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   BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82   

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BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82 (https://dejure.org/1983,256)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1983 - 2 C 42.82 (https://dejure.org/1983,256)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1983 - 2 C 42.82 (https://dejure.org/1983,256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79, § 90 S. 1; DRiG § 46; VwVfG § 29 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle - Richterstelle - Akteneinsichtsrecht - Verfahrensbeteiligte - Laufendes Verfahren - Ermessensentscheidung - Gewährung von Einsicht - Besetzungsbericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 300
  • NVwZ 1984, 445
  • DVBl 1984, 55
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Für schriftliche Stellungnahmen einer nicht dem Dienstherrn zugehörigen Behörde habe das auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 49, 89 ) entschieden.

    Auf der Basis der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 49, 89 ) angestellten Erwägungen messe das Berufungsgericht dem auf Einsichtnahme gerichteten Interesse des Klägers unter den gegebenen Umständen größeres Gewicht bei als den gegenläufigen Interessen seiner ebenfalls betroffenen Kollegen.

    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 - ZBR 1965, 215]).

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

    - Soweit aus dem - im übrigen eine andere Fallgestaltung betreffenden - Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 1975 - BVerwG 6 C 30.72 - (BVerwGE 49, 89 ), insbesondere aus dem - gemessen an den Urteilsgründen - sehr weit gefaßten Leitsatz, gegenteilige Schlüsse gezogen werden könnten, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 26.01.1978 - II C 66.73

    Sicherheitsakten - Personalakten

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Es handele sich nicht mehr nur um Schriftstücke über die Personalplanungen, die in einem bloßen tatsächlichen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stünden und ausschließlich der behördeninternen Vorbereitung und Durchführung von Aufgaben des Dienstherrn dienten, mithin dem Einsichtsrecht nicht unterlägen (BVerwGE 55, 186 [191]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, " wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

    Für den erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen dem angefallenen Aktenmaterial und dem konkreten Beamtenverhältnis (oder doch jedenfalls mit der Beamtendienstzeit) kommt es entscheidend auf den Zweck an, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind [vgl. BVerwGE 59, 355 [357] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 - ZBR 1965, 215]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, " wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 - ZBR 1965, 215]).

    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, "gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren" (vgl. Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [91]; 59, 355 [359]; 62, 135 [140 f.]).

  • VG Berlin, 17.11.1981 - 12 A 1405.80
    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Aus § 29 Abs. 1 Satz 2 VwVfG , wonach bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens keine Einsicht in Entwürfe zu Entscheidungen sowie in Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung zu gestatten ist, läßt sich nichts Gegenteiliges herleiten (a.A. VG Berlin, NVwZ 1982, 576; Stelkens-Bonk-Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz [2. Auflage], § 29 Rz. 11).
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls wiederholt ausgeführt hat, gehören Vorgänge dann nicht zu den Personalakten, " wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt", nämlich wenn diese Vorgänge "besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen" (vgl. z.B. BVerwGE 12, 296 [300]; 36, 134 [138]; 55, 186 [190] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 - ZBR 1965, 215]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Diese Auslegung entspricht im übrigen auch den Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 7/910, II. Einzelbegründung zu § 25 Abs. 1 [S. 52 f.]), die zur Bestätigung eines durch objektive Gesetzesauslegung gefundenen Ergebnisses unterstützend herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89]).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82
    Ob ein Vorgang hiernach als notwendiger Bestandteil zu den Personalakten (im materiellen Sinne) gehört, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob er seinem Inhalt nach den Beamten in seinem Dienstverhältnis betrifft (vgl. BVerwGE 15, 3 [12 ff.]; 36, 134 [137 f.]; 49, 89 [90]; 50, 301 [305]; 62, 135 [137]; Beschluß vom 24. Februar 1965 - BVerwG 6 B 15.64 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 6 - ZBR 1965, 215]).
  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

  • BVerwG, 06.01.1972 - VI C 96.67

    Anspruch auf Entfernung von Teilen aus einer Personalakte - Materieller

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Das in dieser Vorschrift eingeräumte Akteneinsichtsrecht besteht nur während des laufenden Verfahrens (s. BVerwGE 67, 300 zum insoweit gleichlautenden § 29 Abs. 1 VwVfG; s.a. BVerwGE 84, 375 ; BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ).

    28 1.2 Der Beklagte hatte daher über das Begehren des Klägers, Einsicht in die seine Person betreffenden Akten zu nehmen, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwGE 67, 300 ; s.a. BSG, Beschluss vom 30. November 1994 11 RAr 89/94 , NJW 1995, 1447 ) und dabei das Interesse des Klägers an der Kenntnis der Identität der Behördeninformantin gegen entgegenstehende Geheimhaltungsinteressen der Behörde selbst oder Dritter hier der Behördeninformantin abzuwägen.

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 19.265

    Recht auf Akteneinsicht in Bericht des Umgangsbegleiters

    Das bedeutet, dass das Verwaltungsverfahren mit der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes endet (vgl. BT-Drs. 7/910 zu § 25, 2. Einzelbegründung und zu § 25 Abs. 1 Satz 1; BVerwG, U.v. 1.7.1983 - 2 C 42/82 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Die Auswahlunterlagen eines Besetzungsverfahrens sind, auch soweit sie personenbezogene Daten enthalten, Sachakten und nicht Teile der Personalakten der betroffenen Soldaten (vgl. für das Beamtenrecht Urteil vom 1. Juli 1983 - BVerwG 2 C 42.82 - BVerwGE 67, 300 = Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 3).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Denn die dort genannten Rechte stehen nur den "Beteiligten" im "Verwaltungsverfahren" zu (BVerwGE 61, 15 (24) [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]; 67, 300 (303 f. [BVerwG 30.06.1983 - 2 C 57/82]); Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Sie setzt somit ein führendes, auf den Erlass der Sachentscheidung gerichtetes Verfahren voraus; der Anspruch aus § 29 VwVfG besteht nur von der Einleitung dieses Verfahrens (§ 22 VwVfG) bis zu dessen Abschluss gemäß § 9 VwVfG (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1983 - 2 C 42.82 - BVerwGE 67, 300 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2015 - 1 B 1260/14

    Akteneinsichtsrecht eines Beamten in eine E-Mail der Vorgesetzten an das

    2014, Teil C, § 87 LBG NRW, Rn. 86: "Das Einsichtsrecht bezieht sich auf alle personenbezogenen Daten - und nur auf diese -, nicht auf die gesamten Akten"; BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 1 DB 1, 06 -, ZBR 2006, 309 = juris, Rn. 7, und Urteil vom 1. Juli 1983- 2 C 42.82 -, BVerwGE 67, 300 = DVBl. 1984, 55 = juris, Rn. 20 (jeweils zu beamtenrechtlichen Personalakten); BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 39/12 -, NJW-RR 2014, 883 = juris, Rn. 5 (zum Begriff der Personalakte i. S. d. § 58 Abs. 1 BRAO); Nds. Staatsgerichtshof, Urteil vom 24. Oktober 2014 - StGH 7/13 -, juris, Rn. 63 (zum Begriff der Akten in Art. 24 Abs. 2 Satz 1 Nds. Verfassung).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Hinsichtlich der konkret zu besetzenden Beamtenstelle ist im übrigen diese vergleichende, auf die zu besetzende Stelle bezogene Beurteilung im Besetzungsbericht und Besetzungsvorschlag die eigentliche wertende und vorbereitende Personalentscheidung des nachgeordneten Behördenleiters; denn prägender Zweck des Besetzungsberichts und des Besetzungsvorschlags ist, die Entscheidung über die bestmögliche Besetzung der Beamtenstelle unmittelbar vorzubereiten (vgl. BVerwGE 67, 300 [BVerwG 01.07.1983 - 2 C 42/82]).
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Danach gehören hierzu neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte und Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluß über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, daß sie unterblieben ist, maßgebend waren (BVerwG Urteil vom 6. Januar 1972 - VI C 96.67 - Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16; BVerwGE 49, 89, 91; BVerwGE 59, 355, 359 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwGE 62, 135, 140 f.; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 76.81 - Buchholz 237.0 § 113 LBG Baden-Württemberg Nr. 1; BVerwGE 67, 300, 302; BVerwG Urteil vom 5. Juni 1984 - 2 A 7.83 - Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 27).

    Vorgänge gehören dann nicht zu den Personalakten, wenn der Zweck, zu welchem sie angelegt worden sind, außerhalb des durch das konkrete Dienstverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, nämlich wenn diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (vgl. z. B. BVerwGE 12, 296, 300; BVerwGE 36, 134, 138 [BVerwG 15.10.1970 - II C 36/66]; BVerwGE 55, 186, 190; BVerwGE 59, 355, 357 [BVerwG 31.01.1980 - 2 C 5/78]; BVerwG Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 C 11.83 - Buchholz 237.7 § 102 LBG NW Nr. 7; BVerwGE 67, 300, 302).

    Dienen Vorgänge nach dem Schwergewicht ihrer Zweckbestimmung einem über die Person des einzelnen Beamten hinausgreifenden Zweck, so vermag eine im Einzelfall gegebene tatsächliche Beziehung der Vorgänge zu einem Dienstverhältnis deren Zuordnung zu den Personalakten des betreffenden Beamten rechtlich nicht zu tragen (BVerwGE 67, 300, 302 f.).

    Dagegen seien die Aussagen über die Eignung bestimmter Richter und die Vorbereitung einer Entscheidung im Rahmen von gerade deren Dienstverhältnis nicht ihr hauptsächlicher Zweck (BVerwGE 67, 300, 303).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LC 88/02

    Akteneinsicht zwecks Ermittlung des Namens eines Informanten abgelehnt

    Für dieses Verständnis spricht auch die systematische Stellung der Norm im 1. Kapitel 2. Abschnitt SGB X ["allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren"] (BSG, Beschl. v. 30.11.1994 - 11 RAr 89/94 -, SozR 3-1300 § 25 SGB X Nr. 3 = NJW 1995, 1447; BVerwG, Urt. v. 1.7.1983 - BVerwG 2 C 42.82 -, BVerwGE 67, 300 = NVwZ 1984, 445 = DVBl. 1984, 55 zum gleichlautenden § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG; Hauck/Haines a.a.O., K § 25 Rdnr. 9a).

    Diese Vorschrift besagt nur, dass in die dort genannten Entwürfe usw. erst im Rahmen eines weiteren Verwaltungsverfahrens (z. B. eines Widerspruchsverfahrens) Einsicht genommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 1.7.1983 - BVerwG 2 C 42.82 -, a. a. O.).

    In Betracht kommt allerdings noch ein Anspruch auf Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG, Urt. v. 1.7.1983 - BVerwG 2 C 42.82 -, a. a. O.; BSG, Beschl. v. 30.11.1994 - 11 RAr 89/94 -, a. a. O.; Krasney, Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht Band 2, Stand 2001, § 24 SGB X Rdnr. 4 m. w. N.).

  • BayObLG, 18.11.2020 - 101 VA 136/20

    Deutung einer Erklärung als förmlichen Rechtsbehelf

    Nach Verfahrensabschluss greift die Bestimmung nicht; sie gilt insbesondere nicht für Verfahren, in denen - wie hier - gerade und ausschließlich darüber zu entscheiden ist, ob die beantragte Akteneinsicht zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 1983, 2 C 42/82, BVerwGE 67, 300 [juris Rn. 22]; VG München, Urt. v. 30. September 2014, M 2 K 13.5312, juris Rn. 24; Wiedemann/Armbruster, Bayerisches Hinterlegungsgesetz, Art. 6 Rn. 3; Herrmann in BeckOK, VwVfG, § 29 Rn. 6 und 20; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 29 Rn. 4; Kallerhoff/Mayen in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 29 Rn. 38).

    Greift keine positivrechtliche Regelung, so steht die Gewährung von Akteneinsicht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen (Justiz-)Behörde (vgl. BVerwGE 67, 300 [juris Rn. 23]; VG München, Urt. v. 30. September 2014, M 2 K 13.5312, juris Rn. 37; Herrmann in BeckOK, VwVfG, § 29 Rn. 7; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 29 Rn. 10; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 19 Verwaltungsverfahren Rn. 34).

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 83/01

    Beförderung eines Richters; Auswahlverfahren bei der Besetzung einer

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 39/12

    Einsichtsrecht des Rechtsanwalts in seine Personalakten: Begriff der Personalakte

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

  • VG Berlin, 23.02.2023 - 4 K 157.20

    Außenwirtschaftliches Prüfungsverfahren von Unternehmenserwerben: Zulässigkeit

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 328/07

    Pflicht zur Beachtung der wirtschaftlichen Interessen vom im Maßregelvollzug gem

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

  • SG Düsseldorf, 29.10.2014 - S 2 KA 125/14

    Anspruch eines Arztes auf Ensicht in die Verwaltungsvorgänge bei beanstandeten

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 3 Kart 3/21

    Reichweite eines Akteneinsichtsrechts; Kein Anspruch auf Beziehung und

  • OVG Sachsen, 11.04.2001 - 3 BS 84/01

    Beförderung auf eine Richterstelle; Auswahlverfahren für den Richterdienst;

  • BVerwG, 20.02.1989 - 2 B 129.88

    Beamter - Disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten - Personalakten -

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 5.85

    Ausmaß des Entfernungsanspruchs von Vorgängen aus der Personalakte -

  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09

    Verwaltungsrechtsweg oder Sozialrechtsweg bei einer Klage eines

  • BVerwG, 17.07.1986 - 2 B 74.86

    Einordnung des zusammenfassenden Berichts zur Vorbereitung der Besetzung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

  • OVG Sachsen, 16.01.2001 - 2 Bs 301/00
  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90

    Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die

  • VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16

    Informationszugang; allgemein gültige, verwaltungsinterne Weisung

  • SG Stade, 23.02.2006 - S 6 AL 112/02

    Anspruch eines Alg-II Empfängers auf Offenlegung der Namen von

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1995 - 9 S 1518/94

    Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung - Akteneinsicht bei Versagung der

  • BVerwG, 14.06.1984 - 2 B 67.83

    Erforderlichkeit eines Vorverfahrens hinsichtlich eines vom Kläger geltend

  • VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01

    Akteneinsicht; ambulante Eingliederungshilfe; Dyskalkulie-Training;

  • VG Mainz, 07.09.2009 - 3 L 762/09

    Kein Anspruch auf Akteneinsicht zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen

  • VG Aachen, 11.05.2004 - 7 K 689/00

    Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen auf Grund des

  • VG Minden, 02.08.2017 - 7 K 6268/16
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1998 - B 3 S 182/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 5 B 1634/97

    Deutscher Bundestag; Enquete-Kommission; Sogenannte Sekten und Psychogruppen;

  • BVerwG, 29.10.1992 - 1 B 47.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungsanforderungen der

  • BVerwG, 25.02.1985 - 2 B 19.84

    Anforderungen an die Abweichung - Voraussetzungen für die Anerkennung eines

  • BVerwG, 15.02.1994 - 4 B 30.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die

  • VGH Hessen, 13.12.1989 - 1 UE 2783/84

    Disziplinarrechtliche Vermittlungsakte - Bestandteil der Personalakte -

  • BVerwG, 11.10.1989 - 2 B 132.89

    Bestandteil von Personalakten im materiellen Sinne - Darlegung der Divergenz

  • BVerwG, 11.09.1989 - 2 B 117.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

  • BVerwG, 20.12.1985 - 6 PB 17.85

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.1984 - 2 A 7.83

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Dienstliche Beurteilung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 20/87

    Verpflichtung des Dienstherrn, der Personalvertretung beurteilende Aktenvermerke

  • VG Schwerin, 24.08.2023 - 3 A 1785/21

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch

  • VG Saarlouis, 18.06.2009 - 10 K 220/09

    Anspruch auf Akteneinsicht; Abschluss des Verwaltungsverfahrens; Treu und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1992 - 24 B 70/92
  • VG Ansbach, 26.09.2023 - AN 17 K 22.30684

    Nicht fristgerechte Umstellung einer Anfechtungsklage auf eine

  • VG Oldenburg, 18.09.2002 - 7 A 341/99

    Abdrängende Sonderzuweisung; Akteneinsicht; allgemeine Leistungsklage;

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