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   BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80   

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https://dejure.org/1981,1428
BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80 (https://dejure.org/1981,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1981 - 2 WD 22.80 (https://dejure.org/1981,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - 2 WD 22.80 (https://dejure.org/1981,1428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 194
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.10.1980 - 1 D 64.79

    Beamter - Nachgeordnete Mitarbeiter - Unentgeltliche Arbeitsleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80
    Belohnungen und Geschenke im Sinne dieser Regelung sind wirtschaftliche Vorteile aller Art, die über übliche, geringwertige Aufmerksamkeiten hinausgehen (vgl. Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 21. Oktober 1969, VMBl S. 422, i.d.F. vom 24. Juli 1974, VMBl S. 251; BVerwG Urteil vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79).
  • BVerwG, 13.03.1973 - II WD 19.72

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80
    Die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats dahin zu verstehen, daß nur an ein ausschließlich dem nicht dienstlichen Bereich zuzurechnendes Verhalten weniger strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerwGE 46, 87, 88).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Belohnungen oder Geschenke sind danach alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Soldaten oder Zivildienstleistenden unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG bzw. dem inhaltsgleichen § 70 BBG, u.a. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - [BVerwGE 73, 71, 73], vom 2. Juni 1981 - BVerwG 1 WD 22.80 - [BVerwGE 73, 194, 196] und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - [DÖD 1994, 92]).

    Ein erforderlicher Zusammenhang besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung - etwa im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB - ankommt (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG und der inhaltsgleichen Vorschrift des § 70 BBG, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - [aaO. ] und vom 2. November 1992 - BVerwG 1 D 60.92 - [aaO. ]).

    Maßgebend ist die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils, wenn nach den Umständen des Einzelfalls sich der Geber davon leiten läßt, daß der Bedienstete dienstlich tätig wird oder geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - [aaO. ] und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - [aaO. ]).

  • BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01

    Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines

    Soweit sich ein einheitlich zu bewertendes Verhalten - wie hier das Bestehen einer ehewidrigen Beziehung zu einer Untergebenen - teils innerhalb, teils außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen ereignet hat, ist die Frage der Pflichtwidrigkeit allein nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, nicht jedoch nach der Vorschrift § 17 Abs. 2 Satz 2 SG zu beurteilen, die lediglich solches Fehlverhalten erfasst, das allein und ausschließlich dem außerdienstlichen Bereich zuzurechnen ist (vgl. Urteile vom 13. März 1973 - BVerwG 2 WD 19.72 - und vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 -).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 26.94

    Feststellung einer zustimmungsfreien Annahme der Erbschaft - Verpflichtung zur

    Belohnungen oder Geschenke sind danach alle wirtschaftlichen Vorteile, die dem Soldaten oder Zivildienstleistenden unmittelbar oder mittelbar gewährt werden (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG bzw. dem inhaltsgleichen § 70 BBG, u.a. Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 64.79 - <BVerwGE 73, 71, 73> [BVerwG 07.10.1980 - 1 D 64/79] , vom 2. Juni 1981 - BVerwG 1 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194, 196> [BVerwG 02.06.1981 - 2 WD 22/80] und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - ).

    Ein erforderlicher Zusammenhang besteht bereits dann, wenn die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist, ohne daß es auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Annahme des Vorteils und einer bestimmten Diensthandlung - etwa im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB - ankommt (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts zu § 19 SG und der inhaltsgleichen Vorschrift des § 70 BBG, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - und vom 2. November 1992 - BVerwG 1 D 60.92 - ).

    Maßgebend ist die dienstliche Tätigkeit als solche für die Gewährung des Vorteils, wenn nach den Umständen des Einzelfalls sich der Geber davon leiten läßt, daß der Bedienstete dienstlich tätig wird oder geworden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - und 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - ).

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    Grundlage dieser Regelungen ist das Erfordernis der Unbestechlichkeit und Uneigennützigkeit des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses (BVerwGE 73, 194).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Deshalb muß die Frage der Pflichtwidrigkeit des damit gezeigten Verhaltens allein nach der strengeren, für das Verhalten im Dienst und/oder in militärischen Unterkünften und Anlagen geltenden Bestimmung des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG bewertet werden, weil die Regelung des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [197 f.]> m.w.N.) dahin zu verstehen ist, daß nur an ein ausschließlich dem nichtdienstlichen Bereich zuzurechnendes Verhalten weniger strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98

    Recht der Soldaten - Neuerliche Anfechtung einer bereits für verhältnismäßig

    Damit ist auch im Hinblick auf das nach der zwingenden Vorschrift des § 76 Abs. 1 WDO ausgesetzte disziplinargerichtliche Verfahren weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht auszugehen, der nach der Rechtsprechung des Senats zur Maßnahmebemessung bei nachgewiesener Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB die Prognose rechtfertigt, daß in der Regel die Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis zu erwarten ist (Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [f.]>).
  • BVerwG, 19.10.1992 - 2 WDB 10.92

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten wegen des Verdachtes des fortgesetzten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [198]> m.w.N.) ist die Unbestechlichkeit des Soldaten für die militärische Ordnung sowie für das Ansehen und die Integrität des Soldatentums von entscheidender Bedeutung.
  • BVerwG, 20.09.1993 - 2 WDB 10.93

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und fortgesetzten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [BVerwG 02.06.1981 - 2 WD 22/80] [198]> m.w.N.) ist die Unbestechlichkeit des Soldaten für die militärische Ordnung sowie für das Ansehen und die Integrität des Soldatentums von entscheidender Bedeutung.
  • BVerwG, 03.02.1998 - 1 DB 14.97

    Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen dienstliche Rechte und

    Aus der in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidung des Wehrdienstsenats vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - (BVerwGE 73, 195 [BVerwG 02.06.1981 - 2 WD 22/80]) kann zwar entnommen werden, daß die Annahme von Bargeld als Gegenleistung für eine pflichtgemäße Amtshandlung nicht regelmäßig zur Verhängung der Höchstmaßnahme, sondern zur Degradierung führt.
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