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   BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81, 4 C 44.81, 4 C 45.81   

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BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81, 4 C 44.81, 4 C 45.81 (https://dejure.org/1983,9741)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1983 - 4 C 40.81, 4 C 44.81, 4 C 45.81 (https://dejure.org/1983,9741)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81, 4 C 44.81, 4 C 45.81 (https://dejure.org/1983,9741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsbeschluss - Verfügender Teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 206
  • NJW 1984, 188
  • MDR 1984, 515
  • NVwZ 1984, 102 (Ls.)
  • DVBl 1983, 901
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in BVerfGE 53, 30 [65] die Bedeutung der Verfahrensgestaltung für den Grundrechtsschutz besonders hervorgehoben; es ist dabei jedoch nicht von seiner Grundposition abgerückt, daß die im Einzelfall widerstreitenden Belange zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen seien (vgl. dazu insbesondere BVerfG in NVwZ 83 S. 27 im Anschluß an BVerwGE 60, 297 [305 ff.]).

    Wegen dieser besonderen Umstände trifft den Bürger schon im eigenen Interesse eine - dem besonderen Mitwirkungsrecht im Verwaltungsverfahren (Art. 73 BayVwVfG) korrespondierende - Mitwirkungslast (vgl. BVerwGE 60, 297 [306]), derzufolge er sich um Informationen über seine Rechtsbetroffenheit auch seinerseits zu bemühen hat.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Es können ihr gegenüber vielmehr im Konfliktfall widerstreitende Verfassungsprinzipien zur Geltung kommen, hier insbesondere das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip der Verwaltungseffizienz, das in den Regelungen der Art. 20 Abs. 2 und Art. 83 ff. GG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; 27, 220 [230] und 9, 20 [32]).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Es können ihr gegenüber vielmehr im Konfliktfall widerstreitende Verfassungsprinzipien zur Geltung kommen, hier insbesondere das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip der Verwaltungseffizienz, das in den Regelungen der Art. 20 Abs. 2 und Art. 83 ff. GG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; 27, 220 [230] und 9, 20 [32]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in BVerfGE 53, 30 [65] die Bedeutung der Verfahrensgestaltung für den Grundrechtsschutz besonders hervorgehoben; es ist dabei jedoch nicht von seiner Grundposition abgerückt, daß die im Einzelfall widerstreitenden Belange zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen seien (vgl. dazu insbesondere BVerfG in NVwZ 83 S. 27 im Anschluß an BVerwGE 60, 297 [305 ff.]).
  • BVerfG, 06.10.1982 - 2 BvR 304/82

    Effektivität des Rechtsschutzes und Präklusionsvorschrift des § 3 Abs. 1 AtAnlV

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in BVerfGE 53, 30 [65] die Bedeutung der Verfahrensgestaltung für den Grundrechtsschutz besonders hervorgehoben; es ist dabei jedoch nicht von seiner Grundposition abgerückt, daß die im Einzelfall widerstreitenden Belange zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen seien (vgl. dazu insbesondere BVerfG in NVwZ 83 S. 27 im Anschluß an BVerwGE 60, 297 [305 ff.]).
  • BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen des Abwägungsgebots bei einem

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Bei Großvorhaben wäre das auch technisch kaum durchführbar (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 7. Februar 1978 - BVerwG 4 B 180.77 - Buchholz 407.4 § 18 a FStrG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Diese Anstoßfunktion ist unerläßliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. auch BVerwGE 55, 369 [376]).
  • BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehört zu den Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, die den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen worden sind (vgl. Art. 87 d Abs. 2 GG) - abgesehen von den hier nicht näher interessierenden Aufgaben, die in dem Katalog des § 31 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes, jetzt geltend in der Neufassung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) - LuftVG - im einzelnen aufgezählt sind -, auch die Planfeststellung (§ 10 LuftVG) für die nach § 8 LuftVG planfeststellungsbedürftigen Flugplätze (BVerwGE 58, 344 [347]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 4 B 214.79

    Anfechtung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Wegen der dadurch für alle Beteiligten verbleibenden Unsicherheit würde auch den Belangen der Rechtssicherheit nicht hinreichend entsprochen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 4 B 214.79 - Buchholz 407.4 § 18 a FStrG Nr. 2).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Es können ihr gegenüber vielmehr im Konfliktfall widerstreitende Verfassungsprinzipien zur Geltung kommen, hier insbesondere das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip der Verwaltungseffizienz, das in den Regelungen der Art. 20 Abs. 2 und Art. 83 ff. GG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; 27, 220 [230] und 9, 20 [32]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [347]; Beschluß vom 11. März 1981 - BVerwG 4 B 237, 238.80 - BVerwGE 62, 30 [31]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 - BVerwGE 67, 206).

    Die Planauslegung hat mithin in einer Weise zu erfolgen, die geeignet ist, dem interessierten Bürger und den interessierten Gemeinden ihr Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewußt zu machen und dadurch eine auf das geplante Vorhaben bezogene Öffentlichkeit herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 [213]; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [345] zu § 2 a Abs. 6 Satz 2 BBauG 1976).

    Auch im Verfahren der Planfeststellung gibt es ein Mindestmaß an Mitwirkungspflichten der Betroffenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 [306]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 [212]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Demgemäß stellt zwar das in § 41 Abs. 1 (L)VwVfG geregelte Bekanntgabeerfordernis einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsverfahrensrechts dar, zumal die Bekanntgabe als solche auch verfassungsrechtlich geboten ist (BVerwG, Urteil vom 27.05.1983 - 4 C 40.81 -, juris Rdnr. 18; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. § 41 Rdnr. 10 i.V.m. Rdnr. 2; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. § 41 Rdnr. 2 und 4; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl. § 41 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses ersetzt zwar nicht die öffentliche Auslegung in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt (Allesch/Häußler, in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 74 Rn. 140; Dürr, in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 74 Rn. 46, 50); die maßgebende Anstoßwirkung geht jedoch von der Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses aus (Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, Stand Juli 2012, § 10 Rn. 102; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 74 Rn. 152; vgl. Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 ).

    Bei der öffentlichen Bekanntmachung müssen darüber hinaus das Vorhaben mit seinen wesentlichen Maßnahmen und den hierzu getroffenen Regelungen inhaltlich so bezeichnet werden, dass die möglicherweise in ihren Rechten Betroffenen die Möglichkeit ihrer Betroffenheit erkennen können und veranlasst werden, weitere Informationen einzuholen (Urteil vom 27. Mai 1983 a.a.O. ; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 74 Rn. 217).

    Planfeststellungsbedürftige Großvorhaben werden stets über einen längeren Zeitraum vorbereitet, währenddessen ihr Bekanntheitsgrad auch ohne amtliche Publikation auf mannigfache Weise (z.B. durch Presseveröffentlichungen, Rundfunk, Fernsehen und zumeist auch durch Verlautbarungen von Bürgerinitiativen) zunimmt (Urteil vom 27. Mai 1983 a.a.O. ).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Diese weit auszulegenden Begriffe erfassen das gesamte Spektrum der in Betracht kommenden sachdienlichen Maßnahmen (Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 74 Rdnr. 30; wegen der Ergänzung der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften durch das Verwaltungsverfahrensgesetz vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.44 u. 45.81 - BVerwGE 67, 206 ).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der

    Allerdings muss die Bekanntgabe einer hoheitlichen Maßnahme, mit der dem Bürger seine Rechtsbetroffenheit kundgetan und durch die eine Frist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf die Maßnahme bestandskräftig wird, - auch hinsichtlich der Einzelheiten der Bekanntmachungsart - den Anforderungen des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes genügen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 - BVerwGE 67, 206 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Zugleich hat die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils zusammen mit dem Hinweis nach § 41 Abs. 4 Satz 2 LVwVfG Anstoßwirkung für den vom Verwaltungsakt Betroffenen, sich über den Inhalt der Begründung und im Hinblick auf Rechtsschutzmöglichkeiten über die Rechtsbehelfsbelehrung zu erkundigen (zur Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntgabe: BVerwG, Urt. v. 27.05.1983 - 4 C 40/81 u.a. - BVerwGE 67, 206; BVerwG, Urt. v. 31.07.2012 - 4 A 5000/10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 32; OVG NRW, Urt. v. 19.02.2001 - 11 A 5502/99 - juris Rn. 41; OVG Bremen, Urt. v. 27.02.1990 - 1 BA 19/89 - juris Rn. 36; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 74 Rn. 217, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Die hierin liegende Erleichterung des Verfahrens findet ihre sachliche Rechtfertigung in Effizienz- und Vereinfachungserwägungen (vgl. Uschkereit, in Pautsch/Hoff-mann, VwVfG, 1. Aufl. 2016, § 74 Rn. 192; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Die damit einher gehenden Belastungen für den individuellen Rechtsschutz werden dadurch relativiert, dass größere Vorhaben in der Regel auf ein medial vorinformiertes Publikum treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Fachrechtlich bejaht das Bundesverwaltungsgericht die Anstoßfunktion allerdings nur, wenn gewährleistet ist, dass die Bekanntmachung denen, die sie angeht, bewusst macht, dass sie von ihrem Inhalt betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20

    Verfahrensermessen; Baugenehmigung; Nachbarbeteiligung; verfügender Teil

    Die zur Unterstützung seiner gegenteiligen Auffassung erfolgte Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 - (BVerwGE 67, 206-215, juris) sei bereits im Ausgangspunkt fehlerhaft, weil sich das Baugenehmigungsverfahren der Beigeladenen hinsichtlich der betroffenen Nachbarn wesentlich vom Planfeststellungsbeschluss unterscheide, welcher der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegen habe.

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 74 Abs. 5 BayVwVfG, ist aber durch § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO eine inhaltliche Bezeichnung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens zugelassen, wenn dies nach Lage der Dinge eine ausreichende - möglicherweise sogar bessere - Unterrichtung bewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 -, BVerwGE 67, 206-215, juris Rn. 29).

    Diese Anstoßfunktion ist unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 a. a. O., Rn. 29; Urt. v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 -, BVerwGE 144, 1-44, juris Rn. 32).22 Die Anstoßfunktion ist hier durch den Bekanntmachungstext und die ergänzende Flurstückskarte mit farblicher Hervorhebung des Baugrundstücks gewahrt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    In einem solchen Beschluss dürfte eine nähere Darstellung des vorliegenden Rechtsstreits und der von der Beklagten getroffenen und von Seiten der Klägerin angefochtenen Regelungen mit einer so hinreichenden Klarheit und Verständlichkeit erforderlich sein, dass einer solchen Bekanntgabe gegenüber den für eine Beiladung in Betracht kommenden Bürgerinnen und Bürgern eine "hinreichende Anstoßfunktion" zukommt; vgl. zur vergleichbaren Problematik im Planungsrecht: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40/81, 4 C 44/81, 4 C 45/81 -, BVerwGE 67, 206).
  • VG Augsburg, 08.03.2013 - Au 4 K 12.871

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Asphaltmischanlage mit Brecheranlage

    Nur dadurch wird die Anstoßfunktion als unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 - BVerwGE 67, 206 (214)) erreicht.

    Dies gilt gerade auch unter Berücksichtigung des vom Klägerbevollmächtigten angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Mai 1983 (BVerwGE 67, 206 ff), betreffend einen Planfeststellungsbeschluss für einen Großflughafen.

    Selbst nach den dort vom Bundesverwaltungsgericht an eine öffentliche Bekanntmachung nach Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG gestellten Anforderungen im Hinblick auf den "verfügenden Teil" wird jedenfalls die inhaltliche Bezeichnung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens und der dazu getroffenen Regelungen verlangt (BVerwG, U.v. 27.5.1983 - BVerwGE 67, 206 (214)).

  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 B 37.01

    Schutzbereich; Anordnung; Bekanntmachung; Anstoßfunktion; Prüfungspflicht;

  • VG Würzburg, 18.06.2018 - W 4 S 18.672

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 03.02.1997 - 2 CS 96.3563
  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • VG Würzburg, 19.06.2018 - W 4 S 18.719

    Baugenehmigung für den Neubau einer Hotelanlage

  • BVerwG, 16.12.2022 - 7 B 12.22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 152/06

    Erteilung von Auskünften an die Bundesnetzagentur durch Betreiber des

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 158/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur gegenüber Unternehmen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 11 A 5502/99

    Bundeswehr-Radar gestört: Abbau von zwei Windrädern im Kreis Höxter war

  • VG Ansbach, 14.07.2015 - AN 9 S 15.00716

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Öffentliche Bekanntmachung einer

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 151/06

    Pflicht der überregionalen Ferngasnetzbetreiber zur Übermittlung von Auskünften;

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2000 - 7 K 4262/98

    Anwaltszwang; Postulationsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Vertretungszwang;

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 152/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine nach § 76 Abs. 1

  • VG Stuttgart, 17.07.2002 - 7 K 1220/02

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder eines beschließenden

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 151/06

    Erteilung von Auskünften an die Bundesnetzagentur durch Betreiber des

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 157/06

    Einspeisung und Ausspeisung von Gas in bzw. aus ein Fernleitungsnetz in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2021 - 21 B 1453/21

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der

  • BVerwG, 09.12.1992 - 11 B 5.92

    Anordnung der Flurbereinigung - Freie Wahl bei mehreren Aufklärungsmöglichkeiten

  • BVerwG, 16.07.1992 - 4 B 172.91

    Berücksichtigung von Planungsalternativen durch eine Planfeststellungsbehörde -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 308/03

    Keine wirksame Bekanntmachung der Allgemeinverfügung über eine Schulschließung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 R 7/15
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 155/06

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur;

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83

    Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Individual-Zustellung von

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 160/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung des Berichts an die

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 159/06

    Anspruchsbedingungen der Bundesnetzagentur für die Erteilung von Auskünften;

  • BVerwG, 05.04.2005 - 4 A 1070.04

    Wiedereinsetzungsantrag nach versäumter Klagefrist - Verbindung mit dem Verfahren

  • VG Berlin, 18.07.1995 - 14 A 181.94

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 465/86
  • VG Ansbach, 24.04.2020 - AN 14 S 20.00097

    Heilung eines Bekanntgabemangels durch Download von der Homepage der Behörde

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 156/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung des Berichts an die

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 154/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung des Berichts an die

  • VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 AS 02.40076

    Bekanntgabe eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses an

  • VG Bayreuth, 24.07.2012 - B 2 K 12.387

    Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und im Internet

  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 3 K 15.02590

    Zustellungsersetzende öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 155/06

    Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur - Antrag auf Wiederherstellung der

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 151/06

    Zum Auskunftsverlangen nach §§ 69 Abs. 1 Satz 1, 112 a Abs. 1

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