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   BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82   

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BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82 (https://dejure.org/1984,837)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 7 C 29.82 (https://dejure.org/1984,837)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 7 C 29.82 (https://dejure.org/1984,837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personenbeförderung - Beförderungsentgelt - Schülerfahrgeldermäßigung - Genehmigungsbehörde - Genehmigung - Weigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 13, § 39 Abs. 1, Abs. 2, § 45 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Fahrgeldermäßigung für Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 104
  • NVwZ 1986, 380 (Ls.)
  • DVBl 1985, 285
  • DÖV 1984, 1023
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 56.75

    Möglichkeit eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens zur Herausnahme einer

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82
    Der erkennende Senat hat bereits in Einblick auf die Gestaltung des Schülertarifs ausgesprochen, daß die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl dem Verkehrsunternehmer in gewissem sachgemäßem Umfang gebietet, sein Tarifschema innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nach Regel-, Sozial- und Ermäßigungstarifen zu staffeln (Urteil vom 19. Januar 1979 - BVerwG 7 C 56.75, in Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 1).

    Soweit die Revision einwendet, der begehrte generelle Wegfall der zusätzlichen Schülerermäßigung laufe dem Sozialstaatsgebot und damit dem Gemeinwohl deswegen nicht zuwider, weil ein großer Teil des betroffenen Personenkreises das Fahrgeld ohnehin vom Schulträger oder im Wege der BAföG-Unterstützung zurückerhalte, hat der Senat (Urteil vom 19. Januar 1979 a.a.O.) bereits ausgesprochen, daß es für die Gewährung von Ermäßigungstarifen auf die Person des Beförderten und nicht darauf ankommt, wer für den Beförderten das Beförderungsentgelt trägt.

    Die Weigerung der Beklagten, dem begehrten Wegfall der Schülerermäßigung zuzustimmen, war angesichts der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 19. Januar 1979 a.a.O.) auch vor Inkrafttreten des § 45 a PBefG nicht rechtswidrig.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82
    Dem Unternehmer ist grundsätzlich zuzumuten, den rentabilitätsmindernden Auswirkungen der ihm auferlegten öffentlichen Last der Schülerermäßigung durch "interne Subventionierung" zu begegnen (vgl. BVerfGE 30, 292 [325]).
  • BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75

    Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 7 C 29.82
    Das dort vorgeschriebene behördliche Zustimmungsverfahren bezweckt, den Anspruch des Unternehmers auf ein angemessenes Beförderungsentgelt mit den Interessen der Allgemeinheit soweit wie möglich auszugleichen (BVerfGE 42, 191 [200]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl dem Unternehmer bei der Gestaltung des Schülertarifs, sein Tarifschema innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nach Regel-, Sozial- und Ermäßigungstarifen zu staffeln (vgl. BVerwGE 69, 104 [105]).

    Bei der Gestaltung der Tarife hat der Unternehmer einen Anspruch auf insgesamt kostendeckende und einen angemessenen Gewinn einschließende Einnahmen (vgl. BVerwGE 69, 104 [107]; s. auch BVerfGE 42, 191 [204]).

    Der Unternehmer hat es damit in der Hand, etwa Mindereinnahmen aus einzelnen Verkehrsleistungen wie dem Schülerverkehr durch eine Erhöhung der Tarife an anderer Stelle auszugleichen (vgl. BVerwGE 69, 104 [107]; BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2003 - 5 B 261/02 -, NVwZ 2003, S. 866 [867 f.]).

    Die Berücksichtigung der Gemeinwohlbelange bei der Gestaltung der Tarife im öffentlichen Personennahverkehr erfordert es, die Personengruppe der Schüler und Auszubildenden zu bevorzugen und damit Leistungen zu einem Preis zu erbringen, der die Kosten nicht deckt (vgl. BVerwGE 69, 104 [106]).

    Der zwecks innerbetrieblichen Ausgleichs erhöhte Regeltarif darf die Verkehrsbenutzer, die zum Regeltarif fahren, nicht unangemessen belasten; er darf nicht dazu führen, dass ein wesentlicher Teil der Fahrgäste zum Individualverkehr abwandert (vgl. BVerwGE 69, 104 [107 f.]).

  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Wie das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - (vgl. Urteil vom 23. März 1984 7 C 29.82, BVerwGE 69, 104, mit Nachweisen) die Vorschriften ausgelegt hat, bezweckt das in § 39 Abs. 1 und 2 PBefG vorgeschriebene behördliche Zustimmungsverfahren, den Anspruch des Unternehmers auf ein angemessenes Beförderungsentgelt mit den Interessen der Allgemeinheit soweit wie möglich auszugleichen.
  • BVerwG, 17.01.2003 - 5 B 261.02

    Schwerbehinderte; unentgeltliche Beförderung; Fahrgeldausfälle; Erstattung im

    Hinsichtlich der geltend gemachten Besonderheit eines hohen Anteils an Personen, die als Schüler im Rahmen des Ausbildungsverkehrs befördert werden, weist der Kläger im Ansatz zutreffend darauf hin, dass die ihrerseits nicht auf einen vollständigen Kostenausgleich gerichteten Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG nicht den Fahrgeldeinnahmen nach § 62 Abs. 2 SchwbG unterfallen; dies wirkt sich bei einem hohen Anteil von Personen, die im Ausbildungsverkehr zu befördern sind, rechnerisch mindernd auf die Höhe der Erstattungsleistung nach § 62 SchwbG aus, und erschwert es dem Verkehrsunternehmer, der ihm grundsätzlich zumutbaren Aufgabe (BVerwGE 69, 104, 107) nachzukommen, den rentabilitätsmindernden Auswirkungen der ihm auferlegten öffentlichen Last der Fahrpreisermäßigung im Ausbildungsverkehr durch "interne Subventionierung" zu begegnen.

    Ist ihm dies bei der Tarifbildung außerhalb des Ausbildungsverkehrs wegen der Marktverhältnisse (unter Berücksichtigung einer verkehrspolitisch unerwünschten Abdrängung eines Teiles der Fahrgäste zum Individualverkehr) nicht möglich, etwa weil er sein Tarifniveau zum Ausgleich der Mindereinnahmen aus dem Ausbildungsverkehr bereits auf eine Höhe gebracht hat, die eine Überlastung der Fahrgäste erkennbar gemacht hat, ist bei der Tarifbildung eine Abschmelzung der Vergünstigungen im Ausbildungsverkehr bis dahin möglich, dass vom Verkehrsunternehmer eine Schülerermäßigung, die noch ins Gewicht fällt, nicht mehr verlangt werden kann (BVerwGE 69, 104 ).

  • BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90

    Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge

    Mit der Erstattung von Fahrgeldausfällen gemäß § 60 des Schwerbehindertengesetzes in der hier maßgebenden Fassung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649) nimmt der Staat gegenüber den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs keine Aufgabe der Schwerbehindertenfürsorge wahr, sondern er gleicht wirtschaftliche Verluste aus, die diesen Unternehmen infolge der ihnen auferlegten gemeinwirtschaftlichen Last entstehen (vgl. BVerwGE 69, 104 , bezüglich der Schülerbeförderung).
  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

    Die gesamte Regelung ist auf Pauschalierung im Interesse der Verwaltungsvereinfachung ausgerichtet (vgl. Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 7 C 29.82 - BVerwGE 69, 104 f.).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2003 - 5 K 1141/02

    Linienverkehrsgenehmigung - Beauftragung von Subunternehmern; Besitzstandsklausel

    In diesen einfach-rechtlichen Drittschutz ist die Klägerin als Kommanditgesellschaft einbezogen, da auch eine nicht rechtsfähige (Handels-) Gesellschaft als "natürliche Person" i. S. des § 3 Abs. 1 PBefG Unternehmer und Träger einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.03.1984 - 7 C 29.82 - BVerwGE 69, 104; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl., B § 3, Anm. 1).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 125.86

    Personenbeförderung - Kostensätze - Verlustausgleich - Pauschalierte Begünstigung

    Das ist bei Überschreitungen des grundsätzlich hälftigen Verlustausgleichs im Einzelfall jedenfalls solange bundesrechtlich unbedenklich, als der Erstattungsbetrag ein Verlustausgleich bleibt; denn einen anteiligen Verlust aus der Beförderungspflicht im Ausbildungsverkehr zu tragen, ist eine den Verkehrsunternehmen im Rahmen ihrer Gemeinwohlbindung (§ 39 Abs. 2 PBefG, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 7 C 29.82 - BVerwGE 69, 104 = Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 3) auferlegte Last, die der Verordnunggeber als mögliche Folge eines pauschalierenden Verlustausgleichs im Einzelfall auch abschwächen darf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 7 A 10394/02

    Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr

    Vielmehr gewährleistet der Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit des Verkehrsunternehmens allein Fahrgeldeinnahmen, die im Gesamtergebnis kostengerecht sind (vgl. BVerwGE 69, 104 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 13 B 1583/17

    Erteilung von Genehmigungen einer GbR als Unternehmen zur Ausführung des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1992 - 7 C 26.91 - Buchholz 442.01 § 45a PBefG Nr. 5, S. 17 und vom 23. März 1984 - 7 C 29.82 - Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 3, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2005 - 13 B 1332/05 - juris, Rn. 6, Urteil vom 20. November 1992 - 13 A 3739/91 - juris, Rn. 30; a.A. wohl Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, 74. Ergänzungslieferung 2017, § 3 Rn. 6.
  • VG Stuttgart, 28.11.2008 - 10 K 4451/06

    Ausbildungsverkehr; Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz

    Der Schulträger soll nur das tragen, was an sich der Schüler hätte zahlen müssen; die Kostenübernahme hat nicht die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsunternehmens zum Ziel (BVerwG, Urteil vom 23-03.1984 - 7 C 29.82 -, BVerwGE 64, 104, 108 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LB 55/02

    Anspruch auf subventionierende Ausgleichszahlungen nach dem

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
  • BVerwG, 11.10.1988 - 7 B 97.88

    Personenbeförderungsrecht - Ausbildungsverkehr - Kostensatz - Ortslinienverkehr -

  • BVerwG, 12.06.1987 - 7 B 30.87

    Personenbeförderung - Tarifanpassung - Ausgleichsanspruch - Antragstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 14 S 1279/92

    Zu den Voraussetzungen und Berechnungen von Ausgleichszahlungen im Linienverkehr

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 8311/18

    Persönliche Zuverlässigkeit eines als BGB-Gesellschaft organisierten

  • BVerwG, 12.07.1990 - 1 C 10.89

    Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich der Revision - Einstellung des

  • BVerwG, 06.08.1991 - 7 B 38.91

    Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung der

  • VG Dessau, 03.06.2004 - 2 A 6/03
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