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   BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80   

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https://dejure.org/1983,190
BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80 (https://dejure.org/1983,190)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1983 - 6 P 25.80 (https://dejure.org/1983,190)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1983 - 6 P 25.80 (https://dejure.org/1983,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats - Verhalten der Beschäftigten i.S.d. § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG und Dienstausübung - Absolutes Alkoholverbot für waffentragende Beamte und Mitbestimmung des Personalrats - Keine Mitbestimmung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15, § 104 S. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 61
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 7.88

    Personalrat - Alkoholverbot - Betriebliche Ordnung

    Wie der Senat in den Beschlüssen vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - (BVerwGE 67, 61 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 24) und vom 30. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 20.82 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 17) ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Mitbestimmungsvorschrift um einen einheitlichen Tatbestand, der die Gesamtheit der Regelungen umfaßt, die einen störungsfreien, reibungslosen Ablauf des Lebens in der Dienststelle gewährleisten sollen.

    Diese Aufgaben der Dienststelle sind durch den Gesetzgeber und den von diesem ermächtigten Verordnungsgeber festgelegt und stehen, auch hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erledigung, nicht zur Disposition von Stellen, die nicht der Volksvertretung für ihr Handeln verantwortlich sind (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ).

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall des Alkoholverbots für waffentragende Zollbeamte (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ) gebot die Art und Weise der in der Standortverwaltung zu verrichtenden Tätigkeiten keine im Vergleich zu anderen Verwaltungen besonderen Vorkehrungen in der Form eines speziellen Alkoholverbots.

    Anders läge der Sachverhalt, wenn wie in dem vom Senat entschiedenen Fall des Alkoholverbots für waffentragende Zollbeamte (Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ) die Hausverfügung die Art und Weise der Dienstausübung unmittelbar regeln würde.

    Sie unterliegt der alleinigen Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters (vgl. Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 6 P 25.80 - ).

  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Mit dieser Entscheidung befindet sich der Senat nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1983 (BVerwGE 67, 61).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Wie der Senat schon früher ausgeführt hat, besteht dieser Zweck darin, die Beschäftigten "an den sie berührenden personellen und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen, damit sie ihre Belange zur Geltung bringen und gegebenenfalls auch, soweit die volle Mitbestimmung gegeben ist, durchsetzen können" (BVerwGE 67, 61, 63 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80];Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - Buchholz 238.3 A § 78 BPersVG Nr. 4).
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