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   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 68, 360
  • NJW 1984, 1771
  • DVBl 1984, 634
  • BauR 1984, 373
  • NVwZ 1984, 582 (Ls.)
  • ZfBR 1987, 44



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Wird zitiert von ... (87)  

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84  

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auch bei der Frage, ob sich eine Bebauung in die "Eigenart der näheren Umgebung eingeführt", kann der beseitigte Altbestand als noch prägend berücksichtigt werden (im Anschluß an die Urteile vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 [368]).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein Altbestand rechtlich fortwirkt, solange noch ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig ist (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360 [368]); das ist dahin zu erweitern, daß auch vor einem Verwaltungsstreitverfahren unternommene ernsthafte Versuche zur Wiederbebauung eines freigelegten Innenbereichsgrundstücks - das von seiner Größe her geeignet ist, sich zur "Außenbereichsinsel" im Innenbereich zu wandeln - dessen Rechtsqualität nicht untergehen lassen, jedenfalls dann nicht, wenn die Versuche letztlich an behördlichen Einwendungen gegen das Vorhaben scheitern und erst danach der Verwaltungsrechtsweg beschritten wird.

    Entsprechendes hat der Senat in dem bereits angeführten Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - (a.a.O.) für die fortdauernde prägende Wirkung eines Großhandelsbetriebes entschieden, der zum Zwecke der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes eingestellt worden war.

    Für die Bestimmung des Rahmens in bezug auf die Art der Nutzung ist jedenfalls die Einteilung von Nutzungsarten in der Baunutzungsverordnung heranzuziehen; sie konkretisiert insoweit allgemein anerkannte Grundsätze des Städtebaus (Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - a.a.O. S. 380).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07  

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Konstituierendes Merkmal des bauplanungsrechtlichen Einzelhandelsbegriffs ist der unmittelbare Verkauf von Waren an den Endverbraucher ( Urteil vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - DVBl 1984, 634; vgl. auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Rn. 52 zu § 11 BauNVO; Roeser, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, Rn. 24 zu § 5).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97  

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Träfe ihre Auffassung zu, so wäre die hierdurch eingetretene Rechtsänderung in dem Prozeß, der hier geführt wird, um einen Bauvorbescheid zu erstreiten, freilich auch vom Senat zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 und vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - BVerwGE 68, 360).
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