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   BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82   

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BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82 (https://dejure.org/1982,380)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1982 - 9 C 167.82 (https://dejure.org/1982,380)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1982 - 9 C 167.82 (https://dejure.org/1982,380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ablehnung des Asylantrages - Rechtsmittelfrist - Pflichten des Rechtsanwaltes - Rechtsbehelfsanfrage - Einmaliger Benachrichtigungsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 28; VwGO § 60

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 240
  • NJW 1983, 1280 (Ls.)
  • MDR 1983, 604
  • DÖV 1983, 248
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
    Die statthafte (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5) Revision ist frist- und formgerecht eingelegt.

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81

    Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
    Ein solches Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist nach § 85 Abs. 2 ZPO gemäß der Verweisung in § 173 VwGO im Verwaltungsstreitverfahren auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten der betroffenen Partei zurechenbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120, mit weiteren Nachweisen).

    Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, daß seine Mitteilungen den Mandanten zuverlässig und rechtzeitig erreichen (vgl. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - a.a.O.).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
    Dieses Grundrecht verbürgt den substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, gewährleistet einen Instanzenzug aber ebensowenig wie das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 41, 23 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75] [26], ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
    Ein solches Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist nach § 85 Abs. 2 ZPO gemäß der Verweisung in § 173 VwGO im Verwaltungsstreitverfahren auch bei Anwendung von § 60 VwGO in Asylrechtsstreitigkeiten der betroffenen Partei zurechenbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.02.1972 - VI B 50.71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe der Beschwerdeschrift am

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
    Mit Recht hat die Vorinstanz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO abgelehnt, weil nach den vorgetragenen Tatsachen zur Rechtfertigung der Verspätung ein Verschulden der Prozeßbevollmächtigten des Klägers nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1972 - BVerwG 6 B 50.71 - VerwRspr. 24, 767 = DÖV 1972, 798).
  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 167.82
    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O.).
  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 3464/88

    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden durch unterlassene Rückfrage bei Mandanten

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist das Verschulden eines Bevollmächtigten gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO dem vertretenen Beteiligten wie eigenes Verschulden zuzurechnen (Kopp, VwGO, § 60 Rn. 15; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 60 Rn. 3; Eyermann/Fröhler, VwGO, § 60 Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 -- 9 C 488.81 -- in Buchholz 310 § 60 Nr. 120; BVerwGE 66, 240; st. Rspr.).

    In der Rechtsprechung ist jedoch auch anerkannt, daß es zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts gehört, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, daß die Mitteilungen den Mandanten zuverlässig erreichen (BVerwGE 66, 240; BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 -- 9 C 488.81 -- in Buchholz 310 § 60 Nr. 120).

    Eine Pflicht zum Tätigwerden in Form einer nochmaligen Benachrichtigung des Mandanten bzw. in Form einer Rückfrage wird in der Rechtsprechung dann bejaht, wenn der Anwalt erkennen mußte, daß sein erstes Schreiben den Mandanten nicht erreicht hat, bzw. wenn nach den Umständen des Falles eine Antwort seitens des Mandanten zu erwarten ist (BVerwGE 66, 240; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluß vom 8. November 1982 -- 11 A 76/82 --, a.a.O.; VG Saarland, Beschluß vom 28. November 1983 -- 6 F 75/83 --, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1983 - 9 C 1122.81

    Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der unter den genannten Voraussetzungen bestimmte Ausschluß der Berufung verletzt Art. 19 Abs. 4 GG nicht, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (z.B. durch Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 167.82 - insoweit nicht abgedruckt in DÖV 1983, 248) festgestellt hat.

    Als offensichtlich unzulässig wertet der Senat in sinngemäßer Anwendung der in der Rechtsprechung zur offensichtlichen Unbegründetheit entwickelten Grundsätze (Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1) eine Klage dann, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - a.a.O. und Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 167.82 - a.a.O.).

    Gerade mit Rücksicht darauf, daß regelmäßig eine Reaktion des Mandanten auf Benachrichtigungen der hier vorliegenden Art durch seinen Rechtsanwalt zu erwarten ist, und auf die bei Ausländern nicht selten auftretenden Schwierigkeiten bei der Postzustellung darf der Anwalt es nicht bei einem einmaligen Benachrichtigungsversuch bewenden lassen; er ist vielmehr gehalten, bei dem Mandanten gegebenenfalls nochmals und nicht nur mit einfachem Brief Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Weise zu vergewissern, ob dieser eine Weiterverfolgung seiner Rechte wünscht (Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 167.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Diese dem Landesrecht zuzuordnenden Fragen, die eine Zurückverweisung an das Oberverwaltungsgericht erforderlich machen könnten, kann der Senat gemäß § 173 VwGO, § 565 Abs. 4 ZPO prüfen (s. BVerwGE 19, 204 [212]; BVerwGE 66, 240 [248]).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 8/00 R

    Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dem steht nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entgegen, nach der in Asylverfahren die Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist grundsätzlich nicht auf (unverschuldeten) Hinderungsgründen iS des § 60 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beruht, wenn der Prozeßbevollmächtigte des Asylbewerbers bei einem Verfahren, wie es auch der Prozeßbevollmächtigte des Klägers gewählt hat, von der Einlegung des Rechtsbehelfs absieht, obwohl er nach der ihm erteilten Prozeßvollmacht auch ohne besondere Weisung zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozeßhandlungen ermächtigt war (BVerwGE 66, 240 ff; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 137).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - 19 A 4945/18

    Unzulässigkeit einer nicht rechtzeitig eingelegten Berufung im

    BVerwG, Urteile vom 23. November 1982 - 9 C 167.82 -, BVerwGE 66, 240, juris, Rn. 8, und vom 24. November 1981 - 9 C 488.81 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 120, juris, Rn. 14.

    BVerwG, Urteil vom 23. November 1982, a. a. O., Rn. 8; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 5 C 16.04 -, juris, Rn. 3.

  • BVerwG, 19.10.2004 - 5 C 16.04

    Erlöschen des Anspruches auf -; Erlöschen des Anspruches auf Kostenersatz bei zu

    Dort gilt "gerade mit Rücksicht darauf, dass regelmäßig eine Reaktion des Mandanten auf Benachrichtigungen der hier vorliegenden Art durch seinen Rechtsanwalt zu erwarten ist, und auf die bei Ausländern nicht selten auftretenden Schwierigkeiten bei der Postzustellung", dass der Anwalt es nicht bei einem einmaligen Benachrichtigungsversuch bewenden lassen darf, sondern gehalten ist, "bei dem Mandanten gegebenenfalls nochmals, und nicht nur mit einfachem Brief Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Weise zu vergewissern, ob dieser eine Weiterverfolgung seiner Rechte wünscht" (Urteil vom 23. November 1982 BVerwG 9 C 167.82 ; vgl. auch Beschluss vom 8. März 1984 BVerwG 9 B 15 204.82 ).
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 156/08

    Keine Pflicht des Rechtsanwalts zur besonderen Ausgangskontrolle beim

    Dort gilt, dass der Anwalt es nicht bei einem einmaligen Benachrichtigungsversuch bewenden lassen darf, sondern gehalten ist, bei dem Mandanten gegebenenfalls nochmals, und nicht nur mit einfachem Brief Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Weise zu vergewissern, ob dieser eine Weiterverfolgung seiner Rechte wünscht (BVerwGE 66, 240; BVerwG, Beschluss 19.10.2004 - 5 C 16/04 - , zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 28.02.1996 - 3 KO 160/94

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Wiedereinsetzung; Sorgfaltspflichten eines

    Diese Pflicht gebietet ein Tätigwerden in Form einer Rückfrage dann, wenn der Anwalt erkennen muß, daß sein erstes Schreiben den Mandanten nicht erreicht hat, bzw. wenn nach den Umständen des Falles eine Antwort seitens des Mandanten zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 23. November 1982, BVerwGE 66, 240 [241]; OVG Koblenz, Beschluß vom 8. November 1982, NJW 1983, 1509; VGH Kassel, Urteil vom 13. März 1991, NJW 1991, 2099).

    nochmals und nicht nur mit einfachem Brief Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Wiese zu vergewissern, ob dieser eine Weiterverfolgung seiner Rechte wünscht (BVerwG, Urteil vom 23. November 1982, a.a.O.; Beschluß vom 8. März 1984, DVBl. 1984, 781 [782]).

  • VGH Hessen, 02.11.1987 - 12 TH 1518/87

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist im Aussetzungsverfahren -

    Denn jedenfalls waren die Bevollmächtigten des Antragstellers nicht ohne Verschulden verhindert, die Antragsfrist des § 10 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG einzuhalten, und deren Verschulden muß sich der Antragsteller gem. § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (BVerfG, B. v. 20. April 1982, BVerfGE 60, 253, 288 = EZAR 610 Nr. 14; BVerwG, U. v. 23. November 1982, BVerwGE 66, 240, 241).

    Er ist dann gehalten, entweder nochmals - und nicht nur mit einfachem Brief - Rückfrage zu halten oder sich auf sonstige Weise zu vergewissern, ob sein Mandant eine Weiterverfolgung seiner Rechte wünscht (BVerwG, U. v. 23. November 1982, BVerwGE 66, 240, 241).

  • VG Düsseldorf, 05.06.2019 - 18 K 4489/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Sorgfaltspflicht Rechtsanwalt Zustellung

    Vielmehr ist ein schuldhaftes Verhalten des Prozessbevollmächtigten zu 1. des Klägers festzustellen, welches sich der Kläger auch im Asylverfahren, BVerwG, Urteil vom 23. November 1982 - 9 C 167/82 -, juris, Rn. 8, gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss.

    BVerwG, Urteil vom 23. November 1982 - 9 C 167/82 -, juris, Rn. 8.

  • BVerwG, 26.09.2016 - 2 B 39.16

    Wirkung des Antrags auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

  • BFH, 07.12.1995 - III R 12/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bestimmung der von einem Steuerberater

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 16a D 16.2092

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Disziplinarsache

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1992 - 3 L 414/91

    Kirchliche Gerichtsbarkeit; Versorgungsrechtlicher Anspruch; Dienstrechtliche

  • VGH Bayern, 26.07.2018 - 16b D 18.1459

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - keine Rückfrage nach elektronischer

  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 28.91

    Anwendbarkeit von § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) bei der Durchsetzung

  • BVerwG, 03.10.1985 - 9 B 320.85

    Schwierigkeiten bei der Postzustellung wegen Wohnsitzwechsels -

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 B 15012.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.05.1983 - 9 C 999.81

    Anspruch auf Asyl - Nichtzulassung der Revision

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 11 A 493/21

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - 4 A 4764/19

    Asylrecht

  • BVerwG, 02.12.1993 - 9 B 529.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises - Verschulden des Prozessbevollmächtigte an

  • BVerwG, 13.10.1987 - 1 B 127.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 2 ZB 11.1171

    Wiedereinsetzungsantrag; Benachrichtigung des Mandanten

  • VGH Bayern, 18.05.2011 - 10 ZB 10.1957

    Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2000 - 18 B 1285/00

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für den Zulassungsantrag bzgl. eines

  • BVerwG, 09.05.1995 - 9 B 85.95

    Zurechnung von Verschulden des Bevollmächtigten an den Vertretenen in

  • BVerwG, 28.03.1984 - 9 B 10057.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.11.1982 - 9 B 3084.82

    Ausgestaltung der Geltung der allgemeinen Regeln bzgl. des Verfahrens über die

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 1 LA 4173/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei mündlicher Verhandlung im Asylrechtsstreit

  • VG Gießen, 10.10.1995 - 1 E 16080/93

    Nichteinhaltung der Klagebegründungsfrist im Asylprozeß kann Schluß auf fehlendes

  • VG München, 24.02.2016 - M 17 S 16.30293

    Unzulässiger Antrag wegen Versäumung der Antragsfrist nach § 36 Abs. 3 S. 1 AsylG

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 44/08
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