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BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79 |
Lokalrandalierer
§ 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis, Einstellung des Anlaßstrafverfahrens steht der Anfertigung und Aufbewahrung der erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht entgegen
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erkennungsdienst - Kriminalpolizei - Aufbewahrung - Unterlagen - Lichtbilder - Fingerabdrücke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 81b Alt. 2
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.04.1977 - IV VG 1470/76
- OVG Hamburg, 12.04.1979 - Bf II 81/77
- BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79
Papierfundstellen
- BVerwGE 66, 202
- NJW 1983, 1338
- MDR 1983, 607
- DÖV 1983, 381
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei
Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79
Im Gegensatz zur Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59]; 26, 169) [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]handele es sich bei einer Klage der vorliegenden Art nicht um eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage, sondern um eine Anfechtungsklage, nämlich um die Anfechtung einer andauernden belastenden Maßnahme.Diese Vorschrift regelt nicht nur die Voraussetzungen für die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen; aus ihr ergeben sich gleichzeitig auch die Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal aufgenommene Unterlagen aufzubewahren (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170]).
Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten durch § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [170]).
Entsprechend dieser gesetzlichen Zweckbestimmung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81 b 2. Alternative StPO bemißt sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).
Liegen dahin gehende Anhaltspunkte nicht (mehr) vor, so ist die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen oder die Aufbewahrung bereits erhobener Unterlagen nicht (mehr) zulässig (BVerwGE 26, 169 [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66] [171]).
- BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei
Auszug aus BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79
Im Gegensatz zur Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59]; 26, 169) [BVerwG 09.02.1967 - I C 57/66]handele es sich bei einer Klage der vorliegenden Art nicht um eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage, sondern um eine Anfechtungsklage, nämlich um die Anfechtung einer andauernden belastenden Maßnahme.Entsprechend dieser gesetzlichen Zweckbestimmung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach § 81 b 2. Alternative StPO bemißt sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anläßlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, daß der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und daß die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (BVerwGE 11, 181 [BVerwG 25.10.1960 - I C 63/59] [183]; 26, 169 [171 f.]).
- VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung …
Dies ist der Fall, wenn der festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Kläger auf ähnliche oder andere Weise erneut einer Straftat verdächtigt werden könnte und die angefertigten Unterlagen die infolgedessen eingeleiteten Ermittlungen fördern könnten (BVerwG…, Urteil vom 23. November 2005 - 6 C 2/05 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, juris, Rn. 29 m.w.N.; SächsOVG…, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 3 D 33/15 -, BeckRS 2015, 51246, Rn. 10; OVG RP, Beschluss vom 17. November 2001 - 11 B 11859/00 -, NVwZ-RR 2001, 238).Dazu zählen insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Kläger im anlassgebenden Verfahren zur Last gelegten Tat, seine Persönlichkeit sowie die Berücksichtigung des Zeitraums in dem der Kläger nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79 -, juris, Rn. 29).
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 32) diene die Erhebung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach § 81b Alt. 2 StPO nicht der Aufklärung eines konkreten Strafverfahrens, sondern - ähnlich wie die Bildaufzeichnung nach § 8 Abs. 3, Abs. 1 Satz 3 HmbPolDVG - der vorsorgenden Bereitstellung sächlicher Hilfsmittel für die Strafaufklärung. - BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
a) Die weitere Speicherung und Verwendung in Strafermittlungsverfahren gewonnener Daten zur Verhütung oder Verfolgung künftiger Straftaten steht der Unschuldsvermutung grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Betroffene rechtskräftig freigesprochen worden ist, sofern die Verdachtsmomente dadurch nicht ausgeräumt sind (…vgl. BVerwG, DÖV 1973, S. 752 f. zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; BVerwGE 66, 202 zur Aufbewahrung nach Verfahrenseinstellung;… ebenso BVerwG, DÖV 1990, S. 117;… Bäumler, Polizeiliche Informationsverarbeitung, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Rn. 547 f. und 673 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 1 S 350/11
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b 2. Alt. StPO
Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 - a.a.O. S. 199 und - 1 C 114.79 - BVerwGE 66, 202 ;… Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 - a.a.O.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2015 - 3 L 146/13
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
Es hängt von einer Würdigung der gesamten Umstände des einzelnen Falles ab, ob wegen der Einstellung von Strafverfahren, die gegen den Betroffenen gerichtet waren, die Anfertigung oder Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen nicht mehr notwendig ist (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 114/79 -, BVerwGE 66, 202, juris Rn. 30).Bei der gerichtlichen Überprüfung der im Rahmen der Anordnung nach § 81b 2. Alt. StPO zu treffenden Prognose geht die Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v.19.10.1982 - 1 C 114/79 -, BVerwGE 66, 202-206; OVG Bautzen, B. v. 29.01.2010 - 3 D 91/08 -, juris;… siehe auch Rachor in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E Rn. 413 f.), der sich der Senat angeschlossen hat (OVG M-V, Beschl. v. 04.03.2003 - 3 M 30/03 -, juris; Beschl. v. 16.02.2015 - 3 O 96/14 -, unveröffentlicht; Beschl. v. 08.04.2014 - 3 O 15/14 -, unveröffentlicht), von dem Grundsatz aus, dass die gerichtliche Kontrolle der Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahme sich darauf beschränkt, ob die nach kriminalistischer Erfahrung anzustellende Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist; hierfür sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehrungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkt für die Annahme heranzuziehen, ob er künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtigter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden darf.
- OLG Hamm, 12.09.2018 - 15 W 229/18
Befugnis der Polizei zur zwangsweisen Vorführung des Beschuldigten zur …
Ihre Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung in kriminalpolizeilichen Sammlungen dient nach ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung vielmehr - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten nach § 163 StPO zugewiesen sind (vgl. BVerwG NJW 2006, 1225; BVerwG NJW 1983, 772; BVerwG NJW 1983, 1338, 1339). - VG Freiburg, 17.10.2013 - 4 K 2191/12
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Ladendiebstahls; …
Die Erforderlichkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen bemisst sich danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1982 - 1 C 114/79 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, juris; Urteil vom 07.03.2007 - 1 S 1170/05 - jew. m.w.N.). - BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86
Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung
Das fällt ebensowenig in den Bereich der Strafrechtspflege wie die Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen (BVerwGE 26, 169 ; 66, 192 ; 66, 202 ) oder von Handakten der Kriminalpolizei (BVerwGE 69, 192 ). - VGH Baden-Württemberg, 29.05.2008 - 1 S 1503/07
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Besitzes kinderpornographischer …
Als gesetzliche Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bemisst sich die Notwendigkeit der Anfertigung und Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (stRspr. des BVerwG, vgl. Urteile vom 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192 und - 1 C 114.79 -, BVerwGE 66, 202 ; vom 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, NJW 2006, 1225 ). - BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88
Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung
Ob wegen der Einstellung von Strafverfahren, die gegen den Betroffenen gerichtet waren, die Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen nach den dargelegten Maßstäben nicht mehr notwendig ist, hängt von einer Würdigung der gesamten Umstände des einzelnen Falls ab (BVerwGE 66, 202 ). - VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von …
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise - …
- OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05
Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der …
- BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84
Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG
- VG Neustadt, 21.05.2013 - 5 K 969/12
Anspruch auf Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen; …
- BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89
Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen
- VG Neustadt, 18.09.2017 - 5 K 889/16
Gewicht des öffentlichen Interesses an der Durchführung erkennungsdienstlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 16 B 174/12
Anspruch auf Auskunftserteilung über in den letzten fünf Jahren aus den …
- BVerwG, 28.06.1988 - 1 ER 222.87
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Beiordnung eines …
- VG Saarlouis, 05.11.2018 - 6 L 1139/18
Erkennungsdienstliche Maßnahmen; rechtswidrige Anordnung
- VGH Bayern, 03.04.2013 - 10 C 11.1967
Prozesskostenhilfe; Löschungsanspruch; erkennungsdienstliche Unterlagen; …
- VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89
Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als …
- VGH Bayern, 23.06.1997 - 24 B 95.3734
erkennungsdienstliche Unterlagen - Beleidigungsdelikte - § 81b StPO, zur …
- VG Braunschweig, 23.05.2007 - 5 A 14/06
Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen und Wiederholungsgefahr im Falle …
- VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 971/16
Anwendbarkeit der StPO § 81 b Alt 2; Anordnung von erkennungsdienstlichen …
- VG Augsburg, 27.11.2008 - Au 5 K 08.547
Erkennungsdienstliche Behandlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - 5 A 479/09
- VG Gießen, 29.04.2002 - 10 E 141/01
Umgang mit erkennungsdienstlichen Daten - Speicherung in Dateien des BKA
- VG Frankfurt/Main, 18.09.2001 - 5 E 4040/99
- OLG Celle, 16.04.2012 - 2 VAs 2/12
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über die Rechtmäßigkeit einer auf …
- VG Düsseldorf, 08.06.2009 - 18 K 2265/09
- VG Würzburg, 17.11.2005 - W 5 K 04.1421
Polizeirecht: Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen
- VG Düsseldorf, 22.04.2003 - 18 K 6475/00
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Vernichtung …
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90
Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei
- VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen
- VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06
Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten; …
- VG Würzburg, 29.10.2015 - W 5 K 14.1307
Anspruch auf Löschung polizeilich gespeicherter Daten
- VG Köln, 14.05.2009 - 20 K 1861/08
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Vorwurfs des Betruges …
- VG Würzburg, 04.08.2016 - W 5 K 15.606
Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen
- VG Würzburg, 29.10.2015 - W 5 K 14.950
Anspruch auf Löschung polizeilich gespeicherter Daten
- VGH Bayern, 29.08.2023 - 10 ZB 22.2650
Klage auf Löschung von Daten im Kriminalaktennachweis
- VG Berlin, 12.01.2017 - 1 K 174.15
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen trotz Einstellung des strafrechtlichen …
- VG Köln, 20.11.2008 - 20 K 3088/08
- OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, Erkennungsdienstliches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - 5 A 2432/02
Aufbewahrung von erkennungsdienstlichen Unterlagen ; Art und Bedeutung des …
- VG Minden, 30.06.2008 - 11 K 1153/08
- VG Minden, 12.04.2007 - 11 K 103/07
Zulässige erkennungsdienstliche Behandlung eines Lehrers
- VG Berlin, 11.09.2020 - 1 K 230.18
Löschung von polizeilich gespeicherten personenbezogenen Daten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - 5 A 2516/12
Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen bei zwischenzeitlich eingeleiteten …
- VG Mainz, 13.09.2010 - 1 L 774/10
Vorbeugende erkennungsdienstliche Maßnahmen gegenüber Jugendlichem
- VG Köln, 26.05.2008 - 20 K 2797/07
Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen gem. § 81 b Alt. 2 Strafprozessordnung …
- VG Köln, 14.04.2008 - 20 K 1503/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2002 - 5 A 3690/01
Anspruch eines Beschuldigten auf Vernichtung von erkennungsdienstlichen …
- VG Minden, 06.11.1997 - 2 K 3602/96
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zur vorbeugenden …
- BVerwG, 02.07.1997 - 1 B 179.96
Zulassung der Revision aufgrund der Abweichung von der …
- VG Köln, 02.04.2009 - 20 K 625/08
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.03.2003 - 3 M 30/03
Voraussetzungen der erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten mittels …
- VG Köln, 28.01.2010 - 20 K 7887/08
Aufhebung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Bemessung der Notwendigkeit der …
- VG Minden, 30.06.2008 - 11 K 578/08
Anfechtung der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung des Klägers; …
- VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98
Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach der Durchführung …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1987 - 1 S 90/86
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen trotz Einstellung des …
- VG Köln, 02.05.2013 - 20 K 3268/12
Erforderlichkeit eines unmittelbaren Zweckzusammenhangs zwischen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 5 E 434/10
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung beim Verdacht der Beteiligung …
- VG Minden, 29.06.2009 - 11 K 3588/08
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach einer …
- VG Minden, 20.02.2008 - 11 K 40/08
- VG Minden, 09.02.2000 - 2 L 55/00
Rechtmäßigkeit der Anordung einer erkennungsdienstlichen Behandlung und einer …
- VG Minden, 17.07.2002 - 11 K 1663/01
Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1996 - 5 E 982/96
Maßnahme einer Justizbehörde auf dem Gebiet der Strafrechtspflege
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.1987 - 1 S 2624/86
Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen bei Restverdacht
- VG Berlin, 04.11.2013 - 1 K 410.11
Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen
- VG Köln, 19.06.2008 - 20 K 2866/07
Vornahme exhibitionistischer Handlungen in einer Blockhaussauna des Kombibades …
- VGH Bayern, 27.03.2000 - 24 ZB 00.351
Polizeirecht: Vernichtung kriminalpolizeilich erhobener personenbezogener Daten …
- VG Minden, 30.12.1999 - 2 L 1672/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung einer erkennungsdienstlichen …
- VG Würzburg, 16.07.2008 - W 5 K 08.766
Erkennungsdienstliche Unterlagen; Löschung
- VG Koblenz, 18.03.2004 - 3 L 288/04
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Verfügung; Bestehen …
- VG Minden, 25.10.2002 - 11 L 1226/02
- VG Mainz, 17.08.2006 - 1 K 899/05