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   BVerwG, 06.06.1958 - VII C 227.57   

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BVerwG, 06.06.1958 - VII C 227.57 (https://dejure.org/1958,218)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1958 - VII C 227.57 (https://dejure.org/1958,218)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1958 - VII C 227.57 (https://dejure.org/1958,218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 89
  • NJW 1959, 115
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach sich die öffentliche Hand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in aller Regel auf dem Boden des Privatrechts bewegt, so dass für Streitigkeiten über die hierbei vorzunehmende Auswahl des Vertragspartners nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - a.a.O. S. 316 f.; BVerwG, Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG 2 C 109.55 - BVerwGE 5, 325 , vom 6. Juni 1958 - BVerwG 7 C 227.57 - BVerwGE 7, 89 , vom 8. März 1962 - BVerwG 8 C 160.60 - BVerwGE 14, 65 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 42 S. 76, vom 13. März 1970 - BVerwG 7 C 80.67 - BVerwGE 35, 103 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 88 S. 11 f. und vom 10. November 1972 - BVerwG 7 C 37.70 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 122 S. 54 f.; BGH, Urteil vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 - NJW 1967, 1911).

    ee) Eine öffentlich-rechtliche Einordnung der Beziehungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Bietern lässt sich schließlich auch nicht durch Heranziehung der so genannten Zweistufentheorie (vgl. dazu bereits Urteile vom 6. Juni 1958 a.a.O. S. 90 ff. und vom 8. März 1962 a.a.O. S. 67 f. bzw. S. 73) erreichen.

  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Tatsachen, die eine im öffentlichen Recht wurzelnde, bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigende Vorzugsstellung der Kläger begründen und möglicherweise zu einer abweichenden Betrachtungsweise führen könnten (vgl. BVerwGE 7, 89 einerseits und BVerwGE 14, 65 andererseits), sind weder festgestellt noch werden sie von den Klägern geltend gemacht.
  • BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60

    Rechtsmittel

    In den Gründen ist ausgeführt: Der Verwaltungsrechtsweg sei zulässig, weil die der Auftragerteilung vorausgehende Entscheidung über die bevorzugte Berücksichtigung mitbietender Flüchtlingsunternehmen gemäß BVerwGE 7, 89 ein Verwaltungsakt sei.

    Die Klägerin geht - unter Berufung auf die Entscheidung BVerwGE 7, 89 - davon aus, daß der Beklagte eine Entscheidung getroffen habe, durch die sie bei der Vergebung eines öffentlichen Auftrags von der Erteilung des Zuschlags und dadurch zugleich von der ihr zukommenden bevorzugten Berücksichtigung ausgeschlossen worden sei.

    In seiner Entscheidung BVerwGE 7, 89 (90 f.) [BVerwG 06.06.1958 - VII C 227/57] hatte der damals zuständige VII. Senat allerdings für die Klage eines Vertriebenen auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe eines Auftrags der öffentlichen Hand den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten für zulässig erklärt.

    Diese Entscheidung fand teils Zustimmung (Menger, Verwaltungsarchiv 1959 S. 77; Obermayer, NJW 1959 S. 115; Daub-Meierrose-Müller, Kommentar zur VOL, A § 24 Ez. 24 S. 305), teils Ablehnung (Flessa, DÖV 1959 S. 106).

    Er hält andererseits auch die in der Entscheidung BVerwGE 7, 89 geäußerte Auffassung nicht für zutreffend, daß die Ablehnung des Angebots eines bevorzugten Bieters zwar eine bürgerlich-rechtliche Erklärung sei, jedoch neben ihrer privatrechtlichen, Bedeutung einen öffentlich-rechtlichen Charakter habe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05

    Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei

    Dies wird entgegen früherer Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 89 [90f]; 34, 213 [214f]; 37, 243 [244f]) selbst für die Fälle angenommen, in denen spezielle öffentlich-rechtliche Normen (wie z.B. § 74 BVFG, § 12 a BEvaKG, § 68 BEG, §§ 54, 56 SchwBehG oder die Mittelstandsförderungsgesetzes) der Verwaltung aus sozial- bzw. wirtschaftspolitischen Gründen die Bevorzugung bestimmter Personenkreise bei der Auftragsvergabe vorschreiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2007 - 15 E 1/07

    Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

    BVerwG, Urteil vom 6.6.1958 - BVerwG VII C 227.57 -, BVerwGE 7, 89, 91.
  • BSG, 04.06.1964 - 6 RKa 22/61
    fügung stehenden Instrument des Verwaltungsekts trifft, ist das Durchführungsgeschüft zu trennen, bei dem die Verwaltung auf den Boden des Irivatrechts treten kann° Wie "das Bundesverwaltungsgerieht (BVerwG) mit Recht ausführt (BVerwG 7, 89,.

    90 = NJW 1959, 115 mit zustimmender Anmerkung vcn Obermaycr), sind diese beiden Stufen des Verwaltungshendelns auch dann in ihrer Bedeutung unterschieden, wenn sie in einer Maßnahme zu einem einheitlichen Lebensvorgang verschmelzen sind.) Nach dieser "Zweistufigkeits- " ".

    Bundesgerichtshof (BGH), der den an eine Krankenkasse gerichteten Antrag einer Lieferfirma auf Zulassung zur Belieferung der Mitglieder dieser Krankenkasse mit Heilmittcln als "Angebot zum Abschluß eines bürgerlich-rechtlichen Vertrags" gewürdigt hat (BGHZ 36, 91, 94), erkennt an, daß die Vorentscheidung, die ein Träger öffentlicher Verwaltung in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe darüber trifft, ob eine Verwaltungsmaßnahme in privat-rechtlicher Form getroffen werden soll, einen Verwaltungsakt darstellt und somit dem öffentlichen Recht angehört (BGHZ aaO, 95 f)() Wie demnach zwischen dem Verwaltungsakt der Bewilligung öffentlicher Mittel und dem hierauf gestütztcn Darlehn"- vertrag (BVerwG in NJW 1955, 506) oder der Entscheidung über den Antrag auf Berücksichtigung bei Einlagerung von Kohle und dem Lagervertrag selbst (BVerwG 7, 89) zu unterscheiden ist, so ist die "Zulassung" eines Arztes zur Behandlung von Versicherten von dem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu trennen, das der zugelassene Arzt mit dem Versicherungsträger eingeht, wenn solche Verträge nach der bei diesen Versicherungsträger geltenden Ordnung das Mittel zur Durchführung der ärztlichen Betreuung der Versicherten und ihrer Angehörigen sind° In dem früheren Verhältnis zwischen Kassenärzten und Krankenkassen, das, wie schon erwähnt, dem noch heute bei der beklagten Ruhrknappschaft praktizierten System ähnelte,.

  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei

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  • BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68

    Antrag auf Bewilligung des Armenrechts - Bevorzugte Berücksichtigung von

    Der Verwaltungsrechtsweg ist auch vom VII. Senat (BVerwGE 7, 89 [90]) hinsichtlich eines Streites über die Verpflichtung zur Bevorzugung gemäß § 74 BVFG bejaht worden.

    Das Bevorzugungsgebot rechtfertigt nicht den Eingriff in ein bestehendes Schuldverhältnis, durch den vertragliche Erfüllungsansprüche dritter Personen verletzt werden würden (BVerwGE 7, 89 [94]).

  • BVerwG, 17.02.1971 - V C 68.69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Revisionsfrist -

    Das folgt schon aus dem anerkannten, dem geltenden Verfassungsrecht entnommenen Grundsatz, daß einer gesetzlich normierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung weithin ein Rechtsanspruch des einzelnen, die Einhaltung dieser Verpflichtung im Wege der Klage durchzusetzen, entspricht (BVerwGE 1, 159; vgl. auch Bachof, Jellinek-Gedächtnisschrift S. 299 ff.; Obermayer, NJW 1959, 115).
  • BGH, 12.10.1971 - VI ZR 87/69

    Rechtsweg für den Anspruch auf Rückzahlung einer Subvention auf dem Gebiet der

    Das kann zwar vor allem dann anders sein, wenn der Staat die Subvention in der Form von Darlehen, Bürgschaften oder Gewährleistungen vergibt (BVerwGE 1, 308, 310 [BVerwG 12.01.1955 - V C 107/54]; 7, 89, 90) [BVerwG 06.06.1958 - VII C 227/57].
  • BVerwG, 18.02.1976 - 8 C 14.75

    Bocholter Kirmes - Stellplatzvergabe; Vertriebenenrecht; Art. 3 GG

  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die

  • BVerwG, 10.11.1972 - VII. C 37.70

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 93.67

    Inhalt und Ausmaß der Verpflichtung der öffentlichen Hand bei der Vergabe von

  • BVerwG, 05.02.1991 - 5 B 119.90

    Vorliegen eines gemeinschaftlich betriebenen Gewerbebetriebs - Vorteile eines

  • BVerwG, 01.02.1960 - V B 168.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.02.1967 - VII C 110.65

    Schaden durch die erzwungene Unterbrechung einer Ausbildung (Studium der Medizin)

  • BGH, 03.03.1966 - III ZR 123/64

    Voraussetzungen für ein Handeln von Beamten "in Ausübung eines öffentlichen

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