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   BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80   

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BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80 (https://dejure.org/1983,400)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 1 C 131.80 (https://dejure.org/1983,400)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 1 C 131.80 (https://dejure.org/1983,400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten Ausländers - Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung - Folgen des Wohnens des Ausländers im Bundesgebiet bei den Eltern - Erhöhter Ausweisungsschutz - Ermessensausübung bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 10 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 6 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 101
  • NJW 1984, 1314
  • NVwZ 1984, 450 (Ls.)
  • DÖV 1984, 172
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Vielmehr ist aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie die bei einer Ausweisung zu erwartende Beeinträchtigung der Familie eindeutig überwiegen; ist dies der Fall, so ist die Ausweisung mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]).

    Das gilt unabhängig davon, ob es im Einzelfall den Eltern zumutbar wäre, in ihre Heimat zurückzukehren, wenn sie mit ihrem erwachsenen Kind weiterhin zusammenleben wollen (vgl. BVerwGE 65, 188 [193 f.]).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Sie wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Strafgericht ihm Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt hat; dies ergibt sich schon daraus, daß die Strafaussetzung nicht bedeutet, das Strafgericht habe eine günstige Entwicklung des Klägers für sicher gehalten (§ 21 JGG; vgl. BVerwGE 66, 192 [200 f.] zu § 56 StGB).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Die Annahme einer solchen Gefahr, die trotz ihres geringen Grades wegen des hohen Ranges des gefährdeten Rechtsgutes nicht vernachlässigt werden kann (vgl. auch BVerwGE 57, 61 [68]; Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35), ist mit dem von der Revision hervorgehobenen Umstand, daß der Kläger bei Begehung seiner Straftaten noch unreif und für eine positive Entwicklung keineswegs verloren war, durchaus vereinbar.
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Die spezial- und generalpräventiven Ziele, die sie mit der Ausweisung des Klägers verfolgt hat, sind durch die Ermächtigung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG gedeckt (vgl. etwa BVerwGE 60, 75 [76 f.]).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Zwar ist bei Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen sind, das Ausweisungsermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel in ähnlicher Weise eingeschränkt wie bei Ausländern, die einen deutschen Ehepartner haben oder deren Ausweisung kraft völkerrechtlichen Vertrags einen besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrund voraussetzt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 = DVBl. 1983, 174 = InfAuslR 1983, 34 = NVwZ 1983, 227; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78] = DÖV 1983, 769 = InfAuslR 1983, 209).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Zwar ist bei Ausländern, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren und aufgewachsen sind, das Ausweisungsermessen durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel in ähnlicher Weise eingeschränkt wie bei Ausländern, die einen deutschen Ehepartner haben oder deren Ausweisung kraft völkerrechtlichen Vertrags einen besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrund voraussetzt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 = DVBl. 1983, 174 = InfAuslR 1983, 34 = NVwZ 1983, 227; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78] = DÖV 1983, 769 = InfAuslR 1983, 209).
  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Änderung des Streitwertbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts für jeden Rechtszug auf 4.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Die Annahme einer solchen Gefahr, die trotz ihres geringen Grades wegen des hohen Ranges des gefährdeten Rechtsgutes nicht vernachlässigt werden kann (vgl. auch BVerwGE 57, 61 [68]; Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35), ist mit dem von der Revision hervorgehobenen Umstand, daß der Kläger bei Begehung seiner Straftaten noch unreif und für eine positive Entwicklung keineswegs verloren war, durchaus vereinbar.
  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80
    Deshalb sind die Ausreisefrist und damit zugleich die Abschiebungsandrohung seit langem gegenstandslos (vgl. etwa Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, üben die Ausländerbehörden im Falle strafgerichtlicher Verurteilung wegen Gewalttaten ihr Ermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel einwandfrei aus, wenn sie sich auf die Erwägung stützen, daß eine Wiederholungsgefahr (im weiteren Sinne) nicht ausgeschlossen werden kann (Beschlüsse vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35; vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 314.77 - vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 - vom 29. Mai 1979 - BVerwG 1 B 199.78 - vgl. ferner BVerwGE 57, 61 [68]; 68, 101 [103]).

    Inwieweit trotz einer von der Ausländerbehörde in ihrer Richtigkeit nicht in Zweifel zu ziehenden günstigen Prognose der Strafvollzugsbehörde ein hinreichender Grund für ein spezialpräventives Vorgehen bejaht werden darf, beurteilt sich bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensausübung vor allem danach, ob die Ausländerbehörde, wie die jeweils verschiedenen Gesetzeszwecke ergeben können, von einem anderen Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen ausgehen darf und ausgeht (vgl. z.B. für die richterliche Strafaussetzung zur Bewährung BVerwGE 57, 61 [68]; Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91 [S. 33]; vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 131.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 100 [S. 67]; Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Gegenüber schwerwiegenden Ausweisungsgründen kann der Familienschutz zugunsten volljähriger Kinder regelmäßig nur dann durchgreifen, wenn, wofür hier kein Anhaltspunkt besteht, aus Gründen der familiären Lebenshilfe die weitere Anwesenheit des Ausländers erforderlich ist (vgl. z.B. BVerwGE 68, 101 (104) [BVerwG 18.10.1983 - 1 C 131/80]).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    a) Diesen Grundsatz der nach dem Schadensausmaß differenzierenden normativen oder relativen Wiederholungswahrscheinlichkeit hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Gerichtshofs bei der Beurteilung von Ausweisungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 immer wieder betont (vgl. grundlegend etwa BVerwG, Urteil vom 26.2.1974 - 1 C 31.72 -, BVerwGE 45, 45 = NJW 1974, 807; daran anknüpfend BVerwG, Urteil vom 18.8.1983 - 1 C 131.80 -, BVerwGE 68, 101 = InfAuslR 1984, 172; Beschluss vom 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, DVBl. 1985, 57; Beschluss vom 19.3.1990 - 1 B 27.90 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 122; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1988 - 13 S 1957/86 -, VBlBW 1989, 113 und Urteil vom 29.11.1989 - 11 S 262/89 -[vom BVerwG bestätigt im o.g. Beschluss vom 19.3.1990]).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Die danach bei hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern gegebene Einschränkung des Ausweisungsermessens greift zwar nicht entsprechend Platz für bereits volljährig gewordene junge Ausländer, die einen bedeutenden Teil ihres Lebens, insbesondere ihrer Schulzeit im Heimatstaat verbracht haben (Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 129.80 - DVBl. 1984, 97; BVerwG 1 C 131.80 - InfAuslR 1984, 1).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auch dies hat der Senat - in anderem Zusammenhang - schon wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. BVerwGE 68, 101 ; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104 ).
  • BFH, 17.09.1987 - IV R 31/87

    Vorübergehende Befreiung von der Buchführungspflicht als mögliche Bewilligung von

    Ein Ermessensfehler in diesem Sinne (Ermessensmangel) liegt auch vor, wenn die Behörde in Verkennung der Reichweite ihrer Ermessensbefugnis angenommen hat, ihr stehe eine Ermessensbefugnis nicht zu, und infolgedessen einen Antrag mit der unzutreffenden Begründung ablehnt, sie habe nach der anzuwendenden Rechtsnorm bei der Bescheidung des ihr vorliegenden Antrags keine Ermessensbefugnis, sondern müsse den Antrag aus Rechtsgründen ablehnen (vgl. z.B. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 13. Dezember 1962 III C 75.59, BVerwGE 15, 196, 201, und vom 18. Oktober 1983 1 C 131.80, BVerwGE 68, 101, 102, sowie Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 4. Aufl. 1986, § 40 Rz. 15, m.w.N.).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß ermessensfehlerhaft eine Entscheidung auch dann ist, wenn die Behörde eine in Wahrheit nicht bestehende Beschränkung des Ermessens oder Gebundenheit schlechthin annimmt (BVerwGE 68, 101, 102; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 114 Rz 14) oder sie aus anderen Gründen überhaupt keine Ermessensentscheidung trifft (BVerwGE 61, 105, 110; Kopp, aaO).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 9 B 121.97

    Vorverfolgung eines Asylsuchenden - Zumutbarkeit der Rückkehr in den Heimatstaat

    An der Geltung dieses herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs wegen erlittener Vorverfolgung hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts seither festgehalten (vgl. BVerfGE 76, 143, 167; 80, 315, 345; BVerwGE 65, 250; 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; 68, 106 [BVerwG 18.10.1983 - 1 C 131/80]; 70, 169 [BVerwG 21.09.1984 - 8 C 62/82]; 85, 266 [BVerwG 24.07.1990 - 9 C 78/89]und ständig) und auf die hinsichtlich der Zumutbarkeit einer Rückkehr vergleichbare Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG übertragen (vgl. Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und das von der Beschwerde zitierte Urteil des Senats vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 1 B 119.95

    Zulassung einer Grundsatzrevision - Ausweisung und Versagung der Verlängerung

    Ausnahmen können aber in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür bestehen, daß das volljährige Kind auf ein Zusammenleben mit seinen Eltern angewiesen ist und diesen eine Rückkehr in das Heimatland nicht zuzumuten ist (BVerwGE 68, 101 [BVerwG 18.10.1983 - 1 C 131/80]).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 104.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Ausnahmen können in Betracht kommen, wenn besondere Gründe dafür bestehen, daß das volljährige Kind auf ein Zusammenleben mit seinen Eltern angewiesen ist und diesen eine Rückkehr in das Heimatland nicht zuzumuten ist (BVerwGE 68, 101 [BVerwG 18.10.1983 - 1 C 131/80]).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91

    EWGAssRBes 1/80 steht der Ausweisung eines Türken aus generalpräventiven Gründen

  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 172.89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 26.10.1988 - 1 B 143.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Düsseldorf, 09.10.2023 - 22 K 3801/23

    Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, sexueller Missbrauch von

  • VG Aachen, 13.12.2010 - 8 K 283/08

    Der Verein "Al-Aqsa e.V." ist auf der von der Europäischen Union geführten Liste

  • BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welche Feststellungen getroffen werden

  • VGH Hessen, 14.03.1989 - 12 TH 741/89

    Abschiebungsandrohung; freiwillige Ausreise; Antragswiederholung;

  • BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Bindung an die vom Strafrichter

  • BVerwG, 20.01.1984 - 1 B 112.83

    Ausweisungsschutz für volljährige Ausländer, die als Minderjährige nach

  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 B 174.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von

  • BVerwG, 17.09.1987 - 1 B 101.87

    Verhältnis des Grundrechtes des Schutzes von Ehe und Familie zu der Ausweisung

  • BVerwG, 06.06.1984 - 1 B 62.84

    Verfahrensmangel auf Grund Verletzung der Aufklärungspflicht - Antrag auf

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 2420/91

    Keine Erledigung der Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist

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