Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,254
BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81 (https://dejure.org/1984,254)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 C 52.81 (https://dejure.org/1984,254)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 C 52.81 (https://dejure.org/1984,254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - Anspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2 Abs. 1 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 359
  • NJW 1984, 2780
  • NVwZ 1984, 799 (Ls.)
  • FamRZ 1984, 1011
  • DÖV 1985, 402
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Die Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG soll es der Ausländerbehörde ermöglichen, aufenthaltsrechtlich erhebliche öffentliche Interessen im Einzelfall auch dann zur Geltung zu bringen, wenn dem Aufenthalt des Ausländers ein zwingender Versagungsgrund (noch) nicht entgegensteht (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nämlich auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern; auch zwischen ihnen besteht noch eine besondere rechtliche Beziehung, die durch wechselseitige Pflichten zu Beistand und Rücksichtnahme gekennzeichnet ist (BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] unter Hinweis auf die §§ 1601, 1618 a BGB, § 52 StPO; BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]) gewährt Art. 6 Abs. 1 GG aber nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.

    Fehlt es am Willen zu einer familiären Gemeinschaft, so kommt dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG aufenthaltsrechtlich kein oder nur ein geringes Gewicht zu (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Der erkennende Senat kann hierbei an die Erwägungen anknüpfen, die er in seinem Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188) zum Nachzug volljähriger ausländischer Kinder zu ihren im Bundesgebiet lebenden ausländischen Eltern angestellt hat.

    Dies gilt, wie in dem erwähnten Urteil (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]) ebenfalls zum Ausdruck kommt, unabhängig davon, ob die ausländischen Eltern und ihre erwachsenen Kinder ihren Willen zum Zusammenleben im Einzelfall wenigstens im gemeinsamen Heimatland verwirklichen können oder ob das, weil für die Eltern die Rückkehr ins Heimatland unzumutbar ist, ausscheidet.

    Allerdings genießen ausländische Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen einen weitergehenden aufenthaltsrechtlichen Schutz als rein ausländische Familien (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).

    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).

    Hierzu wird auf das Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]) verwiesen.

  • BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82

    Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung der Streitwertbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Minden und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für jeden Rechtszug auf 4.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3).
  • BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82

    Anspruch ausländischer Kinder auf Schutz und Fürsorge in Deutschland - Eignung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Allerdings - darin stimmt der Senat dem Berufungsgericht zu - wird das Gewicht, mit dem das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten eines Zusammenlebens des Klägers mit seinen Adoptiveltern in die Waagschale fällt, durch die Tatsache, daß der vom Kläger erstrebte Schutz dieser Familienbeziehung auf Kosten der ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familieneinheit mit seinen Kindern geht, noch weiter gemindert (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 1 B 90.73 - DÖV 1974, 249; vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44; vom 22. Juni 1983 - BVerwG 1 B 126.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 48).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nämlich auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern; auch zwischen ihnen besteht noch eine besondere rechtliche Beziehung, die durch wechselseitige Pflichten zu Beistand und Rücksichtnahme gekennzeichnet ist (BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] unter Hinweis auf die §§ 1601, 1618 a BGB, § 52 StPO; BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]).
  • BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73

    Ausweisungsverfügung nach Verurteilung wegen eines Verbrechens - Vorbeugung vor

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Allerdings - darin stimmt der Senat dem Berufungsgericht zu - wird das Gewicht, mit dem das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten eines Zusammenlebens des Klägers mit seinen Adoptiveltern in die Waagschale fällt, durch die Tatsache, daß der vom Kläger erstrebte Schutz dieser Familienbeziehung auf Kosten der ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familieneinheit mit seinen Kindern geht, noch weiter gemindert (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 1 B 90.73 - DÖV 1974, 249; vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44; vom 22. Juni 1983 - BVerwG 1 B 126.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 48).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Die Rechtsstellung des Klägers als eheliches Kind der Beigeladenen schließt ein, daß diesem Eltern-Kind-Verhältnis der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG zukommt (vgl. BVerfGE 18, 97 ; Hailbronner, JZ 1983, 574 ; Renner, ZAR 1981, 128 ).
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Bei dem erheblichen Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland und den damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Problemen ist dieser Ausgangspunkt, der übrigens der in § 28 des Asylverfahrensgesetzes zum Ausdruck kommenden Wertung entspricht, rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Dies beruht indessen darauf, daß zur Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft gehört und daß einem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, seine Ehe gegen seinen und seines Partners Willen im Ausland zu führen (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Dies beruht indessen darauf, daß zur Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft gehört und daß einem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, seine Ehe gegen seinen und seines Partners Willen im Ausland zu führen (BVerwGE 56, 246 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 79/76]; 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79]).
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
    Ausnahmen kommen jedoch in Betracht, wenn entweder die deutschen Adoptiveltern oder die ausländischen Adoptivkinder in einer das Zusammenleben erfordernden Weise auf die familiäre Lebenshilfe des anderen Teils angewiesen sind (vgl. dazu BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, Beschlüsse vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730 und vom 21. März 1984 - 2 BvR 347/84 - FamRZ 1984, 554).
  • BVerfG, 21.03.1984 - 2 BvR 347/84

    Volljähriger Ausländer - Adoption durch deutschen Staatsangehörigen -

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 17.83

    Anforderungen an den Nachzug eines minderjährigen Ausländers mit einer im

  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen

  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
  • VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

  • BVerfG, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83

    Verfassungsmäßigkeit - Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Eheschließung als Zweck

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Die Ermessensermächtigung des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG soll es der Ausländerbehörde ermöglichen, aufenthaltsrechtlich erhebliche öffentliche Interessen im Einzelfall auch dann zur Geltung zu bringen, wenn dem Aufenthalt des Ausländers ein zwingender Versagungsgrund nicht entgegensteht (vgl. z.B. BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]).

    Vielmehr ist aufgrund einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu entscheiden, ob die gegen den Aufenthalt sprechenden öffentlichen Interessen so gewichtig sind, daß sie eine bei Ablehnung der Erlaubnis etwa zu erwartende Gefahr für den Bestand der Familie eindeutig überwiegen (vgl. z.B. BVerwGE 69, 359 [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 51, 386 [396 f.]; Beschluß vom 19. August 1983 - 2 BvR 1284/83 - NVwZ 1983, 667 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 65, 188 [192 ff.]; 69, 359 [361]; 71, 228 [233]) gewährt Art. 6 GG allerdings nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, daß Familienangehörige - etwa wegen Pflegebedürftigkeit - auf familiäre Lebenshilfe durch Zusammenleben mit dem Kläger angewiesen seien (vgl. BVerwGE 69, 359 (364) [BVerwG 10.07.1984 - 1 C 52/81]); daher kann offenbleiben, ob darin ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem Daueraufenthalt des Ausländers gesehen werden könnte (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1996, 115 (117); Remmel in: GK-AuslR, Stand: April 1997, § 28 AuslG Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht