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   BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82   

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BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82 (https://dejure.org/1983,133)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 9 C 860.82 (https://dejure.org/1983,133)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 (https://dejure.org/1983,133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht im Verwaltungsprozess - Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs der politischen Verfolgung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 83
  • NVwZ 1983, 738
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Jedenfalls wäre dies allenfalls auf der Grundlage allgemeinkundiger Tatsachen möglich, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind(Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - InfAuslR 1983, 60;Beschluß vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Denn soweit eine Verwertung tatsächlicher Feststellungen aus früheren Verfahren für den zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit überhaupt in Betracht kommen kann, unterliegen solche Feststellungen jedenfalls nicht anders als andere tatsächliche Feststellungen dem Gebot des rechtlichen Gehörs (vgl.Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 -).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Nach dem Urteil des Senatsvom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127) stellen die - nach wie vor umstrittenen - Auswirkungen der Machtübernahme in der Türkei durch das Militär keine allgemeinkundigen Tatsachen dar, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind.
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 C 46.79

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Nach diesen Vorschriften darf eine gerichtliche Entscheidung nur auf solche Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (ständige Rechtsprechung, vgl.Urteil vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 C 46.79 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 125).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Jedenfalls wäre dies allenfalls auf der Grundlage allgemeinkundiger Tatsachen möglich, die allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind(Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - InfAuslR 1983, 60;Beschluß vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 7.78

    Gewährung von Freizeitausgleich für Rufbereitschaft - Ausgleichspflichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob aus übereinstimmenden Festsstellungen zur politischen Lage im Heimatland des Asylbewerbers allgemeine Erfahrungssätze im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, d.h. jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 55.68 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 41;Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - Buchholz 237.90 § 88 LBG-SH Nr. 1) überhaupt abgeleitet und gegebenenfalls ohne vorherige Mitteilung an die Beteiligten einer Entscheidung zugrunde gelegt werden dürfen.
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Die Äußerung (weiterer) Sachverständiger muß das Verwaltungsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B.Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120; Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - BayVBl. 1971, 199) nur dann einholen und berücksichtigen, wenn sich ihm im Rahmen der gesamten Beweisaufnahme, insbesondere bei Auswertung der sonst zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, die Einholung von Stellungnahmen oder sogar die Anhörung der benannten Personen aufdrängen mußte.
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob aus übereinstimmenden Festsstellungen zur politischen Lage im Heimatland des Asylbewerbers allgemeine Erfahrungssätze im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, d.h. jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 55.68 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 41;Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - Buchholz 237.90 § 88 LBG-SH Nr. 1) überhaupt abgeleitet und gegebenenfalls ohne vorherige Mitteilung an die Beteiligten einer Entscheidung zugrunde gelegt werden dürfen.
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 55.68

    Unfallfürsorgeleistungen auf Grund eines Dienstunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob aus übereinstimmenden Festsstellungen zur politischen Lage im Heimatland des Asylbewerbers allgemeine Erfahrungssätze im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, d.h. jedermann zugängliche Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15; Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 55.68 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 41;Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - Buchholz 237.90 § 88 LBG-SH Nr. 1) überhaupt abgeleitet und gegebenenfalls ohne vorherige Mitteilung an die Beteiligten einer Entscheidung zugrunde gelegt werden dürfen.
  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82
    Die Äußerung (weiterer) Sachverständiger muß das Verwaltungsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B.Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120; Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - BayVBl. 1971, 199) nur dann einholen und berücksichtigen, wenn sich ihm im Rahmen der gesamten Beweisaufnahme, insbesondere bei Auswertung der sonst zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, die Einholung von Stellungnahmen oder sogar die Anhörung der benannten Personen aufdrängen mußte.
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Die unter Hinweis auf die Revisibilität von allgemeinen Erfahrungssätzen gegen die tatsächliche Würdigung des Berufungsgerichts gerichteten Angriffe der Revision gehen fehl, weil es keinen unzweifelhaft geltenden und durch keine Ausnahme durchbrochenen Erfahrungssatz (vgl. BVerwGE 67, 83 ; Urteile vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 7.78 - Buchholz 237.90 § 88 LBG-SH Nr. 1, vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15 und vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 55.68 - Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 41) zur Hauptwohnung eines Studenten am Studienort gibt.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Zieht ein Gericht aber andere Entscheidungen nur als bestätigenden Beleg dafür heran, dass andere Gerichte die Lage (einer bestimmten Gruppe) in einem Land tatrichterlich in ähnlicher Weise gewürdigt und deshalb rechtlich die gleichen Schlussfolgerungen gezogen haben, unterliegen solche Bezugnahmen nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133; Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8 = NJW 1986, 3154).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach § 108 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG wird verletzt, wenn ein Verwaltungsgericht seine tatsächlichen Feststellungen auf den Beteiligten nicht mitgeteilte Erfahrungssätze stützt, die nicht aus allgemeinkundigen, allen Beteiligten gegenwärtigen und als entscheidungserheblich bewußten Tatsachen abgeleitet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83).
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