, BVerwGE 65, 12 ).
  • VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00

    Strohmannverhältnis

    Dafür spricht das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1982 (- BVerwG 1 C 3.81 - BVerwGE 65, 12 f. = GewArch 1982, 334).
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