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   BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83   

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BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83 (https://dejure.org/1983,996)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1983 - 8 C 40.83 (https://dejure.org/1983,996)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1983 - 8 C 40.83 (https://dejure.org/1983,996)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 154

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 130
  • NVwZ 1984, 513
  • DVBl 1984, 190
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Durch § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll eine Doppelbelastung vermieden werden, die sich ergäbe, wenn für ein und dieselbe Maßnahme ein Erschließungsbeitrag und ein Ausgleichsbetrag erhoben würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - BVerwGE 68, 130).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98

    Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet,

    aa) Allerdings trifft es zu, daß Zweck der gesetzlichen Regelung, die der früheren Vorschrift des § 6 Abs. 7 StBauFG weitgehend entspricht und an deren Stelle getreten ist, darin besteht, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - BVerwGE 68, 130 = Buchholz 406.15 § 6 StBauFG Nr. 1 S. 1 unter Hinweis auf BTDrucks VI/510 S. 30 zu § 6).

    Denn eine Doppelbelastung, die die Besserstellung der Anlieger von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet gegenüber allen sonstigen Beitragspflichtigen im Gemeindegebiet rechtfertigt (vgl. dazu Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - a.a.O.), kommt für die Eigentümer der außerhalb des Sanierungsgebiets gelegenen Anliegergrundstücke von vornherein nicht in Betracht, weil diese nicht zu Ausgleichsbeträgen nach § 41 Abs. 4 StBauFG (jetzt: § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB) herangezogen werden können.

    Nach dem erschließungsbeitragsrechtlichen Erforderlichkeitsbegriff, der dem sanierungsrechtlichen Begriff entspricht (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - a.a.O. S. 135 bzw. S. 5), ist die Erforderlichkeit der Erschließungsanlage im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB immer dann gegeben, wenn die Entscheidung der Gemeinde auf sachlich vertretbaren Gründen beruht (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 = Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 und Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 15 Rn. 8).

    cc) Etwas anderes läßt sich - worauf die Klägerin ebenfalls zu Recht hinweist - entgegen der Ansicht der Vorinstanzen auch nicht aus dem Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - (BVerwGE 68, 130 = Buchholz 406.15 § 6 StBauFG Nr. 1) herleiten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1998 - 15 A 7071/95

    Straßenbaubeitrag; Ordnungsmaßnahme; Ausgleichsbeitrag des Eigentümers;

    8 C 40.83 -., BVerwGE 68, 130 (131 f.).

    8 C 40.83 -., BVerwGE 68, 130 (135).

    und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., § 15 Rdnr. 5, der dem sanierungsrechtlichen Erforderlichkeitsbegriff entspricht, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 40.83 -, BVerwGE 68, 130(135).

    8 C 40.83 -., BVerwGE 68, 130 (134).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Die Privilegierung des § 154 Abs. 1 Satz 3 BauGB bezweckt nämlich, eine Doppelbelastung der Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet zu vermeiden, die sich aus einer Beitragserhebung und einer Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 BauGB für ein und dieselbe Maßnahme ergeben würde (vgl. BVerwG, 8 C 40.83, BVerwGE 68, 130, juris, unter Hinweis auf BT-Drucks. VI/510 S. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 8 C 40.83, BVerwGE 68, 130, juris; BVerwG, 8 C 7.98, KStZ 1999, 189, juris) können Aufwendungen für die Herstellung oder Verbesserung von Straßen im Sanierungsgebiet nach Maßgabe der Vorschriften über die Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge nur dann auf die Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets umgelegt werden, wenn und soweit sie nicht der Erschließung des Sanierungsgebiets, sondern der Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets dienen (BVerwG 8 C 40.83, BVerwGE 68, 130, juris).

    Die danach gebotene Aufspaltung einer einzelnen Erschließungsmaßnahme in einen sanierungsbedingten und einen nicht sanierungsbedingten Teil und dem folgend eine entsprechende Aufteilung der für diese Maßnahme entstandenen Kostenmasse ist aus der Natur der Sache nur möglich bei Teilen einer Erschließungsanlage, die hinreichend deutlich der einen oder anderen Erschließung zugeordnet werden können (BVerwG 8 C 40.83, BVerwGE 68, 130, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Die Privilegierung des § 154 Abs. 1 Satz 3 BauGB bezweckt (nur), eine Doppelbelastung der Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet zu vermeiden, die sich aus einer Beitragserhebung und einer Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für ein und dieselbe Maßnahme ergeben würde (vgl. BVerwG, 8 C 40/83, BVerwGE 68, 130 unter Hinweis auf Bundestags-Drucks. VI/510, S. 30).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01

    Ausbaubeitrag; Nachschieben einer rechtswirksamen Satzung; Sanierungsgebiet;

    Soweit eine Ausbaumaßnahme - wie vorstehend dargelegt - im Sinne von § 146 Abs. 1 BauGB erforderlich ist, handelt es sich um eine städtebauliche Ordnungsmaßnahme mit der Folge, dass der darauf entfallende Anteil der Ausbaukosten einer Deckung durch das in § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB geregelte Finanzierungssystem zugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1983 - 8 C 40/83 -, BVerwGE 68, 130 - zitiert nach JURIS) und folglich einer beitragsrechtlichen Betrachtung entzogen ist (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 3 Rn. 14).

    Sowohl mit Blick auf den Umstand, dass die W...Straße durch die Gebietsgrenzen quer geteilt wird, eine Aufspaltung insbesondere hinsichtlich der Fahrbahn und der Straßenbeleuchtung ohnehin nicht in Betracht kommt und die Anlagen insgesamt in dem Teil der Straße, die im "Zentrumsbereich" liegt, in räumlich enger Beziehung zu den ebenfalls im betreffenden Sanierungsgebiet belegenen Anliegergrundstücken stehen, ist eine Aufspaltung dort in eine sanierungsbedingte und eine nicht sanierungsbedingte Erschließung im Übrigen auch sonst ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1983 - 8 C 40/83 -, a.a.O.).

  • VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2627/07

    Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag; Heranziehung zu

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. das Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 40.83 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Bd. 68 S. 130, ausgeführt, die beitragsrechtliche Bevorzugung von Eigentümern in Sanierungsgebieten, die im Vergleich mit anderen Grundeigentümern keine Beiträge zahlen müssten, bedürfe mit Rücksicht auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) eines sie rechtfertigenden Grundes, der durch das Städtebauförderungsgesetz (bzw. heute das Baugesetzbuch) bewirkt werde, indem nur die Eigentümer in Sanierungsgebieten mit Ausgleichsbeträgen belastet würden; der Freistellung von zukünftigen Erschließungs- und Ausbaubeitragspflichten stehe gleichsam als Äquivalent die zukünftige Belastung mit anteiligen Ausgleichsbeträgen gegenüber.

    Ausgeschlossen ist im Sanierungsgebiet hiernach die Erhebung nicht nur von Erschließungsbeiträgen aufgrund der §§ 127 ff. BauGB, sondern auch von Ausbaubeiträgen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - BVerwGE 68, 130 ).

    Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht darin, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 -, a.a.O. ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 - DVBl 1999, 1652 = Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 3).

  • BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Sanierungsgebiet

    Ausgeschlossen ist im Sanierungsgebiet hiernach die Erhebung nicht nur von Erschließungsbeiträgen aufgrund der §§ 127 ff. BauGB, sondern auch von Ausbaubeiträgen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 BVerwG 8 C .83 BVerwGE 68, 130 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

    Maßgeblich dafür ist die Zwecksetzung der Regelung: Damit soll zum einen eine Doppelbelastung der Eigentümer vermieden und gleichzeitig die sonst bestehende Erschließungsbeitragspflicht mit der Ausgleichsbeitragspflicht gebündelt werden (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 40.83 -, BVerwGE 68, 130 ff.; Kleiber, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 3, § 154 Rn. 70), ferner soll der durch die Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme geschaffene Vorteil in einem von der Höhe der konkreten Ausbaukosten unabhängigen Verteilungssystem erfasst werden (so BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 8 C 7.98 -, NVwZ-RR 1999, 669 f. [670]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 240/01

    Begriff der Anlage im Sinne des Kreislaufabfallgesetzes (KAG);

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

  • VG Arnsberg, 17.12.2012 - 8 K 2174/11

    Klagen gegen Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter

  • VG Arnsberg, 17.12.2012 - 8 K 186/12

    Klagen gegen Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter

  • VG Arnsberg, 17.12.2012 - 8 K 36/12

    Klagen gegen Ausgleichsbeträge zur Abschöpfung sanierungsbedingter

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 LA 42/11

    Sachliche Reichweite der Ausschlusswirkung des § 154 Abs. 1 S. 3 BauGB nach

  • VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

  • VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04

    Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrende Beiträge

  • VGH Bayern, 18.12.2014 - 6 B 14.447

    Straßenausbaubeitragsrecht; Sanierungssatzung; förmlich festgesetztes

  • VG Oldenburg, 29.01.2008 - 1 A 4430/06

    Abrechnung einer teilweise im Sanierungsgebiet liegenden Straße

  • VGH Bayern, 31.03.2004 - 15 B 00.3239

    Festsetzung eines Ausgleichsbetrags für die Durchführung einer Sanierung;

  • VG Arnsberg, 15.11.2004 - 14 K 30/03
  • VG Arnsberg, 14.09.2004 - 14 K 30/03
  • VG Arnsberg, 15.11.2004 - 14 K 5237/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem

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