Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    BBauG §§ 35 I, III, 5 I-III, VI 2 (Ziele der Raumordnung und Landesplanung als öffentlicher Belang.)

  • Jurion

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 68, 311
  • NJW 1984, 1577 (Ls.)
  • NJW 1984, 2115 (Ls.)
  • DVBl 1984, 627
  • DÖV 1984, 846
  • BauR 1984, 269
  • NVwZ 1984, 367
  • ZfBR 1987, 293



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Wird zitiert von ... (147)  

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00  

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Spiegelstrich BBauG entwickelt (BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311, und - BVerwG 4 C 70.79 - BVerwGE 68, 319).

    Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - (BVerwGE 68, 311) war ferner geklärt, dass die in § 35 Abs. 3 Satz 1, 1.

    Nach den Stellungnahmen des Bundesrates und der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren sollte der Neuregelung lediglich eine "klarstellende" Bedeutung im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 und BVerwG 4 C 70.89 - a.a.O. zukommen (vgl. BTDrucks 10/4630, S. 89; 10/5027, S. 9; 10/5111, S. 7).

    4.1 Bei Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 BauGB 1987 darf nicht außer Acht bleiben, dass der Gesetzgeber die Wirkungskraft der Raumordnungsziele hat stärken wollen, indem er in Anknüpfung an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1984 a.a.O. regelte, dass diese Ziele grundsätzlich auch privilegierten Außenbereichsvorhaben entgegenstehen können.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84  

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Darstellungen eines Flächennutzungsplans können als öffentliche Belange auch einem im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben entgegenstehen (Fortführung von BVerwGE 68, 311).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - (BVerwGE 68, 311) ausgeführt, daß der Gesetzgeber bestimmte Vorhaben zwar dem Außenbereich privilegiert zugewiesen habe, jedoch nicht in der Weise, daß sie an jedem beliebigen Standort im Außenbereich zulässig seien.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 20. Januar 1984 (a.a.O.) betont, die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft sei i m a l l g e m e i n e n keine qualifizierte Standortzuweisung, weil sie dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zuweise.

    In diesem Sinne kann die Darstellung von Abgrabungsflächen "Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung tatsächlicher Gegebenheiten" sein (vgl. Urteile des Senats vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - [Buchholz 406.11 § 19 Nr. 33] und vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - (BVerwGE 68, 311 [314]).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Beantwortung der Frage, ob einem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen (§ 35 Abs. 1 BBauG) oder ob es öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 BBauG), eine Abwägung voraussetzt, und zwar nicht eine planerische Abwägung, sondern eine nachvollziehende, die allgemeine gesetzliche Wertung für den Einzelfall konkretisierende Abwägung zwischen dem jeweils berührten öffentlichen Belang und dem Interesse des Antragstellers an der Verwirklichung des privilegierten Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - (BVerwGE 68, 311 [313]); Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - [Buchholz 406.11 § 35 Nr. 158 m.w.Nachw.]).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01  

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Ob diese Sperre greift, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln, in die das gesteigerte Durchsetzungsvermögen des privaten Interesses mit dem erheblichen Gewicht einzustellen ist, das ihm nach der in der Privilegierung zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Wertung gebührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 und vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17).
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