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   BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82   

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BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82 (https://dejure.org/1983,161)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1983 - 8 C 70.82 (https://dejure.org/1983,161)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1983 - 8 C 70.82 (https://dejure.org/1983,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - Anforderungen an die Auslegung der Begriffe " zum Anbau bestimmt " und " erschlossen" - Voraussetzungen für das Vorliegen einer tatsächlich ungehinderten und rechtlich gewährleisteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 216
  • NVwZ 1984, 170
  • DVBl 1983, 908
  • DÖV 1984, 113
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Das hat der erkennende Senat im Anschluß an dieEntscheidungen vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 S. 4 (8) undvom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 (195) bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 (62 f.) im Zusammenhang mit § 131 Abs. 1 BBauG ausgesprochen.
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Dem bundesrechtlichen Erschließungserfordernis wird durch eine selbständige Verkehrsanlage nur genügt, wenn diese Anlage den betreffenden Grundstücken tatsächlich wie auch rechtlich - und zwar rechtlich ohne Abhängigkeit von einem dies im Einzelfall erst zulassenden Verwaltungsakt - gewährleistet, daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Vermittlung durch einen privaten Zuweg - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Tank-, Möbel-, Müllabfuhr-, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen unmittelbar an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann und ihnen so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt vermittelt wird (vgl. zum Begriff der Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne im einzelnenUrteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7 f.] undvom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [84]).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Für § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ist eine von der selbständigen Verkehrsanlage ausgehende und darum entsprechend verallgemeinernde Betrachtung maßgebend (Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 22 S. 26 [29]).
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Dem bundesrechtlichen Erschließungserfordernis wird durch eine selbständige Verkehrsanlage nur genügt, wenn diese Anlage den betreffenden Grundstücken tatsächlich wie auch rechtlich - und zwar rechtlich ohne Abhängigkeit von einem dies im Einzelfall erst zulassenden Verwaltungsakt - gewährleistet, daß - gegebenenfalls (bei Hinterliegergrundstücken) unter Vermittlung durch einen privaten Zuweg - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen wie z.B. Tank-, Möbel-, Müllabfuhr-, Polizei-, Feuerwehr- und Krankenwagen unmittelbar an die Grenze dieser Grundstücke herangefahren werden kann und ihnen so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt vermittelt wird (vgl. zum Begriff der Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne im einzelnenUrteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7 f.] undvom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [84]).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Das hat der erkennende Senat im Anschluß an dieEntscheidungen vom 13. Februar 1976 - BVerwG IV C 53.74 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 52 S. 4 (8) undvom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 (195) bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 (62 f.) im Zusammenhang mit § 131 Abs. 1 BBauG ausgesprochen.
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Vielmehr kann eine Beitragserhebung nach Maßgabe der landesrechtlichen Ausbaubeitragsvorschriften in Betracht kommen, und wo das der Fall ist, ist - wenn und soweit eine Ausbaubeitragspflicht entstanden ist - die Aufrechterhaltung des Erschließungsbeitragsbescheids als Ausbaubeitragsbescheid geboten, weil dadurch eine Wesensänderung des Bescheids nicht bewirkt wird (vgl. dazuUrteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ff.).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Das Merkmal "zum Anbau bestimmt" in § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG hebt nicht ab auf eine (subjektive) Absicht der Gemeinde oder der Benutzer der Verkehrsanlage, sondern (objektiv) darauf, ob die Anlage die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BBauG bebaubar oder sonstwie in nach § 133 Abs. 1 BBauG beachtlicher Weise nutzbar macht; bei der Beantwortung dieser Frage ist eine diesen Grundstücken etwa durch andere Anlagen vermittelte Erschließung hinwegzudenken (vgl.Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 [24]).
  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
    Es kann dahinstehen, ob eine nur dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsanlage überhaupt eine Sammelstraße sein kann und ob im vorliegenden Fall der Wohnweg aufgrund seiner Lage und Funktion die Eignung besitzt, (Fußgänger-)verkehr aus den zum Anbau bestimmten Erschließungsstraßen aufzunehmen und gesammelt weiterzuleiten sowie umgekehrt einen gesammelten Verkehr auf diese Anlagen zu verteilen (vgl. zum Begriff des "Sammelns"Urteil vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 [7]).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Sie ist nur zu verneinen, wenn die Benutzung der für die Inanspruchnahme als Weg tatsächlich, d.h. unabhängig von den jeweiligen rechtlichen Verhältnissen, in Betracht kommenden Fläche als befahrbare Zuwegung vernünftigerweise auszuschließen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ; Urteil vom 30. November 1984, a.a.O., S. 76).

    Die rechtliche Möglichkeit, an die anliegenden Grundstücke heranzufahren, hängt davon ab, ob der Weg für die Benutzung durch Fahrzeuge der beschriebenen Art (möglicherweise hinsichtlich des Benutzerkreises und/oder des Benutzungszwecks eingeschränkt) zugelassen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß unter § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG als beitragsfähig nur solche dem öffentlichen Verkehr gewidmeten "Erschließungsanlagen" fallen, die als "einzelne Erschließungsanlage " (§ 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG) selbständig sind (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 114.86 - ZfBR 1988, 287 = DVBl. 1988, 912).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Daß im umgekehrten Fall, d.h. dann, wenn ein Beitragsbescheid zu Unrecht auf das Erschließungsbeitragsrecht gestützt ist und es darum geht, ob er unter Anwendung des Straßenbaubeitragsrechts (evtl. teilweise) aufrechterhalten werden kann, im Ergebnis dasselbe gilt, hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 ff.).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Denn eine Straße ist nur "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, wenn und soweit an sie angebaut werden darf, d.h. wenn und soweit sie die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar (oder sonstwie in nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar) macht (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [218]).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Zum Anbau bestimmt ist eine Straße, wenn an ihr tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf, sie den angrenzenden Grundstücken also die Bebaubarkeit vermittelt, indem sie das hergibt, was für deren zulässige Bebauung an Erschließung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1973 - 4 C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 25, vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81 u.a. - BVerwGE 66, 69 und vom 3. Juni 1983 - 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ).

    Weder für das nordöstlich allein an ihn angrenzende Grundstück des Klägers noch für die an der gegenüberliegenden südwestlichen Straßenseite gelegenen Grundstücke des Ferienparks gibt er das her, was für die zulässige Bebauung dieser Grundstücke an Erschließung erforderlich ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81 u.a. - BVerwGE 66, 69 und vom 3. Juni 1983 - 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ).

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Ein Grundstück ist von einer Anbaustraße i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen, wenn die Straße tatsächlich wie rechtlich gewährleistet, daß - ggfs. (bei Hinterliegergrundstücken) unter Inanspruchnahme eines vermittelnden privaten Zuwegs - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an seine Grenze herangefahren werden kann und ihm so im straßenrechtlichen Sinne eine Zufahrt geboten wird (im Anschluß an Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - DVBl. 83, 908).

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 20.81 u.a. - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 [62 f.]) ausgesprochen und in seinem Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - (DVBl. 1983, 908) für das mit der "Erschließung" im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG im Kern übereinstimmende Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG bekräftigt.

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Dementsprechend ist die von der seinerzeitigen Rechtsprechung gedeckte Verwaltungspraxis bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - (BVerwGE 67, 216 ff.) stets davon ausgegangen, nicht befahrbare Wohnwege seien als Anlagen, die eine solche wegemäßige Erschließung und in der Folge - soweit davon abhängig - eine Bebaubarkeit vermitteln, gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG beitragsfähig (vgl. im einzelnen Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch, BTDrucks 10/4630, S. 161).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

    Kosten für die Herstellung von Fußwegen können bei einer gemeinsamen Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig nicht berücksichtigt werden (im Anschluß an Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - DVBl. 83, 908).

    Deshalb ist die Annahme des Berufungsgerichts, die Fußwege stellten ein wesentliches Element der hier zu beurteilenden Erschließungseinheit dar, unbedenklich, obwohl Fußwege nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. Juni 1983 (- BVerwG 8 C 70.82 - DVBl. 83, 908) keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und beitragsfähige Sammelstraßen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG nur ganz ausnahmsweise sind (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 16 bis 19.81 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 36 S. 1 [3 ff.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 5262/95

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983, - 8 C 70.82 -, BVerwGE 67, 216 (217); Urteil des Senats vom 21. April 1997 - 3 A 3504/92 -, UA S. 8 f.

    Hierbei kommt der Ausdehnung der betreffenden Anlage besondere Bedeutung zu - vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983, a.a.O.;.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - 8 C 70.82 -, BVerwGE 67, 216 (218 f.) und Urteil vom 4. Juni 1993 - 8 C 33.91 -, BVerwGE 92, 304 (307).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - 8 C 70.82 -, BVerwGE 67, 216 (220); s. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 12 Rdn. 31 f., 56.

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86

    Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1159

    Eine Beitragspflicht für Erschließungsanlagen kann im allgemeinen nur bejaht

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 2 S 696/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
  • BVerwG, 13.03.1987 - 5 B 31.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.01.1986 - 8 B 103.85

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung

  • BVerwG, 25.01.1984 - 8 C 77.82

    Merkmal des Erschlossenseins i.S. des § 131 Abs. 1 Bundesbaugesetzbuch (BBauG) -

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

  • VG Ansbach, 16.01.2015 - AN 14 K 14.50166

    Dublin-Verfahren; Ablehnung des Asylantrages als unzulässig;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • BVerwG, 26.03.1987 - 8 B 11.87

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - Festsetzung eines Beitrags für die

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 2 ZB 10.2996

    Beseitigungsanordnung; Verunstaltung; Ermessensausübung

  • BVerwG, 11.11.2003 - 9 B 54.03

    Unterlassen des einzig noch fehlenden (Widmungs-)Akts zur Entstehung der

  • BVerwG, 02.05.2000 - 11 B 47.99

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Unzulässiges Überraschungsurteil

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 23.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 28.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 31.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 27.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 29.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 30.95

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 26.95

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 78.83

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Stichweg als

  • VG Regensburg, 19.12.2013 - RN 5 S 13.1958

    1. Zur Durchsetzung des Rauchverbots geht § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG der

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 25.08.1987 - 8 B 76.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • VG Bayreuth, 30.05.2008 - B 1 S 08.445

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Eingriff in Berufsfreiheit;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.1995 - 2 L 175/95
  • VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3602/90

    Erschließungsbeitrag für einen vor dem 1987-07-01 hergestellten Wohnweg iSd BauGB

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 3.88

    Aufrechterhaltung eines auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützten

  • VG München, 16.09.2014 - M 2 K 14.662

    Erschließungsbeitrag; Funktionsfähigkeit einer Erschließungsanlage;

  • VG Stade, 26.06.2003 - 6 A 1889/02

    Kein Erschließungsbeitrag für Fußweg als Verbindungsweg

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