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   BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79   

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https://dejure.org/1982,364
BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79 (https://dejure.org/1982,364)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1982 - 6 C 95.79 (https://dejure.org/1982,364)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1982 - 6 C 95.79 (https://dejure.org/1982,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 184
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
    Dazu hat der erkennende Senat im Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 6 C 8.77 - ausgeführt:.

    Anders als in dem von dem erkennenden Senat durch Urteil vom 24. Februar 1982 - BVerwG 6 C 8.77 - entschiedenen Fall hat der Kläger die Sterilisation nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch nicht an sich vornehmen lassen, un damit einer krankhaften Veränderung seiner eigenen körperlichen oder psychischen Funktionen oder der seiner Ehefrau zu begegnen.

  • BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79

    Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
    Diesen Grundsatz hat der erkennende Senat in dem Urteil BVerwGE 60, 88 (91 f.) wie folgt erläutert:.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
    In dem für die rechtliche Beurteilung maßgebenden Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. dazu BVerwGE 21, 264 [265 f.]), d.i. der Tag, an dem der Eingriff beim Kläger vorgenommen wurde (Nr. 3 Abs. 5 Satz 2 BhV), waren die Kosten einer nicht rechtswidrigen Sterilisation, wie sie der Kläger an sich hat vornehmen lassen, noch nicht beihilfefähig.
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72

    Umfang der Rechte einer Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
    Die Auslegung und Anwendung der Beihilfevorschriften unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der revisionsgerichtlichen Prüfung in gleichen Umfang wie die revisibler Rechtsnormen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17] m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    13 1. Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfen verlangt werden (vgl. Urteile vom 28. Juni 1965 BVerwG 8 C 80.64 BVerwGE 21, 264 und vom 24. März 1982 BVerwG 6 C 95.79 BVerwGE 65, 184 ).
  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Beihilferechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, zu beurteilen (stRspr, vgl. Urteile vom 28. Juni 1965 - BVerwG 8 C 80.64 - BVerwGE 21, 264 = Buchholz 238.91 Nr. 12 Abs. 1 BhV Nr. 1 S. 2 ff., vom 24. März 1982 - BVerwG 6 C 95.79 - BVerwGE 65, 184 = Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 6 S. 10 und vom 30. April 2009 - BVerwG 2 C 127.07 - Buchholz 270 § 12 BhV Nr. 3 Rn. 7).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Das alles entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z. B. BVerwGE 36, 45 (52 f.) [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 65, 188 (196 f. [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]); 74, 165 (166, 168)).
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