Rechtsprechung
| BVerwG, 18.04.1985 - 5 C 4.82 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BAföG § 9 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.09.1981 - 2 K 110/81
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.1982 - 7 S 2267/81
- BVerwG, 18.04.1985 - 5 C 4.82
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 71, 199
- FamRZ 1985, 841
- NVwZ 1987, 414
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 13.10.1998 - 5 C 33.97
Ausbildung, Rückforderung von Ausbildungsförderung trotz nicht zu vertretender …
Für den "Besuch" in diesem Sinne genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht, daß der Auszubildende der Ausbildungsstätte korporationsrechtlich angehört, sondern er muß die dort angebotene Ausbildung auch tatsächlich betreiben, indem er an den nach dem Ausbildungsplan vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen teilnimmt (vgl. BVerwGE 55, 288 ; 57, 21 ; 58, 132 ; siehe auch BVerwGE 71, 199 zu § 9 Abs. 2 Satz 1 BAföG). - BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 60/00
BAföG § 9, § 20 Abs. 2, § 53 S. 1 Nr. 2
Zum anderen hat die Behörde hinsichtlich der Frage, ob der Auszubildende im Sinne des § 9 Abs. 1 BAföG für die geförderte Ausbildung geeignet ist, im Falle einer nicht nachträglichen Bewilligung von Ausbildungsförderung eine Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1985 - 5 C 4.82 -, BVerwGE 71, 199).Die nachträgliche Erkenntnis, dass die Prognose nicht zutreffend war, vermag nicht zur Aufhebbarkeit des Bewilligungsbescheides zu führen; die sich nach der Bewilligung zeigende Entwicklung setzt die zuvor im Wege der Prognose bejahte Eignungsvermutung nicht rückwirkend außer Kraft (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1985, aaO).
- BVerwG, 15.04.1987 - 5 B 141.86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 22.08.2012 - 4 LA 166/11
(Auswirkung von Fehlzeiten auf "Besuch" der Ausbildungsstätte im Sinne des § …
5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.4.1985 - 5 C 4.82 -, BVerwGE 71, 199) reicht für den Besuch einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 BAföG nicht allein aus, dass der Auszubildende ihr organisationsrechtlich angehört. - VG Regensburg, 14.08.2012 - RN 6 K 12.869
Der Gewährung von Leistungen nach dem BAföG steht bei gestatteter Wiederholung …
Bei dem Besuch von allgemeinbildenden Schulen, in denen der Auszubildende bis zur Abschlussprüfung eine Reihe von Klassen durchlaufen muss, ist das angestrebte Ausbildungsziel im Sinne des § 9 Abs. 1 BAföG die Abschlussprüfung und nicht das jeweilige Klassenziel (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1985 - 5 C 4/82 -, BVerwGE 71, 199). - BVerwG, 04.09.1984 - 5 C 3.82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Münster, 21.02.2012 - 6 K 418/11 Sie entfaltet eine Bindungswirkung und kann grundsätzlich nicht auf der Grundlage eines klägerischen Gegenvortrags zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung gemacht werden, anders wohl VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 6.10.2010 - 6 K 1780/07 -, juris Rn. 17; Sächsisches OVG, Urt. v. 5.7.2000 - 2 B 60/00 -, juris Rn. 28 f.; BVerwG, Urt. v. 18.4.1985 - 5 C 4/82 -, juris Rn. 13, wonach die schulische Bewertung der Fehlzeiten durch das Vorbringen von Gegengründen und notfalls unter Benennung entsprechender Beweismittel entkräftet werden kann.
