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   BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82   

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https://dejure.org/1983,144
BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82 (https://dejure.org/1983,144)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 3 C 27.82 (https://dejure.org/1983,144)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27.82 (https://dejure.org/1983,144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung - Übermaßverbot bezüglich einer ohne vorherige Anhörung getroffenen Regelung - Nachholung einer unterlassenen Anhörung - Gefahr der Einschleppung einer Schweineseuche - Nachholung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 267
  • NVwZ 1984, 577
  • DVBl 1984, 530
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Das bedeutet, daß der Beklagte nach Wegfall der Widerrufsvoraussetzungen seinen Widerrufsbescheid nicht länger aufrechterhalten durfte (vgl. dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1979 - BVerwG 3 C 103.79 - Buchholz 451.81 § 6 a Nr. 3 S. 21).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Auch eine Abweichung von dem Urteil des 6. Senats vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - (BVerwGE 61, 45-50) ist nicht gegeben, weil es eine andere Frage betraf und ausdrücklich die in § 45 VwVfG geregelte Heilung einer Verletzung des § 28 VwVfG nicht angesprochen hat.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Ebenso betraf das Urteil des 8. Senats vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - (Buchholz 316 § 46 Nr. 8) nur die Frage, ob bei einem Verwaltungsakt nach zwingendem Recht eine Verletzung des § 28 Abs. 1 VwVfG zur Aufhebung des Verwaltungsakts führen kann.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 9 B 360.82
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Schließlich weicht der Senat auch nicht von dem Beschluß des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 1982 - BVerwG 9 B 360.82 - (DÖV 1982, 744) ab, da diese Entscheidung zum einen eine Verpflichtungsklage betraf, auf die § 28 VwVfG jedenfalls grundsätzlich nicht anwendbar ist, und zum anderen eine Nachholung der dort durch § 12 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG vorgeschriebenen persönlichen Anhörung des Asylbewerbers nicht durch eine der Regelung in § 45 Abs. 2 VwVfG entsprechende Vorschrift begrenzt wird.
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 54.65
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Insoweit seien die Grundsätze in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1965 - BVerwG 4 C 54.65 - (DVBl. 1966, 496) und vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (NJW 1970, 1890) zum Begriff "nicht zu besorgen" entsprechend anzuwenden.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Dazu verweist sie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 191 [BVerwG 16.12.1971 - I C 60/67]).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Auf die Revision der Klägerin hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - die Berufungsentscheidung auf und verwies den Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichtshof zurück.
  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Hiermit weicht der Senat nicht von seinem Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - (Buchholz 418.02 Nr. 2) ab, da diese Entscheidung allein die Frage betraf, ob bei einem Verwaltungsakt, der eine - wenn auch unzureichende - Begründung enthielt, so daß eine Verletzung des § 39 Abs. 1 VwVfG nicht vorlag, dem Nachschieben einer ergänzenden Begründung die Regelung des § 45 Abs. 2 VwVfG entgegensteht.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82
    Insoweit seien die Grundsätze in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1965 - BVerwG 4 C 54.65 - (DVBl. 1966, 496) und vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (NJW 1970, 1890) zum Begriff "nicht zu besorgen" entsprechend anzuwenden.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Ob eine sofortige Entscheidung objektiv notwendig war oder die Behörde eine sofortige Entscheidung zumindest für notwendig halten durfte, ist vom Gericht aus ex-ante-Sicht zu beurteilen (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 3 C 27.82 - BVerwGE 68, 267 = Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 9 S. 18).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit war sie verpflichtet, ihr Eingreifen zunächst auf solche Maßnahmen zu beschränken, die ohne jegliche Verzögerung erforderlich erschienen (Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 272 bzw. S. 20; Kopp/Ramsauer, a.a.O. Rn. 55).

    Offen bleiben kann, ob § 46 VwVfG - wofür einiges spricht - außer bei Anfechtungsklagen auch Anwendung findet, wenn wie hier die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts begehrt wird (bejahend etwa Schemmer, in: Bader/Ronellenfitsch, Beck'scher Online-Kommentar VwVfG, Stand: 1. Januar 2012, § 46 Rn. 9; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 46 Rn. 43; offen gelassen im Urteil vom 15. Dezember 1983 a.a.O. S. 276 bzw. S. 21 f.).

  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Wenn die Behörde nicht erkannt hat, dass eine als "Mussvorschrift" formulierte Ermächtigung verfassungskonform als Ermessensermächtigung ausgelegt werden muss, wenn sie eine als "Kannvorschrift" formulierte Ermessensermächtigung zu Unrecht als "Mussvorschrift" interpretiert, wenn sie bei einer Sollvorschrift übersehen hat, dass ein atypischer Fall vorliegt, oder wenn sie irrtümlich davon ausgeht, ihr Ermessen sei im konkreten Fall auf Null reduziert, stets ist die Folge, dass die Behörde sich gebunden glaubt und deshalb gar nicht erst in die gebotenen Ermessenserwägungen eintritt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1962 - III C 75.59 -, Rn. 14, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27/82 -, Rn. 63, juris; Aschke, in: BeckOK VwVfG, 42. Edition, Stand 01. Januar 2019, § 40 Rn. 80).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20

    Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 14, vom 18. Oktober 1988- 1 A 89.83 -, juris, Rn. 28, und vom 15. Dezember 1983 - 3 C 27.82 -, juris, Rn. 55 f.; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 28 Rn. 51.
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