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   BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82   

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BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82 (https://dejure.org/1985,14)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 (https://dejure.org/1985,14)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 (https://dejure.org/1985,14)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Wyhl

  • Wolters Kluwer

    Vorsorge - Schäden einer Atomkraftanlage - Betrieb - Errichtung - Gefahrenabwehr nach Polizeirecht - Risikovorsorge - Drittschutz einer Genehmigung - Ermessen - Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle - Verantwortung der Verwaltung - Risikobewertung - Risikoermittlung - ...

  • opinioiuris.de

    Wyhl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer [ersten] atomrechtlichen Teilgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Atomrechtliche Risikovorsorge - Das Beispiel Krümmel (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer, Holger Spreen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 300
  • NVwZ 1986, 208
  • NVwZ 1986, 620
  • VBlBW 1986, 170
  • DVBl 1986, 190
  • DVBl 1986, 265
  • DVBl 1992, 804
  • DÖV 1986, 431
  • ZfBR 1986, 82
 
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Wird zitiert von ... (330)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Dieses Vorbringen verkennt, daß die Formel vom "dynamischen Grundrechtsschutz" die relative Weite der genannten Vorschrift vor dem parlamentarischen Gesetzesvorbehalt rechtfertigen soll (BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]); daraus läßt sich nicht herleiten, daß im Hinblick auf diesen Grundrechtsschutz gewissermaßen auch das atomrechtliche Genehmigungsverfahren "dynamisiert" werden müsse.

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die in Rede stehende Vorschrift vom Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge gesprochen (vgl. BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77] und 53, 30 ).

    Obwohl Genehmigung und Nichtgenehmigung von Anlagen der in § 7 Abs. 1 AtG genannten Art "den Grundrechtsbereich von Bürgern einschneidend betreffen können" (vgl. BVerfGE 49, 89 [BVerfG 08.08.1978 - 2 BvL 8/77]), hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift des § 7 Abs. 2 AtG "angesichts der Besonderheit des Regelungsgegenstandes" (a.a.O. S. 138) auch im Hinblick auf die dort vorgenommene Abgrenzung der Handlungsbereiche von Gesetzgeber und Exekutive verfassungsrechtlich gebilligt.

    In diesem Sinne kann jedoch § 7 Abs. 2 AtG nicht ausgelegt werden (BVerfGE 49, 89 ).

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Diese Auffassung widerspricht nicht nur der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 61, 256 ), sondern nimmt der Vorschrift auch einen eigenständigen Anwendungsbereich.

    Eine atomrechtliche Teilgenehmigung gestattet dem Antragsteller, mit einem bestimmten Teil der Anlage zu beginnen; sie steht insoweit - also hinsichtlich ihrer gestattenden Wirkung - der Vollgenehmigung gleich (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß ein Dosisgrenzwert von 30 mrem/a die für den Schutz des einzelnen erforderliche Vorsorge gegen Schäden beim Betrieb einer atomaren Anlage sicherstellt (BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]).

    Im übrigen können die Kläger nur rügen, die Dosisgrenzwerte würden an einem für sie bedeutsamen Standort überschritten (vgl. BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]); das ist insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Klägers zu 1 von Wichtigkeit, daß ihm gegenüber wegen fehlender Nierenfunktion der Dosisgrenzwert für die Schilddrüsenbelastung von 90 mrem/a nicht eingehalten werden könne.

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Darin unterscheidet er sich von dem vorläufigen positiven Gesamturteil, das - auch nach Ansicht des Berufungsgerichts - die Genehmigungsbehörde vor Erlaß einer Teilgenehmigung fällen muß; es bezieht sich auf die Sicherheit der gesamten Anlage und besagt, daß - bezogen auf die Genehmigungsvoraussetzungen - dem Vorhaben "keine von vornherein unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse" entgegenstehen (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DVBl. 1982, 960 ).

    Es ist "vorläufig", weil es nur auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräftigen Aussagen zu beruhen braucht, nicht aber durch eine mindere Intensität der Prüfung - etwa im Sinne einer bloßen Evidenzkontrolle - bedingt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DVBl. 1982, 960 ).

    Demgemäß ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die gerichtliche Prüfung atomrechtlicher Genehmigungen die Sachlage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung maßgebend (vgl. Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 54.79 - DVBl. 1982, 960 ).

  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Ein Konzeptvorbescheid enthält, wie der Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 70, 365 [BVerwG 11.01.1985 - 7 C 74/82]), eine endgültige Billigung der als konzeptrelevant angesehenen Anlageteile und -systeme; er steht also nicht unter dem Vorbehalt späterer Detailprüfung.

    Entsprechendes gilt für atomrechtliche Vorbescheide (BVerwGE 70, 365 [BVerwG 11.01.1985 - 7 C 74/82]).

  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Ob sich dies schon aus § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG ergibt, mag zweifelhaft sein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1977 - BVerwG 4 C 28.75 - Buchholz 406.11 § 19 Nr. 38 einerseits und Dolde, NJW 1983, 792 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80] andererseits); es folgt jedenfalls aus § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG.
  • BVerwG, 27.06.1983 - 4 B 206.82

    Vorliegen einer Massentierhaltung im Außenbereich als privilegiertes Vorhaben -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Privilegierte Vorhaben sind jedoch vom Gesetzgeber in gleichsam genereller Weise dem Außenbereich zugewiesen; dann aber kann einem privilegierten Vorhaben als solchem ein Planungsbedürfnis als öffentlicher Belang nicht mehr entgegengehalten werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1983 - BVerwG 4 B 206.82 - ZfBR 1983, 284 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Spaltanlagen im eigentlichen Sinn sind nur die Reaktoren; sie bilden den Anlagekern (vgl. dazu BVerwGE 69, 351 ) und werden in der Gesetzesbegründung zu den §§ 7 und 8 AtG (BT-Drucks. III/759 S. 22 ff.) allein als solche Anlagen aufgeführt.
  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Ob ein solches Planungserfordernis Drittschutz vermittelt, das Unterlassen einer an sich gebotenen Planung also subjektive Rechte des Nachbarn verletzen kann, braucht der Senat aus Anlaß des vorliegenden Falles nicht zu entscheiden (verneinend: BVerwG, Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - ZfBR 1982, 226), denn ein derartiges Erfordernis bestand hier nicht.
  • VG Schleswig, 17.03.1980 - 10 A 512/76
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Diese erstmals vom Verwaltungsgericht Schleswig eingehend dargelegte Position (vgl. NJW 1980, 1296 ff.) entspricht nicht nur der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 2 AtG, sondern auch der verfassungsrechtlichen Lage.
  • BVerwG, 29.11.1955 - I C 79.54
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82
    Diese Vorschrift nahm u.a. Bezug auf § 18 der Gewerbeordnung und schrieb damit die dort angeordnete generelle verfahrensrechtliche Konzentration (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. November 1955 - BVerwG 1 C 79.54 - DVBl. 1956, 164 und BGH, Urteil vom 4. Mai 1959 - III ZR 35/58 - VRspr. 12, 213 ) auch für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren mit der Folge vor, daß neben der Genehmigung nach § 7 Abs. 1 AtG eine gesonderte Baugenehmigung nicht mehr zu erteilen war.
  • BGH, 04.05.1959 - III ZR 35/58

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69

    Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer

  • BVerwG, 08.11.1982 - 7 CB 98.81

    Rüge einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts innerhalb einer

  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Schadensmöglichkeiten, die sich deshalb nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotenzial" (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - BVerwGE 72, 300, 315).

    Vielmehr ist es Sache des zuständigen Gesetzgebers, sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau (vgl. hierzu Urteil vom 19. Dezember 1985, a.a.O., S. 316) und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegen gewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind (vgl. Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 2002, S. 65 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Das Gericht habe ferner verkannt, dass Bundesrecht nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers stehe, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - und in seinem Beschluss vom 17. April 1998 - 4 B 144.97 - festgestellt und worauf auch der Senat in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 S 2750/01 - abgestellt habe.

    16 (4) Das Verwaltungsgericht hat mit dem von ihm zugrunde gelegten Maßstab entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht verkannt, dass das materielle Bauplanungsrecht nicht zur Disposition des Landesgesetzgebers steht, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. Dezember 1985 - 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300, juris Rn. 54 ) und daran anknüpfend in seinem Beschluss vom 17. April 1998 - 4 B 144.97 - (BauR 1999, 735, juris, Rn. 13 ) festgestellt und worauf auch der Senat in seinem Urteil vom 20. Mai 2003 (a.a.O.) in Bezug auf das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme abgestellt hat.

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Voraussetzung für eine bauplanungsrechtliche Beurteilung ist insoweit gemäß § 29 Satz 1 BauGB nur, daß die Anlage nach Landesrecht einer bauaufsichtlichen Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige bedarf (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 - BVerwGE 72, 300 (323 f.) [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]).
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