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   BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80   

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BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80 (https://dejure.org/1982,167)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1982 - 1 C 136.80 (https://dejure.org/1982,167)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1982 - 1 C 136.80 (https://dejure.org/1982,167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 29
  • NJW 1982, 2742
  • MDR 1983, 431
  • NVwZ 1983, 38 (Ls.)
  • DVBl 1982, 844
  • DVBl 1983, 748
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Für diese Interpretation spricht schließlich auch das völkerrechtliche Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (vgl. Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 84 - NVwZ 1982, 117 = InfAuslR 1981, 291).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - (a.a.O.) entschieden, daß diese Vergünstigung nicht für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gilt.

    Aus Art. 45 Abs. 1 der Akte, nach dem die Anwendung der Art. 7 bis 9 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 (ABl.EG Nr. L 257 S. 2) nicht aufgeschoben ist, ergibt sich, daß die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften bereits ab 1. Januar 1981 auf die griechischen Staatsangehörigen anwendbar sind, denen zu diesem Zeitpunkt der Aufenthalt als Arbeitnehmer gestattet war (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1981 - 1 B 71.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Dementsprechend gilt die Freizügigkeit übrigens auch nicht für griechische Staatsangehörige, die vor dem 1. Januar 1981 zu Recht ausgewiesen, aber wegen des Anfechtungsprozesses noch nicht abgeschoben wurden (Beschluß vom 26. Juni 1981 - BVerwG 1 B 71.81 -).
  • BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54

    Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Dem steht nicht entgegen, daß dem Bedürftigen in erster Linie um seiner selbst Willen Hilfe gewährt wird (BVerwGE 1, 159 [160 ff.]) und daß der Sozialhilfebezug ein legales Verhalten darstellt, dadurch wird nicht ausgeschlossen, daß in der Mittellosigkeit, der auf Kosten der Allgemeinheit abgeholfen werden muß, ein ordnungswidriger Zustand im Sinne eines Niederlassungsvertrages liegt.
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 33.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ermessen der Ausländerbehörde hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 1 C 33.69 - (Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 1) betont hat, verwendet der Vertrag insoweit Klauseln, die auch das in einem zeitlichen Zusammenhang mit ihm geschaffene und u.a. für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Griechenland geltende Europäische Niederlassungsabkommen kennt.
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen den Eltern und ihren Kindern (BVerfGE 48, 327 [339]; Beschluß vom 10. November 1931 - 1 BvR 894/78 - NVwZ 1982, 187 [188]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Das Rechtsstaatsprinzip einschließlich der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung müssen bei ihrer Anwendung gewahrt bleiben (BVerwGE 59, 104 [106]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Es ist grundsätzlich durch den Gesetzgeber zu konkretisieren und bietet insbesondere dann keine unmittelbare Grundlage für Rechtsansprüche, wenn diese mit erheblichen Lasten für die Allgemeinheit verbunden sind (vgl. BVerwGE 42, 148 [157]).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Ein solcher kann z.B. zu verneinen sein, wenn der Ausländer nur in geringem Maße, insbesondere nur vorübergehend auf Sozialhilfe angewiesen ist oder wenn ihm ein grundrechtliches Schutzgebot zur Seite steht wie Art. 6 Abs. 1 oder Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerwGE 60, 126 [132 f.]; Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 22 [S. 6] = NJW 1981, 2653).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Für einen aufenthaltsrechtlichen Schutz setzt sie aber u.a. voraus, daß tatsächlich ein hinreichend enges Familienband besteht (Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - FamRZ 1982, 596 [598]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80
    Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen den Eltern und ihren Kindern (BVerfGE 48, 327 [339]; Beschluß vom 10. November 1931 - 1 BvR 894/78 - NVwZ 1982, 187 [188]).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) -

  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

  • Drs-Bund, 24.11.1955 - BT-Drs II/1882
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    bb) Bei der Bedeutung, die dem Sozialhilfebezug für ausländerrechtliche Entscheidungen zukommt (§ 10 Abs. 1 Nr. 10 AuslG 1965 § 7 Abs. 2 Nr. 1, § 46 Nr. 6 AuslG 1990; vgl. zur Rechtslage nach altem Recht BVerwGE 66, 29 (31 f.) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]; Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43), ist es nicht zu beanstanden, daß die Ausländerbehörde hier die Versagung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblich auf diesen Umstand gestützt hat.

    Zu Lasten des Klägers fällt ins Gewicht, daß sein Sozialhilfebezug bereits seit 1981 andauert, also nicht nur vorübergehender Natur ist (BVerwGE 66, 29 (31) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]) und eine Änderung dieses Umstandes nach Lage der Dinge nicht mehr zu erwarten ist.

    Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen den Eltern und ihren Kindern (Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 1 C 136.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 37 S. 71 m. w. N., insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 66, 29), nicht auf die in Deutschland lebenden Geschwister des Klägers.

    Er reicht insoweit über den durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Personenkreis hinaus (Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 1 C 136.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 37 S. 72, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 66, 29).

    Die im Ausländergesetz eröffnete Möglichkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Sozialhilfebezugs auf nicht absehbare Zeit erfüllt die Voraussetzungen für den Eingriff (vgl. Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 1 C 136.80 - a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß gemäß Art. 2 Abs. 1 NV auch nach mehr als fünfjährigem ordnungsmäßigen Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis anders als für die Ausweisung (vgl. Art. 2 Abs. 3 NV) der einfache Verstoß gegen die öffentliche Ordnung genügt (BVerwGE 64, 13 (22) [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]) und dieser Verstoß in der dauernden Inanspruchnahme von Sozialhilfe liegen kann (BVerwGE 66, 29 (36 f.) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]).

    (3) Das Europäische Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955 (BGBl. 1959 II S. 997/1965 II S. 1099) - ENA - gewährt, wie sich insbesondere aus Art. 1 bis 3 ENA ergibt, keinen über den deutsch/griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag hinausreichenden aufenthaltsrechtlichen Schutz (BVerwGE 66, 29 (37) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats, an der er festhält, schränkt daher das Rückschaffungsverbot in Art. 6 Abs. a EFA die Gründe, aus welchen eine weitere Aufenthaltserlaubnis versagt werden darf, weder unmittelbar noch mittelbar ein (BVerwGE 66, 29 (33 ff.) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Dabei hat die Behörde auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Auskunftsverweigerung so einleuchtend darzulegen, daß das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 (307 f.) [BVerwG 03.10.1974 - I WB 1/74]; 66, 39 (44) [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80]; 66, 233 (236) [BVerwG 28.10.1982 - 5 C 9/82]; 74, 115 (120) [BVerwG 21.03.1986 - 4 C 48/82]; 75, 1 (9) [BVerwG 19.08.1986 - 1 C 7/85]), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen.
  • VG Hamburg, 29.11.2010 - 11 K 1998/09

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Die Nichtverlängerung eines Aufenthalttitels fällt bereits nicht in den Anwendungsbereich des Abkommens, da die Nichtverlängerung keine Rückschaffung im Sinne von Art. 6 des Abkommens ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1982 - 1 C 136/80 m.w.N.; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, Nr. 5.0.3, 5.1.2.1, BR-Drs. 669/09).

    Die Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels wegen des nicht gesicherten Lebensunterhaltes widerspricht regelmäßig nicht dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt. v. 24.6.1982 - 1 C 136/80).

    Im Übrigen stellt hier die Nichtverlängerung eines Aufenthaltstitels wegen des nicht gesicherten Lebensunterhaltes einen zulässigen und notwendigen Eingriff nach Art. 8 Abs. 2 MRK dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1982 - 1 C 136/80).

    Dabei wurde zur Konkretisierung des § 2 AuslG 1965 auf die Ausweisungsgrunde des § 10 Abs. 1 AuslG 1965 zurückgegriffen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1982 - 1 C 136/80).

    Dies genügte grundsätzlich um eine Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik anzunehmen und einen Titel zu versagen (BVerwG, Urt. v. 24.6.1982 - 1 C 136/80).

    Da das Rechtsstaatsprinzip einschließlich der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sowie die Grundrechte und die in ihnen verkörperte Wertordnung bei der Anwendung des AuslG gewahrt bleiben musste, war eine Güter- und Interessenabwägung erforderlich, wenn ein anderer öffentlicher Belang für den Aufenthalt des Ausländers sprach (BVerwG, Urt. v. 24.6.1982 - 1 C 136/80; Urt. v. 13.11.1979 - I C 12.75).

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