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   BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81   

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https://dejure.org/1982,38
BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81 (https://dejure.org/1982,38)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1982 - 9 C 74.81 (https://dejure.org/1982,38)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1982 - 9 C 74.81 (https://dejure.org/1982,38)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Asylgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 28; VwGO § 86 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 237
 
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Wird zitiert von ... (361)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.03.1981 - 9 CB 363.80

    Asylbeschleunigungsgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Garantie des gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Zur örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylrechtsstreitigkeiten (im Anschluß an Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).

    Die Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, wonach sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylsachen nach dem mit behördlicher Zustimmung bezogenen Wohnsitz des Klägers richtet, ist entgegen der Auffassung der Kläger mit höherrangigem Recht vereinbar, da eine vermeidbare Ungenauigkeit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) nicht gegeben und im übrigen eine gezielte Einflußnahme der Behörden auf den Gerichtsstand von Asylbewerbern nicht zu befürchten ist (st. Rspr.; vgl. z.B. Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht im Hinblick auf die vom Asylbewerber angeführten eigenen Asylgründe (im Anschluß an Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).

    Die Mitwirkungspflicht eines Asylbewerbers hat das Bundesverwaltungsgericht, wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, dahin konkretisiert, daß dieser unter Angabe genauer Einzelheiten einen Sachverhalt zu schildern hat, der seine Verfolgungsfurcht für den Fall der Rückkehr begründet (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).

  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Hingegen findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, dis ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 88.80

    Verfahrensrüge wegen einer Überraschungsentscheidung als Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlaßte Nachforschungen darüber einzutreten, ob vielleicht irgend ein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluß sein könnte (Beschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Hingegen findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, dis ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Daß eine drohende Zwangsrekrutierung durch eine Palästinenserorganisation unabhängig von der Einstellung des Asylbewerbers politischen Charakter annehmen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich anerkannt (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] [125]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81
    Hingegen findet die Amtsermittlungspflicht, wie die Regelung in § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz VwGO erweist, ihre Grenze an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, dis ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (Beschluß vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9; Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122; Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Das BSG hat in verschiedenen Zusammenhängen auf die Grenzen der Amtsermittlungspflicht hingewiesen, die sich nicht auf Gegenstände erstreckt, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (BSGE 78, 207, 213 = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; BSGE 81, 259, 263 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5; BSGE 87, 132, 138 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10; vgl auch BVerwGE 66, 237 f).
  • VGH Bayern, 28.03.2024 - 24 B 22.31108

    Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigter, Gefahr

    Dieser Maßstab ist nur sachgerecht für die Kontrolle behördlicher Entscheidungen im nationalen Asylverfahren (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.1990 - 9 C 91.89 - juris Rn. 12 f.; BVerwG, U.v. 23.11.1982 - 9 C 74.81 - juris Rn. 9; s.a. Bühs, ZAR 2018, 424 ff. m.w.N.), nicht aber im Rahmen vom Entscheidungen anlässlich von anderweitig gewährtem Schutz durch einen Mitgliedstaat.
  • VG München, 18.09.2013 - M 18 K 13.2256

    Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet nicht dazu, in nicht durch entsprechendes substantiiertes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste Nachforschungen darüber einzutreten, ob nicht ein bisher nicht entdeckter Umstand auf die Rechtmäßigkeit des zu beurteilenden Verwaltungshandelns von Einfluss sein könnte (BVerwG, U.v. 23.11.1982 - 9 C 74/81 - juris Rn. 8).
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