Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1983 - 6 P 93.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1326
BVerwG, 14.01.1983 - 6 P 93.78 (https://dejure.org/1983,1326)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1983 - 6 P 93.78 (https://dejure.org/1983,1326)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1983 - 6 P 93.78 (https://dejure.org/1983,1326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinderat - Beteiligungspflichtige Angelegenheiten - Personalrat - Erörterungsrecht - Beteiligungsrecht - Bürgermeister - Mitbestimmungsverfahren - Mitwirkungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Der Gemeinderat ist zwar keine Dienststelle, weil er keine Beschäftigten i.S. des LPVG B-W hat (BVerwGE 66, 347, 348).

    Wenn mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, hat er sie bereits in diesem Stadium dem Personalrat mitzuteilen und die erforderliche Zustimmung zu beantragen (BVerwGE 66, 347, 351).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - PL 15 S 1260/19

    Personalvertretungsrechtliche Verpflichtung zwischen Klinikumsvorstand und

    Ebenso hat der Personalrat mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm gegenüber sowohl seine allgemeinen Aufgaben wahrzunehmen als auch seine Beteiligungsrechte auszuüben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.01.1983 - 6 P 93.78 -, Juris Rn. 18).

    Auch das oberste Organ ist - anders als die oberste Dienstbehörde im gestuften Verfahren - schon, weil es keine eigenen Beschäftigten im Sinne des § 4 LPVG haben kann, keine eigene Dienststelle im Sinne des Landespersonalvertretungsrechts (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.01.1983 - 6 P 93.78 -, Juris für den Gemeinderat).

    Damit bleiben aber auch Maßnahmen, über die der Vorstand als Kollegialorgan selbst entscheidet, personalvertretungsrechtlich grundsätzlich Maßnahmen des Klinikums als Dienststelle, die durch ihren Dienststellenleiter vertreten wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.01.1983 - 6 P 93.78 -, Juris für den Gemeinderat).

    Bedenkt man insoweit, dass der Personalrat in den Entscheidungsprozess des obersten Organs nicht eingebunden ist, ist unschwer erkennbar, dass der Gesetzgeber in der nicht gestuften Verwaltung der Mitbestimmung auch bei Kollegialentscheidungen dadurch in besonderer Weise Rechnung tragen wollte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.01.1983 - 6 P 93.78 -, Juris), dass vor Anrufung der Einigungsstelle grundsätzlich noch ein Einigungsversuch zwischen dem Personalrat und dem obersten Organ selbst erfolgt.

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 4/15

    Benehmen; Beschlussvorlage; Beteiligung; Hauptverwaltungsbeamter; Personalrat;

    Damit ist dieser die Möglichkeit gegeben, sich mit der beabsichtigten Maßnahme zu befassen und sich darüber schlüssig zu werden, ob sie sie billigt oder ablehnt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.01.1983 - 6 P 93.78 -, juris, Rdnr. 24).

    Auf diese Weise wird eine wirksame und sachgerechte Ausübung des Beteiligungsrechtes sowie eine umfassende Information des zur Entscheidung berufenen Organs sichergestellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.01.1983, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschl. v. 18.09.2008 - PL 9 B 264/05).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

    Der Gemeinderat ist zwar keine Dienststelle, weil er keine Beschäftigten i.S. des LPVG B-W hat (BVerwGE 66, 347, 348) [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78].

    Wenn mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, hat er sie bereits in diesem Stadium dem Personalrat mitzuteilen und die erforderliche Zustimmung zu beantragen (BVerwGE 66, 347, 351) [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78].

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Der Gemeinderat ist zwar keine Dienststelle, weil er keine Beschäftigten i.S. des LPVG B-W hat (BVerwGE 66, 347, 348) [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78].

    Wenn mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, hat er sie bereits in diesem Stadium dem Personalrat mitzuteilen und die erforderliche Zustimmung zu beantragen (BVerwGE 66, 347, 351) [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78].

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Der Gemeinderat ist zwar keine Dienststelle, weil er keine Beschäftigten i.S. des LPVG B-W hat (BVerwGE 66, 347, 348) [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78].

    Wenn mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, hat er sie bereits in diesem Stadium dem Personalrat mitzuteilen und die erforderliche Zustimmung zu beantragen (BVerwGE 66, 347, 351) [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78].

  • OVG Saarland, 17.04.2008 - 5 B 190/08

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkung; gemeindlicher Antrag auf Rücknahme der

    Hiervon ausgehend ist vorliegend weder dargetan noch erkennbar, dass bei der Landeshauptstadt Saarbrücken abweichend vom Regelfall, wonach Partner der Personalvertretung im kommunalen Bereich der Leiter der Gemeindeverwaltung, hier die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken (§ 59 Abs. 2, 5 KSVG), ist BVerwG, Beschluss vom 14.8.1983 - 6 P 93.78 - E 66, 347, dem Leiter des Amtes für soziale Angelegenheiten gerade auf der Ebene beteiligungsrechtlich erheblicher Entscheidungen ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraum eingeräumt wäre, der es rechtfertigt, gerade in dieser Hinsicht von einer solchen organisatorischen Verselbstständigung dieses Amtes auszugehen, dass es personalvertretungsrechtlich als eigene Dienststelle anzusehen wäre.
  • BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90

    Mitbestimmung eines Personalrates

    Soweit in dieser Rechtsprechung (BVerwGE 1, 222; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78]; 74, 273) [BVerwG 12.06.1986 - 5 C 65/84]davon ausgegangen wird, daß Rechtsmittelanträge auszulegen sind, wird dies vom Verwaltungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2001 - 5 L 16/00
    Es bleibt insbesondere dabei, dass alleiniger Partner des Personalrats stets der Bürgermeister ist (vgl. dazu BVerwG, B. 14.1.1983 - 6 P 93.78 -;, BVerwGE 66, 347; a. A.: Reich, Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt - 2. Aufl., § 98 Rdnr. 4: "oberste Dienstbehörde" als oberste Landesbehörde).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 7 B 89.90
    Soweit sie sich hierfür auf den erwähnten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz beruft, vernachlässigt die Beschwerde, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 66, 347 [BVerwG 14.01.1983 - 6 P 93/78]) die dort vom Oberverwaltungsgericht vertretene Ansicht, die Personalvertretung sei befugt, Beteiligungsrechte unmittelbar gegenüber dem Personalausschuß wahrzunehmen, nicht teilt.
  • BVerwG, 26.03.1984 - 6 PB 1.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.01.1989 - 6 PB 21.88

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 3/87

    Besetzung der Stelle einer Fachbereichsleiterin an der Volkshochschule;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht