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   BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82   

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BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82 (https://dejure.org/1985,1187)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1985 - 1 C 40.82 (https://dejure.org/1985,1187)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1985 - 1 C 40.82 (https://dejure.org/1985,1187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines bereits ausgewiesenen Ausländers wegen eines neuen Ausweisungsgrundes - Anforderungen an das Bestehen eines öffentlichen Interesse am Erlass einer zweiten Ausweisungsverfügung - Rechtmäßigkeit der Ablehnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG §§ 10, 12, 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 191
  • NVwZ 1986, 224
  • DVBl 1986, 511
  • DÖV 1986, 288
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82
    Daß sich mehrere gleichartige Sperrfristen, die aufgrund verschiedener Sachverhalte angeordnet werden, sinnvoll überlagern können, ist nichts Ungewöhnliches; so ordnet das Strafgericht jedesmal, wenn eine die Voraussetzungen des § 69 StGB erfüllende Straftat vorliegt, eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 a Abs. 1 StGB an, und zwar unabhängig davon, ob aufgrund einer früheren Verurteilung noch eine Sperrfrist läuft, und auch unabhängig davon, auf welche Dauer diese laufende Sperrfrist bemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 122/78 - ; BGHSt 6, 398).
  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 122/78

    Anordnung einer Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82
    Daß sich mehrere gleichartige Sperrfristen, die aufgrund verschiedener Sachverhalte angeordnet werden, sinnvoll überlagern können, ist nichts Ungewöhnliches; so ordnet das Strafgericht jedesmal, wenn eine die Voraussetzungen des § 69 StGB erfüllende Straftat vorliegt, eine Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 a Abs. 1 StGB an, und zwar unabhängig davon, ob aufgrund einer früheren Verurteilung noch eine Sperrfrist läuft, und auch unabhängig davon, auf welche Dauer diese laufende Sperrfrist bemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 122/78 - ; BGHSt 6, 398).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82
    Hierzu wären insbesondere Feststellungen darüber erforderlich, ob die Widerspruchsbehörde den erneuten Asylantrag des Klägers zu Recht als mißbräuchlich angesehen hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 BvR 561/81 - NJW 1981, 1896) und ob für den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung von einer den vollen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG genießenden Ehe des Klägers mit einer Deutschen ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 33.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 68 = NJW 1985, 2097).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82
    Hierzu wären insbesondere Feststellungen darüber erforderlich, ob die Widerspruchsbehörde den erneuten Asylantrag des Klägers zu Recht als mißbräuchlich angesehen hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Juni 1981 - 1 BvR 561/81 - NJW 1981, 1896) und ob für den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung von einer den vollen Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG genießenden Ehe des Klägers mit einer Deutschen ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 33.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 68 = NJW 1985, 2097).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1982 - 18 A 1855/81
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 40.82
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Berufung durch Urteil vom 22. Juni 1982 (NVwZ 1983, 55) zurückgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt: Die Ausweisung verletze den Kläger in seinen Rechten.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.1994 - 11 A 27/85

    Anerkennung; Asylberechtigter; Kurde; Militärdienst

    Daraus ergibt sich zwangsläufig das Erfordernis, daß ein Staat vorhanden sein muß, in den der Asylbewerber in rechtlich zulässiger Weise zurückkehren könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2. 1985, DVBl. 1985, 579 = InfAuslR 1985, 145; Urt. v. 15.10.1985, DVBl. 1986, 511 = InfAuslR 1986, 76).

    Er steht dem Staatenlosen nunmehr in gleicher Weise gegenüber wie jeder andere auswärtige Staat (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, aaO).

    Für die Frage der Asylberechtigung kommt es deshalb nicht mehr darauf an, ob dem Asylbewerber in seinem früheren Heimatstaat eine politische Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, aaO, zum Fall eines staatenlosen Palästinensers aus dem Libanon).

    Da die Ausbürgerung des Klägers - wie bereits oben dargestellt - nicht aus asylrelevanten Gründen erfolgt ist, fehlt bereits der Anknüpfungspunkt für die Gewährung asylrechtlichen Schutzes (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.10.1985, aaO; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., Art. 16 a GG Rd.Nr. 20; Marx, Asylrecht, Band 1, 5. Aufl., Stichwort "Ausbürgerung", S. 331).

  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    An der Ausweisung eines noch wirksam ausgewiesenen Ausländers (Zweitausweisung) besteht ein öffentliches Interesse, wenn zu befürchten ist, die Sperrwirkung der ersten Ausweisung werde ohne Rücksicht auf einen neuen Ausweisungsgrund und das dadurch ausgelöste Schutzbedürfnis der Allgemeinheit entfallen (vgl. Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 1 C 40.82 - BVerwGE 72, 191 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 110).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14

    Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen /

    (4) Schließlich kommt auch die Verlängerung einer prognostisch auf zehn Jahre festgesetzten Frist gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG schon deswegen nicht in Betracht, weil diese Fristbestimmung, wie dargelegt, unabhängig von nachträglich eintretenden Tatsachen erfolgt und erfolgen muss und eine erneute Straffälligkeit zudem Grundlage des Erlasses einer weiteren Ausweisung auch noch vor Ablauf der Frist sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1985 - 1 C 40.82 - juris; vgl. jetzt den Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, Stand 07.04.2014, S. 35 f., dort § 11 Abs. 4 Satz 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2008 - 2 L 109/07

    Zur Zulässigkeit einer Zweitausweisung

    Auf eine Zweitausweisung, die als Regelausweisung nach § 54 AufenthG erlassen wird, kann die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zweitausweisung auf der Grundlage der Vorschriften über die Ermessensausweisung des Ausländergesetzes (Urteile vom 05.11.1985 - 1 C 40.82 - DVBl. 1986, 511 und vom 31.03.1998 - 1 C 28/97 - BVerwGE 106, 302) nicht ohne weiteres übertragen werden.

    Von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer solchen Zweitausweisung ging auf der Grundlage des Ausländergesetzes auch das Bundesverwaltungsgericht aus (Urt. v. 05.11.1985 - 1 C 40.82 - DVBl. 1986, 511).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 05.11.1985 (Az.: 1 C 40.82 - DVBl. 1986, 511) keine abschließenden Kriterien für das öffentliche Interesse am Erlass einer Zweitausweisung aufgestellt.

  • VG Düsseldorf, 22.11.2023 - 7 K 193/22

    Ausländer hat Anspruch auf nachträgliche Befristung eines ursprünglich

    sowie einer weiteren Ausweisung vgl. Neidhardt, HTK-AuslR / § 53 AufenthG / Ausweisung Überblick, Stand: 28.03.2023;Eine sog. Zweitausweisung oder Doppelausweisung ist grundsätzlich zulässig, BVerwG, Urteil vom 31.03.1998 - 1 C 28.97 - ;BVerwG, Urteil vom 05.11.1985 - 1 C 40.82 - NVwZ 1986, 224; OVG Hamburg, Beschluss vom 02.07.1991 - BS IV 154/91 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 L 109/07 - ;denn auch an der erneuten Ausweisung eines noch wirksam ausgewiesenen Ausländers kann durchaus ein öffentliches Interesse bestehen.
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92

    Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an

    Unbeschadet dessen, daß es sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht richtet, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt sein soll (BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79] ; 72, 195 [BVerwG 05.11.1985 - 1 C 40/82] ), sind Beurteilungsspielräume zugunsten der Exekutive bisher vor allem im Prüfungsrecht, für dienstliche Beurteilungen im Rahmen des Beamtenrechts, für Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie und mit Sachverständigen und/oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse sowie für Einschätzungen prognostischen Charakters anerkannt worden (vgl. dazu jüngst die Kategorisierung bei Geis, DÖV 1993, 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1998 - 2 L 9/96
    Nur auf die Verhältnisse in diesen Staaten, nicht auf die Gegebenheiten in anderen Ländern kommt es für die Beurteilung eines geltend gemachten Asylanspruchs an (BVerwG, Urt. v. 15.10.1985 - 9 C 30.85 -,DVBl. 1986, 511 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 04.05.2016 - 3 A 36/16

    Rückführungsrichtlinie; Interessenabwägung; Ausweisungsinteresse;

    14 Der Kläger hat hierzu angeführt, dass das angegriffene Urteil von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. November 1985 - 1 C 40/82 -, juris) abweiche, das Grundsätze für den Erlass einer Zweitausweisung festgelegt habe, die vorliegend eine Zweitausweisung gerade nicht rechtfertigten.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1987 - 11 S 2265/86
    Die Sperrwirkung des AuslG § 15 Abs. 1 S 1 tritt nicht ein, wenn gegen eine Ausweisungsverfügung Anfechtungsklage erhoben wurde, der aufschiebende Wirkung zukommt (Anschluß BVerwG, 1985-11-05, 1 C 40/82, BVerwGE 72, 191; Entgegen VGH Mannheim, 1985-02-14, XX, ESVGH 35, 182; Entgegen VGH Mannheim, 1986-02-19, 13 S 2750/85).
  • VG Göttingen, 30.07.2013 - 2 A 611/12

    Ööffentliches Interesse an der erneuten Ausweisung eines Ausländers wegen eines

    Es entspräche nicht dem öffentlichen Interesse, die für die Zweitausweisung zuständige Behörde in derartigen Fällen dazu zu zwingen, ihre Entscheidung zurückzustellen, bis das rechtliche Schicksal der ersten Ausweisung feststeht (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 05.11.1985 - 1 C 40/82 - Urteil vom 31.03.1989 - 1 C 28/97 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Hamburg, 08.03.2006 - 4 Bf 406/98

    Türkei, Wehrdienstentziehung, Ausbürgerung, Staatenlose, Anerkennungsrichtlinie

  • VG Chemnitz, 24.05.1995 - 4 K 3380/93
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