Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 66, 39
  • NJW 1983, 638
  • StV 1982, 463



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)  

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99  

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Die Aussagegenehmigung für einen Beamten ist ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 66, 39 m.w.N.).

    Nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Vorschrift hat der Dienstvorgesetzte bei der Entscheidung kein Ermessen (vgl. BVerwGE 46, 303 ; 66, 39 ).

    Beide Vorschriften räumen dem Interesse an der Wahrheitsfindung grundsätzlich den Vorrang gegenüber dem Interesse an der Geheimhaltung ein (zu § 62 Abs. 1 BBG vgl. BVerwGE 66, 39 ).

    Ob die Versagung einer Aussagegenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 BMinG, § 62 Abs. 1 BBG rechtmäßig ist, haben die Verwaltungsgerichte vollen Umfangs zu überprüfen (vgl. BVerwGE 66, 39 ).

    Es genügt, wenn die zuständige Stelle dem Gericht ihre Wertung der Tatsachen als geheimhaltungsbedürftig so einleuchtend darlegt, daß sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange als triftig anerkannt werden können (vgl. BVerwGE 66, 39 m.w.N.; Urteil vom 27. April 1984 - BVerwG 1 C 43.83 - ).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98  

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Es stellt eine Änderung der Klage dar, wenn statt des bisher dem Klagebegehren zugrundeliegenden Lebenssachverhalts oder neben diesem ein anderer zur tatsächlichen Grundlage des zur Entscheidung gestellten Anspruchs gemacht wird (vgl. u.a. Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - ; Beschluß vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 116.83 - ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren für entbehrlich gehalten, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. Urteile vom 6. März 1959 - BVerwG 7 C 71.57 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 7 C 95.57 - ; BVerwGE 15, 306 ; 18, 300 ; 27, 141 ) oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwGE 27, 181 ; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - ; BVerwGE 64, 325 ; 66, 39 )).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94  

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Maßgebend ist danach, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Beamtenrecht hat (ständ. Rechtspr. u.a. BVerwGE 50, 301 [304] = Buchholz 232 § 90 Nr. 20 und BVerwGE 66, 39 [41]).

    Entsprechendes gilt für Klagen aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis, die sich auf Vorgänge nach dessen Beendigung beziehen (vgl. BVerwGE 50, 301 [304] und BVerwGE 66, 39 [41]).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht