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   BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82, 8 C 67 - 69.82, 8 C 67.82, 8 C 68.82, 8 C 69.82   

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https://dejure.org/1983,323
BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82, 8 C 67 - 69.82, 8 C 67.82, 8 C 68.82, 8 C 69.82 (https://dejure.org/1983,323)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1983 - 8 C 47.82, 8 C 67 - 69.82, 8 C 67.82, 8 C 68.82, 8 C 69.82 (https://dejure.org/1983,323)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1983 - 8 C 47.82, 8 C 67 - 69.82, 8 C 67.82, 8 C 68.82, 8 C 69.82 (https://dejure.org/1983,323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht - Kostenspaltung - Gerichtliches Verfahren - Heilung - Abschnittsbildung - Erschließungseinheit - Entscheidung der Gemeinde - Aufwandsermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche Kostenspaltung; Heilung des Beitragsbescheids durch "Umwandlung" in Teilbeitragsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 48
  • NVwZ 1984, 369
  • DVBl 1984, 186
  • DÖV 1984, 125
  • ZfBR 1984, 48
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 37.71

    Notwendige Kennzeichen einer Erschließungseinheit

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    An dem eine Erschließungseinheit i.S. des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG kennzeichnenden Funktionszusammenhang können auch nichtbeitragsfähige Erschließungsanlagen i.S. des § 123 Abs. 2 BBauG, vorhandene Erschließungsanlagen i.S. des § 180 Abs. 2 BBauG und solche Erschließungsanlagen teilnehmen, für die eine Erschließungsbeitragspflicht bereits als einzelne Anlage entstanden ist (im Anschluß an Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß eine Erschließungseinheit ein System mehrerer Erschließungsanlagen darstellt, das gekennzeichnet ist erstens durch einen Funktionszusammenhang der die Einheit bildenden Einzelanlagen sowie zweitens durch seine deutliche Abgrenzung (vgl. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 13 S. 24 [25 f.] m.w.N.).

    Das Gesetz schließt nicht aus, daß dieser Funktionszusammenhang auch durch ihrem Wesen nach nicht beitragsfähige Erschließungsanlagen wie z.B. Privatstraßen (Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2 BBauG) oder durch solche Erschließungsanlagen vermittelt wird, die, etwa weil sie vorhandene Anlagen im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG oder nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes endgültig hergestellte und bereits abgerechnete Anlagen sind, eine Erschließungsbeitragspflicht nicht (mehr) auslösen können (vgl. u.a. Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 37.71 - a.a.O. [27]).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Eine Wesensveränderung aber würde durch die hier in Rede stehenden "Umrechnungen" nicht bewirkt (vgl. Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 [358 f.]).

    Eine solche Wesensveränderung wird im vorliegenden Fall durch die "Umwandlung" der Vollbeitragsbescheide in Teilbeitragsbescheide nicht bewirkt, da auch ein im Wege der Kostenspaltung erhobener Teilerschließungsbeitrag ein Erschließungsbeitrag ist und die Teilbeitragsbescheide auf den gleichen Bezugsgegenstand abstellen wie die Vollbeitragsbescheide (vgl. dazu Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Kosten für die Herstellung von Fußwegen können bei einer gemeinsamen Aufwandsermittlung nach § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG regelmäßig nicht berücksichtigt werden (im Anschluß an Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - DVBl. 83, 908).

    Deshalb ist die Annahme des Berufungsgerichts, die Fußwege stellten ein wesentliches Element der hier zu beurteilenden Erschließungseinheit dar, unbedenklich, obwohl Fußwege nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. Juni 1983 (- BVerwG 8 C 70.82 - DVBl. 83, 908) keine beitragsfähigen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG und beitragsfähige Sammelstraßen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG nur ganz ausnahmsweise sind (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 16 bis 19.81 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 36 S. 1 [3 ff.]).

  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 150.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Der Ausspruch der Kostenspaltung wird regelmäßig kundbar gemacht im Rahmen der Veranlagung zu Teilbeträgen durch Heranziehungsbescheide (vgl. u.a. Urteil vom 10. Oktober 1969 - BVerwG IV C 150.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 32 S. 4 [5]), doch kann dies auch - wie hier - durch einen Schriftsatz im gerichtlichen Verfahren erfolgen.
  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65

    Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht nicht (vgl. u.a. Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG IV C 121.65 - BVerwGE 26, 180 [181]).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Ob eine Anbaustraße eine im Sinne der §§ 180 Abs. 2, 133 Abs. 4 BBauG vorhandene bzw. hergestellte ist, bestimmt sich nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden irrevisiblen Landesrecht (vgl. u.a. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 [33] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 2.75

    Einmaliges Entstehen der Beitragspflicht; Rückwirkung von Beitragssatzungen

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Denn im Erschließungsbeitragsrecht gilt der Rechtsgrundsatz, daß die Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf die erstmalige Herstellung einer bestimmten Erschließungsanlage nur einmal entsteht (u.a. Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 2.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 26 S. 25 [27] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 29.76

    Bestand der durch die Kostenspaltung begründeten Teilbeitragspflicht - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Zwar hat hier die Beklagte vor dem Ausspruch der Kostenspaltung entschieden, die eine Einheit bildenden Einzelanlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und Abrechnung aller Teile gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG zusammenzufassen, doch löst eine solche Entscheidung ebenso wie der Ausspruch einer Kostenspaltung eine Bindung erst aus, wenn auf ihrer Grundlage eine Beitragspflicht entstanden ist (vgl. zur Kostenspaltung Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 29.76 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 32 S. 36 [39 f.]).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82
    Sind für bestimmte beitragsfähige "einzelne Erschließungsanlage[n]" (§ 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG) die Voraussetzungen erfüllt, von denen das Entstehen der (sachlichen) Beitragspflicht abhängt, entsteht diese Beitragspflicht für ihre erstmalige endgültige Herstellung gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde und unabhängig von der Geltendmachung der entsprechenden Beitragsforderungen durch Beitragsbescheide (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Nach diesem Grundsatz kann eine Beitragspflicht erst dann, wenn sie einmal entstanden ist, nicht nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt und gar in anderer Höhe noch einmal entstehen (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47, 67-69.82 - BVerwGE 68, 48 (53)).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Aus diesem Grundsatz folgt für das Erschließungsbeitragsrecht, dass die Beitragspflicht für ein Grundstück bezogen auf die erstmalige Herstellung einer bestimmten Erschließungsanlage nur einmal entsteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 -, juris; Beschluss vom 18.08.2009 - 2 S 2337/08 -, juris; BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 47.82 u.a. -, BVerwGE 68, 48).

    Dieser Grundsatz gilt sowohl in dem Sinne, dass ein Grundstück vor einer mehrfachen Belastung (Doppelbelastung) für die Erschließung durch eine bestimmte Anlage geschützt ist, als auch in dem Sinne, dass eine Beitragspflicht, ist sie einmal entstanden, nicht nachträglich zu einem anderen Zeitpunkt und gar in anderer Höhe noch einmal entstehen kann (BVerwG, Urteil vom 26.09.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Eine solche Zusammenfassungsentscheidung "sperrt" das Entstehen einer Beitragspflicht für die Einzelanlagen; sie lässt eine Beitragspflicht frühestens entstehen, wenn alle zur gemeinsamen Abrechnung zusammengefassten Anlagen den Herstellungsmerkmalen der Satzung entsprechend ausgebaut worden sind (vgl. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 47.82 u.a. - BVerwGE 68, 48 ).
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