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   BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82   

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BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82 (https://dejure.org/1983,1118)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1983 - 5 C 12.82 (https://dejure.org/1983,1118)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1983 - 5 C 12.82 (https://dejure.org/1983,1118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe - Rechtlicher Inhalt des JWG - Notwendige Hilfe zur Erziehung als Hauptmaßnahme des Gesetzes - Voraussetzungen für die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nach dem JWG - Sicherstellung des notwendigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 256
  • FamRZ 1983, 1110
  • DVBl 1983, 1196
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82
    Auf Bedenken im übrigen dagegen, in § 6 Abs. 2 JWG eine Rechtsgrundlage für eine vom Sozialhilferecht abweichende Bemessung der wirtschaftlichen Jugendhilfe allein aus dem Grund des Aufenthaltes außerhalb des Elternhauses zu sehen, ist im o.a. Urteil des Senats bereits hingewiesen worden (vgl. BVerfGE 52, 214 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 614/79], [224 f.]).
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82
    Im Urteil vom 31. März 1977 (BVerwGE 52, 214; FEVS 25, 265; FamRZ 1977, 541 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22.76]; NDV 1977, 320; ZfS 1977, 325; ZfSH 1977, 249) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß das Jugendwohlfahrtsgesetz keine Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe enthält, die ausschließlich in wirtschaftlicher Hilfe - gemeinhin (mißverständlich) als Pflegegeld bezeichnet - besteht.
  • BVerwG, 19.05.2016 - 5 C 36.15

    Pflegegeld; Kosten; Sachaufwand; Hilfe; Erziehung; Verwandtenpflege; Großeltern;

    Als Personensorgeberechtigte war die Klägerin Inhaberin nicht nur des Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 1 und 2a i.V.m. § 33 Satz 1 SGB VIII, sondern auch des Anspruchs auf Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe in Gestalt des sogenannten Pflegegeldes gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1983 - 5 C 12.82 - BVerwGE 67, 256 und vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 8 f. sowie Beschluss vom 13. März 2001 - 5 B 83.00 - FEVS 52, 448 f.).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Dass die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht Aufgabe der Jugendhilfe ist, sofern sie unabhängig von "eigentlichen" Jugendhilfemaßnahmen benötigt wird (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 31. März 1977 - BVerwG 5 C 22.76 - BVerwGE 52, 214 ; Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 12.82 - BVerwGE 67, 256 ), ändert nichts daran, dass die Klägerin hier in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage von § 41 SGB VIII Hilfe erbracht hat; damit war die Voraussetzung eines Anspruchs auf Sicherstellung des Lebensunterhalts nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII erfüllt, dass "Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4 gewährt" wurde.
  • OVG Hamburg, 05.02.1988 - Bf I 32/87

    Eltern als Inhaber des Anspruchs auf Zahlung eines Unterbringungszuschusses wegen

    Sein Anliegen ist es nach § 1 Abs. 1 JWG, das Recht des Kindes auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983, BVerwGE 67 S. 256, 257).

    Zweck der Jugendhilfe ist danach die Beseitigung sog. Erziehungsdefizite, d.h. von Störungen in der Erziehung des Minderjährigen, die von der Familie selbst nicht behoben werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.1983, a.a.O.; VGH Kassel, Urt. v. 22.6.1983, FEVS Bd. 33 S. 15; VGH Mannheim, Urt. v. 10.1.1979, FEVS Bd. 27 S. 248, 250; VGH München, Urt. v. 15.4.1985, FEVS Bd. 34 S. 454, 463).

    Auch diese Regelung bestätigt, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat, daß es sich bei der Jugendhilfe - anders als im Recht der Sozialhilfe - nicht um eine Form der wirtschaftlichen Unterstützung handelt, sondern ihr Gegenstand allein die tatsächliche Deckung des Erziehungsbedarfs und damit eine Dienstleistung ist und eine wirtschaftliche Hilfe aufgrund des JWG daher nur in den ausdrücklich im Gesetz bestimmten Fällen in Betracht gezogen werden kann (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 9.6.1983, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 21.1.1987, ZfJ 1987 S. 299, 300; VGH München, Beschl. v. 15.4.1985, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05

    Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB

    Dass der gerade erzieherische Bedarf wesentliche Leistungsvoraussetzung der Hilfe zur Erziehung ist, bestätigt nicht zuletzt die Rechtsprechung des Senats zur sog. wirtschaftlichen Jugendhilfe (BVerwGE 52, 214; 67, 256).
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 9 UE 3198/89

    Zahlung von wirtschaftlicher Hilfe zur Erziehung

    S. 795; zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 1980, BGBl. I S. 1469, 1499) auf wirtschaftliche Hilfe nur dem Minderjährigen selbst zusteht (vgl. außer den Nachweisen des Verwaltungsgerichts auch: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 5 C 12.82 -, Buchholz 436.51 § 6 JWG Nr. 4; OVG Münster, Urteil vom 2. Mai 1984 - 8 A 1739/82 -, FEVS 34, 277, 280; OVG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1988 - Bf I 32/87 -, FamRZ 1988, 1095).

    Wirtschaftliche Hilfe gemäß § 6 Abs. 2 JWG kommt nämlich nur im Zusammenhang mit Hilfe zur Erziehung gemäß § 6 Abs. 1 JWG in Betracht (BVerwG, Urteil vom 31. März 1977, a.a.O.; Urteil vom 9. Juni 1983, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Gemäß § 6 Abs. 2 JWG gehört zu dieser Hilfe - als Annex - die Gewährung des notwendigen Lebensunterhalts durch den Beklagten (BVerwGE 52, 214; 67, 256).

    Bestimmend für die Höhe des Anspruchs auf wirtschaftliche Hilfe im Rahmen des § 6 Abs. 2 JWG/§ 39 Abs. 3 KJHG ist, welcher Bedarf durch die Geldleistung (die mißverständlich als "Pflegegeld" bezeichnet wird, vgl. BVerwG 67, 256/257) abgedeckt werden soll.

  • VG Düsseldorf, 09.02.1987 - 19 K 4718/85

    Gewährung von Jugendhilfe ; Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal

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  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 38.89

    Jugendhilfe für Kindergartenbeiträge; Erforderlichkeit der -; Hilfe für Erziehung

    Soweit Erziehung in der Familie möglich ist, ist die öffentliche Jugendhilfe dieser gegenüber nachrangig (vgl. BVerwGE 52, 214 [BVerwG 31.03.1977 - V C 22/76] und Senatsurteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 5 C 12.82 - ).
  • VG Saarlouis, 23.11.2005 - 10 K 71/05

    Wandlung eines Pflegeverhältnisses zur Adoptionspflege

    So bereits das BVerwG im Urteil vom 31.3.1977 (V C 22.76), BVerwGE 52, 214 = FEVS 25, 265; ferner Urteile vom 9.6.1983 (5 C 12.82), BVerwGE 67, 256 = FEVS 32, 353 und vom 27.11.1986 (5 C 26.85), FEVS 36, 89, alle zitiert nach juris; vgl. ferner die Urteile des VG des Saarlandes vom 10.4.1992 (4 K 188/90) und vom 13.8.1993 (4 K 78/92).
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 31.90

    Sozialhilferecht - Erwerbstätigkeit - Zuständigkeitskoflikte zwischen

    Dem entspricht es, daß § 62 JWG auch dem Minderjährigen selbst einen Anspruch auf Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe zuerkennt (vgl. BVerwGE 67, 256 ; 74, 206 ; 77, 30 ; Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 34.86 - ), der allerdings mit Rücksicht auf das in § 1 Abs. 2 JWG hervorgehobene elterliche Erziehungsrecht von der Bereitschaft der Personensorgeberechtigten, die Durchführung dieser Hilfe zu fördern, und von einem ihnen vorbehaltenen Antrag abhängt.
  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

  • BVerwG, 22.06.1988 - 5 ER 204.88

    Unbegründeter Prozesskostenhilfeantrag - Beschränkte Nachprüfungsmöglichkeit der

  • VG Stade, 19.03.1986 - 2 VG A 228/84

    Anspruch auf Hilfe zur Familienplanung; Anspruch auf Übernahme der Kosten für

  • BVerwG, 31.10.1984 - 5 ER 226.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1984 - 5 ER 227.84

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1990 - 6 S 661/89

    Zur Frage der Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe bei Unterbringung

  • VG Lüneburg, 27.02.2001 - 4 A 167/98

    Großelternpflege; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Kostenerstattung

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