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   BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82   

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https://dejure.org/1983,291
BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82 (https://dejure.org/1983,291)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1983 - 6 P 22.82 (https://dejure.org/1983,291)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 6 P 22.82 (https://dejure.org/1983,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der Gesamtheit der Beschäftigten - Dienststelle - Mitbestimmungsbefugnis in aktiver Form - Einleitung einer mitbestimmungsbedürftigen Maßnahme - Initiativrecht der Personalvertretung - Inhalt und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG Berlin § 79 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 137
  • NJW 1984, 1981 (Ls.)
  • DVBl 1984, 436
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - (BVerwGE 50, 176 [183]) und - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [196]) ausgeführt hat, wird so sichergestellt, daß derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 9.74 - (BVerwGE 50, 176 [183]) und - BVerwG 7 P 4.75 - (BVerwGE 50, 186 [196]) ausgeführt hat, wird so sichergestellt, daß derartige Angelegenheiten nicht gänzlich oder unnötig lange ungeregelt bleiben, weil sich die Dienststelle ihrer trotz bestehender Regelungsbedürftigkeit nicht oder nicht rechtzeitig annimmt.
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82
    Denn die ihr im Rahmen der Mitbestimmung obliegende Überwachungspflicht berechtigt sie weder, den Rechtsschutz oder die Interessenvertretung eines einzelnen Beschäftigten zu übernehmen, noch in das rechtmäßig ausgeübte personalpolitische Ermessen der Dienststelle einzugreifen (vgl. zum letzteren: BVerwGE 61, 325 [330]).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    An der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Ersatzfunktion" des Initiativrechtes (BVerwGE 68, 137 ) sei zu bemängeln, daß sie aus der Funktion eine rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Initiativrechtes konstruiere.

    Dabei ist es unerheblich, daß ein Initiativrecht als solches bei den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 68, 137 ; BVerwG Buchholz 251.0 BaWüPersVG § 70 Nr. 1) angenommenen Ausübungsschranken nicht verfassungswidrig ist und die im Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein insoweit getroffenen Regelungen für sich genommen sich von den in anderen Personalvertretungsgesetzen nicht derart unterscheiden, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf sie nicht übertragen werden könnte.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Diese Lücke schließt das Initiativrecht nach § 66 Abs. 4 Satz 1 NWPersVG, indem es der Personalvertretung ein wirksames Mittel an die Hand gibt, um den Dienststellenleiter zum Handeln zu zwingen und im anschließenden Mitbestimmungsverfahren ihre Rechte wahrnehmen zu können (vgl. BVerwGE 68, 137, 140; 99, 69, 72).

    Diesen Entscheidungen lag noch eine Rechtslage zu Grunde, wonach das Initiativrecht des Personalrats die Befugnis umfasste, die von ihm befürwortete Maßnahme gegebenenfalls im Verfahren vor der Einigungsstelle gegen den Willen der Dienststelle durchzusetzen (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 - BVerwGE 68, 137, 139; Beschluss vom 26. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 6.83 - PersV 1985, 477; Beschluss vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - PersV 1985, 475, 476; Beschluss vom 23. November 1983 - BVerwG 6 P 12.81 -).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof angenommen, daß der Inhalt der angestrebten Dienstvereinbarung als Gegenstand des Initiativantrags von einem sog. vollen Initiativrecht gemäß §§ 70 Abs. 1 Satz 1, 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erfaßt wird (vgl. zu den Voraussetzungen eines Initiativrechts Beschluß vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 - BVerwGE 68, 137; Beschluß vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1; Beschluß vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 25.90 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4).

    Indem es dem Personalrat die Ausübung seiner Befugnisse in aktiver Form ermöglicht, verwirklicht es in besonderer Weise den Grundsatz der gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Personalvertretung und Leiter der Dienststelle (Beschluß vom 25. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 22.82 - a.a.O.; Beschluß vom 6. Oktober 1992 - BVerwG 6 P 25.90 - a.a.O.).

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